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BerlinSchriftliche AnfrageDie Linke

📄 Hilfe für queere Wohnungs- und Obdachlose

25. März 2026Dokument 19/25376 · WP 19Berlin
Klaus Lederer
WohnungslosigkeitObdachlosigkeitLSBTIQ+Queere MenschenFördermittel
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die Förderung des Projekts QUEERHOME* beim Träger Sonntags-Club e.V., das als Fachberatungsstelle für von Wohnungs- und Obdachlosigkeit betroffene oder bedrohte LSBTIQ+ Personen in Berlin arbeitet. Der Fragesteller möchte wissen, wie sich die Förderhöhe seit 2023 entwickelt hat und wie sie sich 2026 weiterentwickeln soll, sowie wie der Senat die Angemessenheit der Förderung angesichts einer Studie zur queeren Wohnungslosigkeit bewertet.

👥 Wer ist betroffen?

Von Wohnungslosigkeit betroffene oder bedrohte LSBTIQ+ (lesbische, schwule, bisexuelle, trans-, intergeschlechtliche und queere) Personen in Berlin, der Träger Sonntags-Club e.V. sowie die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA).

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt: in welcher Höhe das Projekt QUEERHOME* seit 2023 jährlich gefördert wurde und ob Tariferhöhungen eingeflossen sind; in welcher Höhe die Förderung 2026 erfolgen soll; welche Konsequenzen Veränderungen der Förderhöhe für das Angebot haben; ob der Senat davon ausgeht, dass das Projekt seine Aufgabe als einzige Fachstelle vollumfänglich erfüllen kann; wie adäquat der Senat die Förderhöhe angesichts einer Studie zur queeren Wohnungslosigkeit hält; ob der Senat den Ausbau zielgruppenspezifischer Angebote statt Kürzungen für notwendig hält; und welche konkreten Planungen zum Ausbau zielgruppenspezifischer Unterbringungsangebote bestehen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet mit folgenden Zahlen: Förderung von QUEERHOME* betrug 2023 161.859,45 €, 2024 286.161,85 € (inklusive einmaliger Mehrbedarfe), 2025 243.863,25 € (verstetigter Aufwuchs); Tariferhöhungen wurden, soweit beantragt, berücksichtigt, 2024 auch eine Inflationsausgleichszahlung. Für 2026 sind 238.000 € vorgesehen, orientiert am Ist-Wert 2025; Tarifsteigerungen sind in der Plansumme 2026 nicht eigens berücksichtigt, die SenASGIVA verfügt laut eigener Angabe über eine Tarifvorsorge. Der Senat verweist darauf, dass die LADS 2022 mit QUEERHOME* die laut eigener Angabe bundesweit erste Wohnraumberatungsstelle für LSBTIQ+ Personen geschaffen habe, deren Bedarf 2024 durch eine Studie mit Daten unterlegt worden sei. Zur Frage des Anteils von LSBTIQ+ Personen an Wohnungslosen verweist der Senat auf eine vom Institut SowiTra durchgeführte Onlinebefragung von Mitarbeitenden des Wohnungsnotfallhilfesystems, deren Schätzungen derzeit durch eigene Datenerhebungen weder bestätigt noch widerlegt werden könnten. Der Senat geht davon aus, dass der Bedarf an zielgruppenspezifischen Angeboten größer ist als das bestehende Angebot, und verweist auf das im Berliner LSBTIQ+ Aktionsplan 2023 festgelegte Ziel, die Bedarfe von LSBTIQ+ Personen bei der Weiterentwicklung des Wohnungsnotfallhilfesystems stärker zu berücksichtigen. Zu konkreten Ausbauplänen verweist der Senat auf seine Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/21807.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von Dr. Klaus Lederer (Die Linke) am 26. Februar 2026 eingereicht; die Antwort des Senats datiert vom 18. März 2026. Der Senat verweist mehrfach auf die frühere Schriftliche Anfrage Nr. 19/21807 sowie auf die von ihm beauftragte Studie des Instituts SowiTra zur Wohnungs- und Obdachlosigkeit von LSBTIQ+ Personen in Berlin. Genannte Förderbeträge: 161.859,45 € (2023), 286.161,85 € (2024), 243.863,25 € (2025), geplant 238.000 € (2026). Laut Studie (zitiert vom Fragesteller) sei der Anteil von LSBTIQ+ Personen unter Wohnungslosen in Berlin schätzungsweise 2,5-mal höher als in entsprechenden Angeboten; dies ist eine Angabe der Studie, keine eigenständig bestätigte Tatsache des Senats.

Quelle: Berlin, Dokument 19/25376, Wahlperiode 19, eingereicht 26. Februar 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.