📄 Förderungen und Zuwendungen von Trägern in Marzahn-Hellersdorf
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft Förderungen und Zuwendungen, die mehrere Vereine (u. a. Volkssolidarität Berlin e. V., AWO Landesverband und Kreisverband Berlin Spree-Wuhle, Mittendrin e. V., Kommunalpolitisches Forum Berlin e. V., Hellersdorf hilft e. V. und GRÜNE LIGA Berlin e. V.) seit 2020 aus dem Bezirkshaushalt Marzahn-Hellersdorf und dem Landeshaushalt Berlin erhalten haben. Der Senat antwortet auf Grundlage von Zulieferungen des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf und verschiedener Senatsverwaltungen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die genannten Vereine und Träger, das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, mehrere Senatsverwaltungen (u. a. für Arbeit, Soziales, Integration sowie Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen), die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie Gremien wie Quartiersräte, Jugendhilfeausschuss und der Präventionsrat Marzahn-Hellersdorf.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: 1) welche Förderungen/Zuwendungen die genannten Vereine seit 2020 aus dem Bezirkshaushalt Marzahn-Hellersdorf erhalten haben, jeweils mit Haushaltsjahr, Haushaltsstelle, Bewilligungs- und Auszahlungsbetrag, Förderart, Zweck und Bewilligungszeitraum; 2) dieselben Angaben für Zuwendungen aus dem Landeshaushalt Berlin, auch über Landesprogramme wie ISP und IGPP; 3) nach welchen Förderrichtlinien, Auswahlkriterien und Entscheidungswegen (inkl. Jurys/Beiräte) die Bewilligungen erfolgten und welche Unterlagen dazu vorliegen; 4) wie die Kontrolle der Mittelverwendung erfolgte, mit titelgenauer Aufstellung nach Vereinen, Jahren und Summen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass detaillierte titelgenaue Angaben zu den Zuwendungen wegen der kurzen Beantwortungsfrist nicht vollständig in Tabellenform möglich waren; stattdessen wird teilweise auf die Zuwendungsdatenbank Berlin und auf separate Anlagen verwiesen. Für Förderungen im Integrierten Gesundheits- und Pflegeprogramm gelten der Rahmenfördervertrag mit der LIGA sowie Vereinbarungen mit den Pflegekassen, wobei der Förderanteil der Pflegekassen laut Antwort etwa doppelt so hoch ist wie der Landesanteil. Das Kommunalpolitische Forum Berlin e. V. wurde 2020 bis 2024 nach der Förderrichtlinie der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie für parteinahe Stiftungen und kommunalpolitische Bildungsträger gefördert, seit 2025 nach dem Berliner Stiftungsfinanzierungsgesetz. Im Bereich Stadtentwicklung gelten je nach Programm unterschiedliche Regelwerke (u. a. VV Städtebauförderung, LHO §§ 23, 44, ANBest-P); Projekte müssen mit dem Integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzept übereinstimmen, worüber Quartiersrat und Steuerungsrunde entscheiden. Der AWO Kreisverband Berlin Spree-Wuhle e.V. wurde laut Antwort über ein Interessenbekundungsverfahren im Bereich Antidiskriminierung und Vielfalt ausgewählt. Das Bezirksamt teilt mit, dass im Bezirk keine standardisierte Bewertungsmatrix oder kein Juryverfahren eingesetzt wird; die Entscheidung liegt beim zuständigen Fachamt, der BVV-Ausschuss für Partizipation und Integration wird informiert und kann angehört werden. Die Mittel der Jugend- und Familienförderung werden vom Jugendhilfeausschuss auf Grundlage eigener Förderrichtlinien verteilt. Die Kontrolle der Mittelverwendung im Programm Sozialer Zusammenhalt erfolgt laut Antwort über ein mehrstufiges Prüfsystem mit laufender Kontrolle, Zwischennachweis- und Verwendungsnachweisprüfung sowie ggf. vertiefter Prüfung; der vorliegende Textausschnitt bricht an dieser Stelle ab, sodass die detaillierte titelgenaue Aufstellung zu Frage 4 nicht vollständig vorliegt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der CDU-Fraktion über den Abgeordneten Alexander J. Herrmann eingereicht; eine Antwort der Landesregierung liegt vor (datiert 17. März 2026). Der Senat verweist für detaillierte Zahlen zu Fragen 1, 2 und 4 auf tabellarische Anlagen, die im vorliegenden Dokumentauszug nicht enthalten sind; das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf nennt als Grund für fehlende detaillierte Angaben die kurze Beantwortungsfrist. Zitierte Rechtsgrundlagen umfassen u. a. §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO), die ANBest-P, die VV Städtebauförderung sowie das seit 2025 geltende Berliner Stiftungsfinanzierungsgesetz (StiftFinG).