Zurück zur Übersicht
BerlinSchriftliche AnfrageBündnis 90/Die Grünen

📄 Verlängerung der U8 ins Märkische Viertel - ignoriert der Senat die Regeln der Landeshaushaltsordnung?

25. März 2026Dokument 19/25367 · WP 19Berlin
Oda Hassepaß, Antje Kapek
U-Bahn-VerlängerungNutzen-Kosten-UntersuchungVerkehrsmittelvergleichWirtschaftlichkeitsprüfungPlanfeststellungsverfahren
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller thematisieren die vom Senat angekündigte Verlängerung der U8 ins Märkische Viertel. Sie verweisen darauf, dass laut Staatssekretär Herz im Hauptausschuss vom 18.02.2026 eine Plausibilitätsprüfung laufe und auf einen separaten Verkehrsmittelvergleich verzichtet worden sei. Die Fragesteller führen unter Berufung auf eine ältere Senatsvorlage aus, dass ein solcher Verkehrsmittelvergleich nach ihrer Lesart Bestandteil einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gemäß §7 der Landeshaushaltsordnung (LHO) sein müsse.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Bewohner des Märkischen Viertels und angrenzender Gebiete (u. a. Wittenau, Rathaus Reinickendorf, Senftenberger Ring), die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) als Vorhabenträgerin sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen unter anderem: welche Streckenvarianten in der Grundlagenuntersuchung geprüft wurden (mit Streckenlänge, Stationen, Anbindung, Nutzen-Kosten-Verhältnis); welchen Wert das Nutzen-Kosten-Verhältnis der Vorzugsvariante hat; welche Fahrgastnachfrage angesetzt wurde; aus welchem Jahr die Kostenschätzung stammt; mit welchen Kostensteigerungen bis Baubeginn gerechnet wird; welche Rechtsgrundlagen sich seit 2019 geändert hätten, die einen Verzicht auf den Verkehrsmittelvergleich rechtfertigten; wie der Senat die Einhaltung des §7 LHO sicherstelle; welche offenen Fragen zwischen BVG und Senat in der Plausibilitätsprüfung bestehen; mit welcher Dauer der Planungsphasen 2-9 nach HOAI gerechnet wird; wann das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden soll; welche Mittel für Planung und Umsetzung zur Verfügung stehen; welche Kosten bisher für Untersuchungen angefallen sind; und wann der Spatenstich erfolgen soll.

🔎 Was wurde geantwortet?

Laut Antwort der Senatsverwaltung (auf Basis von Mitteilungen der BVG) wurden in der Grundlagenuntersuchung neun Trassenvarianten geprüft; Variante 5b wurde als Vorzugsvariante identifiziert (2.800 m, 4 Stationen). Für Variante 5b ergab die Nutzen-Kosten-Untersuchung nach Standardisierter Bewertung (Version 2016+) inklusive 30% Risikozuschlag einen Nutzen-Kosten-Indikator von 1,06 bei Vollautomatisierung (GoA 4) bzw. 1,07 bei Teilautomatisierung (GoA 2). Die angesetzte Fahrgastnachfrage beträgt rund 34.000 Personenfahrten/Werktag zwischen Wittenau und Märkischem Zentrum, 9.700 am Linienende Senftenberger Ring und zusätzlich rund 18.000 zwischen Rathaus Reinickendorf und S+U Wittenau. Die Kostenschätzung wurde 2025 zum Preisstand Q1/2025 erstellt und auf den Preisstand 2016 umgerechnet. Eine valide Prognose künftiger Baukostensteigerungen sei laut BVG derzeit wegen geopolitischer Ereignisse nicht möglich; die durchschnittliche jährliche Preissteigerung im Ingenieurbau habe von Q4/2020 bis Q4/2025 rund 8% betragen. Zu den Fragen 6-8 zu geänderten Rechtsgrundlagen antwortet der Senat, dass im Rahmen der Grundlagenuntersuchung ein Verkehrsmittelvergleich nach dem Formalisierten Abwägungs- und Rangordnungsverfahren (FAR) durchgeführt worden sei, bei dem sich die U-Bahn gegenüber S-Bahn, Straßenbahn, Seilbahn und Bus als zu bevorzugendes Verkehrsmittel erwiesen habe. Zwischen BVG und Senat habe es Austausch zu Eingangsparametern (betriebliche Rahmenbedingungen, Fahrplanstabilität) sowie redaktionelle Änderungen gegeben. Die Leistungsphasen 2-8 nach HOAI sollen sich über 12 Jahre erstrecken, gefolgt von einer mindestens vierjährigen Gewährleistungsphase (Leistungsphase 9); die BVG Projekt GmbH plant die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen für 12/2027 und rechnet mit dem Planfeststellungsbeschluss für 12/2029. Zur Finanzierung teilt der Senat mit, dass die weitere Finanzierung derzeit festgelegt werde. 2025 wurden 2.500.000 Euro aus dem Titel 0730/68253 für die Planung verausgabt, zusätzlich zu einer Machbarkeitsuntersuchung 2019 in Höhe von 101.000 Euro. Ein genauer Zeitplan für einen Spatenstich liegt laut Senat noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von den Grünen-Abgeordneten Oda Hassepaß und Antje Kapek eingereicht; eine Antwort der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (in Vertretung Arne Herz) liegt vor, teils unter Wiedergabe von Stellungnahmen der BVG. Die Fragesteller berufen sich auf die Rote Nummer 1419 C vom 09.07.2019 sowie auf Drucksache 17/1707, wonach ein Verkehrsmittelvergleich nach ihrer Darstellung Bestandteil einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach §7 LHO sei. Der Senat nennt als Rechtsgrundlage für den durchgeführten Vergleich das Formalisierte Abwägungs- und Rangordnungsverfahren (FAR). Konkrete Zahlen laut Senat/BVG: Nutzen-Kosten-Indikator 1,06 (GoA 4) bzw. 1,07 (GoA 2) inkl. 30% Risikozuschlag; Kosten für Grundlagenuntersuchung 2025: 2.500.000 Euro; Machbarkeitsuntersuchung 2019: 101.000 Euro; geplante Einreichung Planfeststellungsunterlagen 12/2027, erwarteter Beschluss 12/2029; Dauer Leistungsphasen 2-8: 12 Jahre, Leistungsphase 9: mindestens 4 Jahre.

Quelle: Berlin, Dokument 19/25367, Wahlperiode 19, eingereicht 25. Februar 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.