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BerlinSchriftliche AnfrageCDU

📄 Umgang des Bezirksamtes Treptow-Köpenick mit invasiven Pflanzenarten auf bezirkseigenen Flächen

22. März 2026Dokument 19/25354 · WP 19Berlin
Dr. Martin Sattelkau
invasive PflanzenartenJapanischer StaudenknöterichNaturschutzGrünflächenpflegeBiodiversität
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Abgeordnete fragt nach dem Umgang des Bezirksamts Treptow-Köpenick mit invasiven, gebietsfremden Pflanzenarten auf bezirkseigenen Flächen. Anlass ist laut Fragesteller eine seit Jahren von Bürgerinnen und Bürgern beobachtete Ausbreitung insbesondere des Japanischen Staudenknöterichs, unter anderem am Schmöckwitzer Werder und entlang des Teltowkanals. Das Bezirksamt antwortet, dass keine systematische Erfassung oder ein Monitoring solcher Vorkommen stattfindet.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind das Bezirksamt Treptow-Köpenick mit seinem Umwelt- und Naturschutzamt sowie dem Straßen- und Grünflächenamt, Grundstückseigentümerinnen im Bezirk, sowie Naturräume wie das Landschaftsschutzgebiet (LSG) Erpetal und das LSG Plänterwald.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: welche prioritären Vorkommen invasiver Pflanzenarten dem Amt bekannt sind (Frage 1-2); welche konkreten Eindämmungsmaßnahmen 2021-2025 durchgeführt wurden (Frage 3); ob ein systematisches Monitoring existiert (Frage 4); nach welchen Kriterien priorisiert wird (Frage 5); welche Personal- und Haushaltsmittel 2024-2026 zur Verfügung stehen (Frage 6); wie die Umsetzung eigener Handlungsaufforderungen sichergestellt wird (Frage 7); wie Bürgerhinweise bearbeitet werden (Frage 8); ob es interne Leitlinien gibt (Frage 9); und ob künftig öffentliche Informationen zu Vorkommen und Maßnahmen bereitgestellt werden sollen (Frage 10).

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Bezirksamt Treptow-Köpenick antwortet: Es erfolgt keine systematische statistische Erfassung von Vorkommen invasiver Pflanzenarten und kein systematisches Monitoring, da dafür keine finanziellen oder personellen Kapazitäten vorhanden seien. Bekannt seien einzelne Standorte, etwa Japanischer Staudenknöterich und Drüsiges Springkraut im LSG Erpetal sowie Japanischer Staudenknöterich im LSG Plänterwald. Die Eindämmung erfolge im Rahmen der regulären Unterhaltungspflege durch das Straßen- und Grünflächenamt sowie durch Pflegeeinsätze der ÖBFD-Gruppe (Ökologischer Bundesfreiwilligendienst), etwa gegen das Orientalische Zackenschötchen; Kosten würden dabei nicht gesondert erfasst. Es gebe weder im Umwelt- und Naturschutzamt noch im Straßen- und Grünflächenamt explizit dieser Aufgabe zugeordnete Personal- oder Haushaltsmittel für 2024, 2025 oder 2026. Priorisierungskriterien seien Schutzstatus der Fläche, Gefährdung sensibler Biotope, verfügbare Kapazitäten und Wirtschaftlichkeit. Bürgerhinweise würden an die jeweiligen Flächeneigentümerinnen weitergegeben, bei Schutzgebieten zusätzlich an die zuständige Sachbearbeiterin im Amt; Hinweisgeber würden über die Weiterleitung informiert. Als fachliche Grundlage dienten deutschlandweit einheitliche Management- und Maßnahmenblätter zu Arten der EU-Unionsliste sowie ein im Rahmen des Biodiversitätskonzepts erarbeiteter Steckbrief zu problematischen und invasiven Arten; dies sei jedoch keine von der Bezirksverordnetenversammlung beschlossene Bereichsentwicklungsplanung. Eine künftige regelmäßige öffentliche Bereitstellung von Informationen (Karten, Berichte, Jahresübersichten) sei nicht geplant (Antwort zu Frage 10: „Nein.“).

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von Dr. Martin Sattelkau (CDU) am 26. Februar 2026 eingereicht; die Antwort der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt liegt vor (datiert 12. März 2026, Eingang 16. März 2026) und gibt eine Stellungnahme des Bezirksamts Treptow-Köpenick wieder, da der Senat laut eigener Vorbemerkung die Sachverhalte nicht aus eigener Zuständigkeit beantworten kann. Das Bezirksamt nennt als bekannte Vorkommen den Japanischen Staudenknöterich und das Drüsige Springkraut im LSG Erpetal sowie den Japanischen Staudenknöterich im LSG Plänterwald, verweist auf fehlende Personal- und Haushaltsmittel für die Jahre 2024-2026 und erklärt, eine künftige öffentliche Informationsbereitstellung sei nicht vorgesehen.

Quelle: Berlin, Dokument 19/25354, Wahlperiode 19, eingereicht 26. Februar 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.