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BerlinSchriftliche AnfrageDie Linke

📄 Einsatz privater Sicherheitsunternehmen im Görlitzer Park – Vergabeverfahren, Rechtsaufsicht und Kosten

22. März 2026Dokument 19/25346 · WP 19Berlin
Niklas Schrader
Görlitzer ParkPrivater SicherheitsdienstVergabeverfahrenBewachungsverordnungZuverlässigkeitsprüfung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit dem Einsatz privater Sicherheitsunternehmen im Görlitzer Park im Zusammenhang mit nächtlicher Bewachung und der geplanten Schließung des Parks. Im Mittelpunkt stehen die Rechtsgrundlage für das Auftreten des Wachpersonals, die Vergabepraxis sowie die damit verbundenen Kosten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Besucherinnen und Besucher des Görlitzer Parks, die eingesetzten privaten Sicherheitsunternehmen (SWU Schutz und Sicherheitsmanagement GmbH, Police Private Partnership GmbH), die Grün Berlin GmbH, das Bezirksamt Reinickendorf, das Bezirksamt Lichtenberg, die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH sowie Schulen im Bezirk Reinickendorf.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt unter anderem: Wie bewertet der Senat die Rechtslage zur Kennzeichnungspflicht von Wachpersonal nach § 18 Abs. 3 BewachV und gab es diesbezüglich Verstöße? In welchem Zeitraum und zu welchen Kosten war die SWU Schutz und Sicherheitsmanagement GmbH im Görlitzer Park tätig? Wo ist das Unternehmen sonst für das Land Berlin tätig, auch seit 2017? Welche Prüfmechanismen gibt es bei der Vergabe, um die Achtung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch Sicherheitsunternehmen sicherzustellen, und wurde dies bei der SWU geprüft? Warum wurde das Nachfolgeunternehmen Police Private Partnership GmbH beauftragt, zu welchen Konditionen und wie erfolgte die Ausschreibung? Welche Vorfälle mit Wachschutz, insbesondere mit Hunden, sind aus den letzten drei Jahren bekannt und welche vertraglichen Vorgaben gibt es dazu? Wie viele Beschädigungen an Toren, Zäunen oder Drehkreuzen wurden verhindert und welche Reparaturkosten fielen trotzdem an?

🔎 Was wurde geantwortet?

Laut Antwort der Senatsverwaltung tragen die Mitarbeitenden des Sicherheitsdienstes Signalwesten mit persönlicher Kennnummer, aber ohne Firmenbezeichnung, was auf Empfehlung der Sicherheitsbehörden zum Eigenschutz erfolgt sei; Verstöße werden nicht benannt. Die SWU Schutz und Sicherheitsmanagement GmbH war vom 20.10.2025 bis 31.01.2026 als Teil einer Bietergemeinschaft mit Baumaßnahmen an der Einfriedung beauftragt, mit einem Auftragsvolumen von insgesamt rund 251.444 EUR netto (2025: ca. 192.227 EUR, 2026: ca. 59.217 EUR). Zusätzlich ist die SWU seit 08.04.2024 bis 28.02.2027 für das Bezirksamt Reinickendorf mit Sicherungs- und Hallenwartdiensten an 23 Schulstandorten beauftragt, mit monatlichen Gesamtkosten von 58.814,63 EUR; für die BIM war sie vom 09.07. bis 30.09.2024 für 24.675,84 EUR brutto tätig, für das Bezirksamt Lichtenberg vom 01.06. bis 31.08.2024 für 26.279,73 EUR. 22 weitere Landesunternehmen meldeten Fehlanzeige. Die Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt laut Senat über das Formblatt „Wirt 124“ und ab 30.000 EUR netto über eine Abfrage im Wettbewerbsregister nach §§ 123, 124 GWB; eine ausdrückliche Erklärung zur Achtung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung werde nicht eingeholt. Der Nachfolgevertrag mit der Police Private Partnership GmbH läuft vom 01.02. bis 30.04.2026 mit geschätzten Gesamtkosten von 135.000 EUR netto, auf Basis eines 2023 EU-weit ausgeschriebenen Rahmenvertrags (Bekanntmachung 07/2023, 3 Bewerber). Verletzungen durch Hunde seien laut Grün Berlin nicht bekannt; die Antwort zu Frage 8 zu verhinderten Beschädigungen und Reparaturkosten bricht im Dokument unvollständig ab.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Niklas Schrader (Die Linke) am 25.02.2026 eingereicht; die Antwort des Senats datiert vom 12.03.2026. Die Antworten stützen sich auf Angaben der Grün Berlin GmbH, der Bezirksämter Reinickendorf und Lichtenberg sowie der BIM. Rechtsgrundlagen, auf die verwiesen wird, sind § 18 Abs. 3 BewachV, das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), §§ 123, 124 GWB sowie die VOB/B und das BGB. Die im Dokument enthaltene Antwort zu Frage 8 ist unvollständig überliefert (Text bricht ab).

Quelle: Berlin, Dokument 19/25346, Wahlperiode 19, eingereicht 25. Februar 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.