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BerlinSchriftliche AnfrageCDU

📄 Abschluss der Entschlammung des Obersees und Wiederherstellung der in Anspruch genommenen Grünflächen

22. März 2026Dokument 19/25352 · WP 19Berlin
Martin Pätzold
EntschlammungOberseeGrünflächenwiederherstellungBodenverdichtungSedimentaushub
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit dem Abschluss der Entschlammungsarbeiten am Obersee in Berlin-Lichtenberg und der Wiederherstellung der dafür in Anspruch genommenen Grün- und Wiesenflächen. Es geht um die Maßnahmen gegen Bodenverdichtungen, die geltenden Normen für die Wiederherstellung sowie um Fragen zur Lagerung des Sedimentaushubs während der Bauarbeiten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Nutzer der Park- und Erholungsanlagen am Obersee in Berlin-Lichtenberg, insbesondere Anwohner und Familien mit Kindern, sowie das Bezirksamt Lichtenberg als zuständige Verwaltung und das Straßen- und Grünflächenamt.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: Welche Maßnahmen gegen Bodenverdichtung sind vorgesehen? Welche Standards gelten für die Wiederherstellung der Grünflächen? Bis wann wird die vollständige Wiederherstellung erwartet? Wird nach Abschluss nochmals evaluiert? Welche Mittel stehen zur Verfügung? Wurden Flächen temporär versiegelt und Container für Sedimentaushub aufgestellt? Wurde Sedimentaushub zeitweise außerhalb der Container gelagert, und falls ja, mit wessen Genehmigung und mit welchen Folgen? Gab es eine Risikoabschätzung zur Kontamination? Kann die Nutzung der Flächen nach Abschluss als unbedenklich eingestuft werden, auch für Kleinkinder?

🔎 Was wurde geantwortet?

Laut Antwort des Bezirksamts Lichtenberg erfolgt vor dem Auftrag von neuem Oberboden eine Bodenauflockerung. Es gelten die DIN-Normen 18920, 18915, 18917 und 18919. Gemäß VOB-Abnahmeprotokoll ist die Wiederherstellung der Flächen für das 2. Quartal 2026 vereinbart; danach erfolgt eine nochmalige Begutachtung und Abnahme durch den Auftraggeber. Die Mittel für Wiederherstellung und Anwuchspflege (bis zu einer Deckung von mind. 75 % bei Wiesenflächen) stammen aus der Baumaßnahme, die weitere Pflege übernimmt danach das Straßen- und Grünflächenamt mit eigenem Personal. Für die Baustelleneinrichtung wurde temporär eine Parkfläche befestigt, auf der Siebbandpresse, Wasseraufbereitungsanlage und Container für den Sedimentaushub standen. Laut Bauüberwachung des Auftraggebers wurde keine Lagerung von Sedimentaushub außerhalb der vorgesehenen Container und befestigten Flächen festgestellt; im Böschungsbereich stand zeitweise ein kleiner Container für Baumischabfälle aus dem Gewässer. Vom Auftragnehmer wurden ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, ein Qualitätssicherungs- und Havariekonzept, ein Entsorgungs- und Logistikkonzept sowie eine Gefährdungsbeurteilung vorgelegt. Die Wiesenflächen können laut Bezirksamt nach Wiederherstellung und erfolgreichem Anwuchs wie vor der Baumaßnahme genutzt werden, was einige Zeit in Anspruch nehmen kann, bis ein Deckungsgrad von mind. 75 % erreicht ist.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der CDU-Fraktion (Abgeordneter Prof. Dr. Martin Pätzold) am 26. Februar 2026 eingereicht. Die Antwort des Senats vom 12. März 2026 liegt vor und gibt die Stellungnahme des Bezirksamts Lichtenberg von Berlin wieder, das der Senat laut eigener Vorbemerkung für diesen Sachverhalt um Stellungnahme gebeten hat, da er die Fragen nicht aus eigener Zuständigkeit beantworten kann. Genannte Fristen: Wiederherstellung der Flächen gemäß VOB-Abnahmeprotokoll im 2. Quartal 2026; Zielwert für Wiesendeckung mind. 75 %. Genannte Normen: DIN 18920, 18915, 18917, 18919.

Quelle: Berlin, Dokument 19/25352, Wahlperiode 19, eingereicht 26. Februar 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.