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BerlinSchriftliche AnfrageAfD

📄 Sperrung der Sporthalle an der Grundschule an der Marie – Schneelast und Einsturzrisiken bei Berliner Sporthallen

23. März 2026Dokument 19/25413 · WP 19Berlin
Tommy Tabor
SchneelastSporthalleDachstatikStandsicherheitGebäudesicherheit
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Abgeordnete fragt den Senat zur Sperrung der Sporthalle an der Grundschule an der Marie, die im Zusammenhang mit Schnee- oder Eislast auf dem Dach stand. Die Anfrage zielt darauf ab, welche Sporthallen in Berlin anfällig für Schnee- oder Eislasten sein könnten, nach welchen Regeln die zulässige Last auf Dächern bemessen wird und wie Entscheidungen über Sperrungen getroffen werden.

👥 Wer ist betroffen?

Berliner Sporthallen, insbesondere die Halle an der Grundschule an der Marie, die Bezirksämter als Eigentümer- bzw. Betreiberverantwortliche, die Serviceeinheiten Facility Management der Bezirke sowie Schulhausmeister und Hallenwarte.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: wie viele Sporthallen über anfällige Dachkonstruktionen verfügen (nach Bezirk, Baujahr, Dachkonstruktion); bei welchen weiteren Hallen es in den letzten fünf Jahren Sperrungen oder Nutzungsbeschränkungen wegen Schnee- oder Eislast gab; wie der Senat zulässige Dachlasten definiert und auf welcher Rechtsgrundlage; wie sich Vorgaben je nach Baujahr, Bauweise oder Dachform unterscheiden; ab welcher Schneemenge eine Schließung erforderlich ist; welche Zuständigkeiten zwischen Senat, Bezirken und Eigentümern bestehen; wie das Entscheidungsverfahren bei akuter Witterungslage abläuft; in welchem Turnus Sporthallen baulich überprüft werden; und welche Maßnahmen der Senat plant, um Risiken künftig früher zu erkennen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat antwortet, dass alle Sporthallendächer bei Errichtung und Sanierung statisch nach geltenden Normen (TGL, DIN, insbesondere DIN EN 1991-1-3 und DIN EN 1991-1-3/NA) berechnet werden, wobei für Berlin als norddeutsches Tiefland ein zusätzlicher Beiwert für den außergewöhnlichen Schneelastfall gilt. Dem Senat sind außer dem genannten Fall keine weiteren Sperrungen von Sporthallen wegen Schnee- oder Eislast in den letzten fünf Jahren bekannt. Eine pauschale Schneemengen-Grenze für Sperrungen gibt es laut Senat nicht; die Beurteilung erfolgt einzelfallbezogen anhand der Grenzzustände der Tragfähigkeit. Die Verantwortung für Betrieb und Verkehrssicherheit liegt bei den Bezirksämtern bzw. zuständigen Senatsverwaltungen, die Überwachung bei der Serviceeinheit Facility Management (SE FM) der Bezirke. Vor einer Sperrung wird zunächst eine Beräumung der Dachflächen veranlasst; ist das nicht zeitnah möglich und sieht die SE FM eine Gefahr der Standsicherheit, wird dem Facheigentümer (Schul- bzw. Sportamt) eine Sperrung empfohlen, die dieser veranlasst. In Anlehnung an eine Richtlinie des Verbands Deutscher Ingenieure (VDI 6200) erfolgt alle zwei bis drei Jahre eine Begehung, alle vier bis fünf Jahre eine Inspektion durch eine fachkundige Person und etwa alle zehn Jahre eine eingehende Überprüfung durch eine besonders fachkundige Person.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von Tommy Tabor (AfD) am 20. Januar 2026 eingereicht; die Antwort des Senats datiert vom 16. März 2026 und wurde von Franziska Becker (Senatsverwaltung für Inneres und Sport) in Vertretung unterzeichnet. Der Senat verweist auf technische Normen (DIN EN 1991-1-3, DIN EN 1991-1-3/A1, DIN EN 1991-1-3/NA) sowie auf die VDI-Richtlinie 6200 als Grundlage der Prüfintervalle. Konkrete Zahlen zu betroffenen Hallen, Bezirken oder Baujahren liefert die Antwort nicht; der Senat gibt an, dass ihm außer dem im Titel genannten Fall keine weiteren Sperrungen bekannt seien.

Quelle: Berlin, Dokument 19/25413, Wahlperiode 19, eingereicht 20. Januar 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.