📄 Bürgerinitiativen und Einwohneranträge in Marzahn-Hellersdorf
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit Bürgerinitiativen und Einwohneranträgen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf. Der Fragesteller möchte wissen, ob dieselben Personen bei mehreren Initiativen als Initiatoren, Kontakt- oder Vertrauenspersonen auftreten und wie Transparenz und die ordnungsgemäße Sammlung von Unterstützerunterschriften sichergestellt werden.
👥 Wer ist betroffen?
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, die Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf sowie die Initiatoren und Unterzeichnenden der genannten Bürgerinitiativen und Einwohneranträge.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: 1) Ob identische Personen bei mehreren Bürgerinitiativen/Einwohneranträgen als Initiatoren oder Kontaktpersonen auftreten. 2) Ob Initiatoren durch Fraktionen, Mandatsträger oder andere öffentliche Mittel bezahlt werden. 3) Ob Transparenzanforderungen (z. B. zu Finanzierung, Organisationsstruktur) bestehen und ob das Bezirksamt solche für erforderlich hält. 4) Ob ein Risiko gesehen wird, dass wiederholte Nutzung derselben Personen den Eindruck einer breiten, unabhängigen Bürgerbewegung erzeugt, obwohl eine zentrale Steuerung vorliegt. 5) Welche Prüfungen bei Unterstützerunterschriften vorgenommen werden. 6) Wie die Öffentlichkeit über identische Kontaktpersonen informiert wird.
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat hat das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf um Stellungnahme gebeten, da die Fragen überwiegend dessen Zuständigkeit betreffen. Laut Bezirksamt besteht bei den Bürgerinitiativen „Feldberger Ring/Die Bowlingbahn soll bleiben“ und „Auerbacher Ring/Schulneubau und Schutz der Grünflächen und Bäume“ bei einer Kontaktperson Personenidentität; bei den Einwohneranträgen dieser Wahlperiode wurden jeweils unterschiedliche Vertrauenspersonen benannt. Genannt werden die Einwohneranträge Drs. 3001/IX (Bürgerbeirat Zukunft Tal-Center), Drs. 2782/IX (Anwohnerinitiative Marzahn Ost) und Drs. 3046/IX (Feldberger Ring/Die Bowlingbahn soll bleiben). Zu möglicher Bezahlung von Initiatoren durch Fraktionen oder Mandatsträger liegen dem Bezirksamt keine Informationen vor. Rechtlich ist laut Bezirksamt gemäß § 44 Abs. 2 Satz 1 Bezirksverwaltungsgesetz für einen Einwohnerantrag nur die Benennung von drei Vertrauenspersonen vorgeschrieben; weitergehende Angaben zu Finanzierung oder Organisationsstruktur sind nicht erforderlich. Bei Bürgerinitiativen bestehen Transparenzpflichten nur, wenn sie sich als eingetragener Verein organisieren (Rechenschaftspflicht gegenüber dem Finanzamt). Das Bezirksamt hält benannte Ansprechpersonen für sinnvoll, weitergehende formale Anforderungen aber für möglicherweise hinderlich für niedrigschwelliges bürgerschaftliches Engagement; in Einzelfällen bei umfangreich organisierten Kampagnen könne weitergehende Transparenz sinnvoll sein. Das Bezirksamt sieht die Möglichkeit, dass durch Tätigkeit derselben Personen der Eindruck einer breiten Bürgerbewegung entstehen kann. Zur Prüfung von Unterstützerunterschriften wird laut Bezirksamt das Fachverfahren VOIS des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten genutzt, das anhand des Melderegisters die Teilnahmeberechtigung prüft und Mehrfachteilnahme erkennt; auf den Unterschriftenbögen wird der wesentliche Inhalt des Antrags wiedergegeben, die Verantwortung für den Datenschutz während der Sammlung liegt bei den Sammelnden. Eine gesonderte Information der Öffentlichkeit über identische Kontaktpersonen bei unterschiedlichen Einwohneranträgen erfolgt laut Bezirksamt nicht.
⚡ Einordnung
Eingereicht von der CDU-Fraktion (Abgeordneter Alexander J. Herrmann). Die Antwort des Senats liegt vor und datiert vom 16. März 2026, unterzeichnet von Christian Hochgrebe, Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Der Senat weist darauf hin, dass die Fragen überwiegend die Zuständigkeit des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf betreffen und die Antworten auf dessen Stellungnahme beruhen. Rechtsgrundlage für Einwohneranträge ist § 44 Abs. 2 Satz 1 Bezirksverwaltungsgesetz. Konkret genannte frühere Drucksachen: 3001/IX, 2782/IX und 3046/IX der BVV Marzahn-Hellersdorf. Die Einschätzungen zur Sinnhaftigkeit von Transparenzanforderungen und zum Eindruck einer Bürgerbewegung sind ausdrücklich als Auffassung des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf gekennzeichnet.