📄 BASF-Verlagerungspläne und Reaktionsfähigkeit des Senats von Berlin: Frühwarnsysteme, Einflussmöglichkeiten und industriepolitische Konsequenzen
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller thematisieren Pläne der BASF, Arbeitsplätze ihrer Global Business Services am Standort Berlin abzubauen bzw. nach Indien zu verlagern. Sie wollen wissen, wann und wie der Senat davon erfuhr, welche Gespräche mit dem Unternehmen stattfanden und welche industriepolitischen Konsequenzen der Senat daraus zieht.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die rund 3100 Beschäftigten der BASF Services Europe GmbH am Standort Berlin, der Betriebsrat des Unternehmens, die Gewerkschaft IGBCE sowie die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe und die Wirtschaftsfördergesellschaft Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen unter anderem wissen: Seit wann und wie wurde der Senat über den drohenden Stellenabbau informiert? Welche Informationen lagen zu Umfang, Zeitplan und betroffenen Bereichen vor? Welche Gespräche fanden mit der BASF-Geschäftsführung statt (Datum, Teilnehmende, Ergebnisse)? Welche Gründe nannte das Unternehmen für die Verlagerung? Welche Einflussmöglichkeiten sieht der Senat, um den Stellenabbau zu reduzieren? Wie bewertet der Senat bestehende Standort-Commitments bis 2030? Welche Konsequenzen ergeben sich für die Fachkräftestrategie, den Masterplan Industriestadt, den Steuerungskreis Transformation der Berliner Industrie und die Innovationsstrategie innoBB? Welche arbeits- und tarifrechtlichen Unterschiede bestehen zwischen BASF Services GmbH und BASF SE? Plant der Senat strukturelle Änderungen bei Frühwarnmechanismen mit international tätigen Unternehmen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Laut Antwort des Senats informierte die Gewerkschaft IGBCE den Senat am 10.02.2026 per Mail über die BASF-Planungen, am 11.02.2026 veröffentlichte die Konzernzentrale eine Pressemitteilung. Am 13.02.2026 führten der Regierende Bürgermeister und die Wirtschaftssenatorin Telefonate mit der Geschäftsführung, die Senatorin traf sich zudem persönlich mit der Geschäftsführung und nahm Kontakt zum Betriebsrat auf. Am 18.02.2026 fand ein Gespräch mit Geschäftsleitung, Betriebsrat, IGBCE, Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie, dem Regierenden Bürgermeister und der Senatorin statt. Am 26.02.2026 wandten sich Bürgermeister und Senatorin schriftlich an den BASF-Vorstand in Ludwigshafen, am 27.02.2026 besuchte der Regierende Bürgermeister die Betriebsversammlung. Als Gründe nannte die Geschäftsführung laut Senat internationalen Wettbewerbsdruck, Konkurrenz aus China und Kostendruck; durch Verlagerung nach Indien könnten Lohnkosten gespart und ein globaler Service-Hub aufgebaut werden. Der Senat geht davon aus, dass die bestehenden Standort-Commitments bis 2030 eingehalten werden, und will möglichst viele der rund 3100 Arbeitsplätze erhalten. Zu den arbeits- und tarifrechtlichen Unterschieden zwischen BASF Services GmbH und BASF SE liegen dem Senat keine eigenen Erkenntnisse vor; er verweist auf allgemeine gesetzliche Regelungen (u. a. § 613a BGB, Betriebsverfassungsgesetz). Der Steuerungskreis Transformation der Berliner Industrie (SKIP, gegründet 2010, neu ausgerichtet 2023) will sich laut Senat in kommenden Sitzungen mit den Herausforderungen interner Dienstleistungseinheiten wie der BASF Services GmbH befassen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingereicht, eine Antwort des Senats liegt vollständig vor (Antwortdatum 16.03.2026). Der Senat nennt als Zahl rund 3100 betroffene Arbeitsplätze am Standort Berlin. Als Quelle der Erstinformation wird die Gewerkschaft IGBCE (Mail vom 10.02.2026) genannt. Der Senat verweist auf den Masterplan Industriestadt Berlin (MPI), den Steuerungskreis Transformation der Berliner Industrie (SKIP) und die Gemeinsame Innovationsstrategie der Länder Berlin und Brandenburg (innoBB) sowie auf die in Ausarbeitung befindliche Fachkräftestrategie, zu der der Senat auf die Webseite berlin.de/sen/arbeit/top-themen/fachkraeftestrategie-2035/ verweist. Die Gründe für die Verlagerungspläne (Wettbewerbsdruck, Konkurrenz aus China, Kostendruck, Lohnkostenersparnis in Indien) sind als Angaben der BASF-Geschäftsführung gekennzeichnet, nicht als eigene Feststellung des Senats.