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BerlinSchriftliche AnfrageSPD

📄 Die „Atelieretage AR_29“ – künstlerische Arbeit braucht Planungssicherheit

23. März 2026Dokument 19/25379 · WP 19Berlin
Sven Meyer
AtelierhausArbeitsraumprogrammMietvertragkünstlerische ProduktionsinfrastrukturKulturförderung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit dem Atelierstandort „Atelieretage AR_29“ in Alt-Reinickendorf, der seit März 2013 Teil des Arbeitsraumprogramms (ARP) ist. Der Fragesteller möchte wissen, wie der Senat die Zukunft des Standorts sichert, da der aktuelle Mietvertrag nur bis Februar 2027 läuft und einige Künstlerinnen und Künstler laut Fragesteller deshalb Aufträge oder Projektplanungen ausgesetzt haben.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Künstlerinnen und Künstler der Atelieretage AR_29 in Reinickendorf, die Gesellschaft für StadtEntwicklung gGmbH (GSE) als Generalmieterin, das Bezirksamt Reinickendorf sowie die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt unter anderem: Wie lange besteht der Standort und seit wann ist er im ARP? Wie viele Atelierhäuser gibt es im Bezirk Reinickendorf und wie viele davon im ARP? Wie bewertet der Bezirk den Standort? Hat der Senat die GSE beauftragt, Gespräche über eine Mietvertragsverlängerung zu führen? Ist dem Senat das Interesse des Eigentümers an einem 10-jährigen Mietvertrag bekannt? Welche Möglichkeiten gibt es, von befristeten 3-Monats-Bescheidungen zu Jahreszuwendungen zu wechseln bzw. einen 10-jährigen Mietvertrag zu ermöglichen? Wie schätzt der Senat das Risiko von Vorbehaltskündigungen ein und was unternimmt er dagegen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat antwortet, dass das Mietverhältnis seit März 2013 besteht. Laut Kulturkataster Berlin gibt es im Bezirk Reinickendorf sieben Atelierstandorte, von denen zwei (Auguste-Viktoria-Allee 99-100 und Alt-Reinickendorf 28-29) im ARP sind. Das Bezirksamt bewertet laut eigener Stellungnahme den Standort als schützenswertes Netzwerk und Ankerpunkt für die lokale Kultur. Dem Senat liegen über die Mitteilung des Bezirksamts hinaus keine weiteren Erkenntnisse zu Veranstaltungen der kulturellen Bildung vor. Eine Beauftragung der GSE durch den Senat zu Vertragsverhandlungen findet laut Antwort nicht statt; die GSE agiere in eigenem Ermessen und strebe Vertragsverlängerungen an, soweit wirtschaftlich tragbar. Die befristete 3-monatige Bescheidung war laut Senat Anfang 2026 wegen einer noch ausstehenden Haushaltsermächtigung erforderlich; ein regelhaftes Verfahren mit solcher Befristung gebe es nicht. Zu Laufzeiten von 10 Jahren oder einer Interessenbekundung seien dem Senat bislang keine weiteren Informationen herangetragen worden. Dem Senat seien aktuell keine Vorbehaltskündigungen am Standort bekannt; er stehe mit den Künstlerinnen und Künstlern im Austausch.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom SPD-Abgeordneten Sven Meyer eingereicht; eine Antwort der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (in Vertretung: Cerstin Richter-Kotowski) liegt vor, datiert auf den 16.03.2026. Die Antwort stützt sich auf Stellungnahmen der GSE und des Bezirksamts Reinickendorf. Genannte Fakten: Mietbeginn März 2013, sieben Atelierstandorte im Bezirk Reinickendorf laut Kulturkataster Berlin, davon zwei im Arbeitsraumprogramm, aktueller Mietvertrag läuft laut Fragesteller bis Februar 2027. Die Bewertung des Standorts als „schützenswertes Netzwerk“ und „Ankerpunkt für die Kultur vor Ort“ ist als Einschätzung des Bezirksamts Reinickendorf gekennzeichnet, nicht als Feststellung des Senats.

Quelle: Berlin, Dokument 19/25379, Wahlperiode 19, eingereicht 25. Februar 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.