📄 Versorgung mit Ergotherapieplätzen für Kinder und Jugendliche in Berlin
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der Versorgungslage von Kindern und Jugendlichen mit Ergotherapieplätzen in Berlin. Anlass ist laut der Fragestellerin die angedrohte Kündigung von Gewerberäumen einer Ergotherapiepraxis in der Novalisstraße in Mitte, wodurch nach ihrer Angabe ein Angebot mit 60 Plätzen für Kinder und Jugendliche wegfallen könnte. Die Landesregierung hat die Anfrage am 20. März 2026 beantwortet.
👥 Wer ist betroffen?
Kinder und Jugendliche mit Bedarf an Ergotherapie in Berlin, insbesondere im Sozialraum um die Novalisstraße in Mitte; selbstständige Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten in allen zwölf Berliner Bezirken; Ergotherapie-Ausbildungsschulen in Berlin.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt: 1) Wie stellt sich die aktuelle Versorgungslage mit Ergotherapieplätzen für Kinder und Jugendliche nach Bezirken dar? 2) Wie lang sind die durchschnittlichen Wartezeiten? 3) Wie steht es um die Versorgung im Sozialraum angesichts der drohenden Praxisschließung in der Novalisstraße? 4) Welche Maßnahmen ergreift der Senat gegen einen Mangel an Ergotherapieplätzen, und gab es Gespräche mit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)? 5) Wie bewertet der Senat den zukünftigen Bedarf? 6) Gibt es Programme zur Fachkräftegewinnung und -bindung? 7) Welche Gespräche hat der Senat mit landeseigenen Wohnungsunternehmen zur Bereitstellung von Gewerberäumen für die Gesundheitsversorgung geführt?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass ihr keine Daten zur Zahl der Ergotherapieplätze für Kinder und Jugendliche nach Bezirken vorliegen. Für 2024 nennt sie die Zahl selbstständiger Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten nach Bezirk (Quelle: Lageso): Mitte 45, Friedrichshain-Kreuzberg 30, Pankow 59, Charlottenburg-Wilmersdorf 52, Spandau 14, Steglitz-Zehlendorf 49, Tempelhof-Schöneberg 42, Neukölln 27, Treptow-Köpenick 42, Marzahn-Hellersdorf 24, Lichtenberg 31, Reinickendorf 32, Berlin gesamt 447 – ohne Differenzierung nach Erwachsenen bzw. Kindern/Jugendlichen. Zu Wartezeiten liegen keine validen Daten vor. Zur Versorgung im Sozialraum der Novalisstraße erklärt die Regierung, dass der Beruf nicht verkammert ist und keiner Bedarfsplanung unterliegt, weshalb keine bewertbaren sozialraumbezogenen Erkenntnisse vorliegen. Als Maßnahme nennt der Senat die umgesetzte Schulgeldfreiheit in der Ergotherapie-Ausbildung: von fünf Berliner Schulen werden vier nach § 17a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) über Kooperationen mit Krankenhäusern finanziert, die fünfte erhält eine Schulgeldersatzleistung nach dem Gesetz über die Förderung von Gesundheitsfachberufsausbildungen (GesfbFöG). Zudem beteiligt sich Berlin an einer bundesweiten Arbeitsgruppe zur Finanzierungssystematik der Gesundheitsfachberufe. Zum künftigen Bedarf erwartet der Senat aufgrund demografischer und Morbiditätsentwicklung einen Anstieg; eine bundesrechtliche Bedarfsplanung analog dem ärztlichen Bereich gebe es für Ergotherapie im SGB V nicht und müsste vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft werden (Verweis auf § 70 SGB V). Zu Gesprächen mit der GKV macht die Antwort keine eigenen Angaben, sondern verweist auf die Antwort zu Frage 4. Zu Gesprächen mit landeseigenen Wohnungsunternehmen nennt die Regierung keine konkreten Gespräche, sondern beschreibt allgemein deren Zuständigkeit für ein ausreichendes Angebot an Gewerbeeinheiten und die Abwägung wirtschaftlicher und sozialer Faktoren bei der Vermietung.
⚡ Einordnung
Eingereicht von der Abgeordneten Silke Gebel (Bündnis 90/Die Grünen) am 12. Februar 2026; die Antwort des Senats (Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, in Vertretung Ellen Haußdörfer) datiert vom 20. März 2026 und liegt vollständig vor. Die genannten Zahlen zu selbstständigen Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten für 2024 stammen laut Senat vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso). Der Senat verweist auf § 17a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG), das Gesetz über die Förderung von Gesundheitsfachberufsausbildungen (GesfbFöG) sowie § 70 SGB V. Zur konkreten Praxis in der Novalisstraße und zu Wartezeiten liegen dem Senat nach eigener Angabe keine validen Daten vor.