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BerlinSchriftliche AnfrageAfD

📄 Spandau: Öffentliche Nutzung privater Parkflächen bei Neubau- und Gewerbeprojekten

25. März 2026Dokument 19/25411 · WP 19Berlin
Tommy Tabor
ParkplätzeMehrfachnutzungStellplätzeBauleitplanungGewerbeimmobilien
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Abgeordnete fragt den Senat, ob es in Spandau Vorgaben gibt, die private Stellplätze von Supermärkten, Möbelhäusern oder ähnlichen Gewerbebetrieben für die öffentliche Nutzung freigeben, und auf welcher rechtlichen Grundlage eine solche Nutzung möglich wäre. Zudem wird nach Hindernissen und bestehenden Beispielen für eine Mehrfachnutzung solcher Parkflächen gefragt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind der Bezirk Spandau, Eigentümer und Betreiber von Gewerbeimmobilien (z.B. Supermärkte, Möbelhäuser), die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie Anbieter von Parkraum-Vermarktung wie Wemolo und ampido.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage erkundigt sich, ob es in Spandau Bebauungspläne oder Genehmigungsauflagen für die öffentliche Nutzung privater Stellplätze gibt, auf welchen Rechtsgrundlagen das Bezirksamt eine solche Nutzung verlangen oder fördern könnte, welche rechtlichen oder praktischen Hindernisse bestehen, ob es Pilotprojekte in Berlin gibt, welche Erkenntnisse daraus für Spandau relevant sein könnten und unter welchen Bedingungen das Bezirksamt künftig bei Neubau- oder Umbauprojekten Stellplätze teilweise öffentlich freigeben könnte.

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Bezirk Spandau teilt mit, dass es derzeit keine Vorgaben gibt, die private Stellplätze für die öffentliche Nutzung freigeben. Der Senat erläutert, dass eine öffentliche Nutzung privater Stellplätze über zivilrechtliche Verträge (Überlassungs- oder Gestattungsverträge nach BGB) oder städtebauliche Verträge möglich wäre, da das Baugesetzbuch im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung keine Ermächtigungsgrundlage dafür bietet; bei überwiegend öffentlicher Nutzung sei nach § 40 BauGB ein Übernahmeanspruch des Eigentümers zu prüfen. Als Hindernisse nennt der Senat privatrechtliche Bedenken und mögliche Lärmemissionen; die Umsetzung erfolge in der Regel über Verträge zwischen Eigentümer/Pächter und spezialisierten Vermarktungsunternehmen. Als Beispiele nennt der Senat die in Berlin aktiven Unternehmen Wemolo und ampido, die app-basiert Parkflächen von Supermärkten, Wohn- oder Bürogebäuden für Mehrfachnutzung (Kurzzeit- und Feierabendparken) vermarkten; der Senat stehe mit diesen Unternehmen und einigen Supermarktbetreibenden im Austausch. Der Bezirk Spandau teilt zudem mit, es gebe keine Rechtsgrundlage, um eine Vereinbarung mit Eigentümern zur öffentlichen Nutzung zu erzwingen; eine solche Vereinbarung müsse vom Eigentümer ausgehen, und die Verwaltung werde dies nicht initiieren, um den Vorwurf eines Kopplungsgeschäfts zu vermeiden. Den Bezirken und dem Land komme laut Senat eine unterstützende und koordinierende Rolle zu, auch eigene Parkplätze (z.B. von Hochschulen, Verwaltungen, Sportanlagen) könnten sich für Mehrfachnutzung eignen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von Tommy Tabor (AfD) am 3. März 2026 eingereicht. Die Antwort des Senats liegt vor (datiert 18. März 2026, Eingang 19. März 2026) und wurde von Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (in Vertretung: Slotty) erstellt, unter Einbeziehung einer Stellungnahme des Bezirksamts Spandau. Der Senat nennt als Rechtsgrundlagen §§ 535 ff., §§ 598 ff., §§ 305 ff., § 311 BGB, § 12 BauNVO und § 40 BauGB. Als konkrete Beispiele werden die Unternehmen Wemolo und ampido genannt.

Quelle: Berlin, Dokument 19/25411, Wahlperiode 19, eingereicht 3. März 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.