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BerlinSchriftliche AnfrageBündnis 90/Die Grünen

📄 Erste Bilanz zur Arbeit der Antidiskriminierungsbeauftragten an Schulen

25. März 2026Dokument 19/25415 · WP 19Berlin
Louis Krüger, Sebastian Walter, Tuba Bozkurt
DiskriminierungSchuleAntidiskriminierungsbeauftragteBeschwerdestellePrävention
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller erbitten eine Bilanz der Arbeit der Antidiskriminierungsbeauftragten für Berliner Schulen, die seit März 2024 im Amt ist. Im Mittelpunkt stehen Meldungen zu Diskriminierungsvorfällen, umgesetzte Maßnahmen, Fortbildungen sowie die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Beschwerdestellen wie der Anlaufstelle Diskriminierungsschutz an Schulen (ADAS) und der LADG-Ombudsstelle.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Schüler*innen, pädagogisches Personal, Schulleitungen und Eltern an Berliner Schulen sowie die zuständigen Stellen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, ADAS und die LADG-Ombudsstelle.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller erfragen unter anderem: Anzahl und Bearbeitungsstand der Diskriminierungsmeldungen 2024/2025 nach Gruppe; konkrete Maßnahmen und Einzelfalllösungen der Beauftragten seit März 2024; durchgeführte Fort- und Weiterbildungen; erste Ergebnisse der neuen Maßnahmen; strukturelle Ursachen von Diskriminierung; Details zum neuen Präventionskonzept, zur neuen Internetpräsenz, zu Notfallplänen und zu Standardsettingverfahren; Vorarbeiten der Amtsvorgänger*innen; Maßnahmen gegen das im ADAS-Monitoringbericht beschriebene Vertrauensdefizit; die strukturelle Zusammenarbeit zwischen ADAS, der Beauftragten und der Senatsverwaltung; die Abgrenzung zur AGG-Beschwerdestelle.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Senatsverwaltung verweist zu den Fragen 1 bis 5, 6 bis 9 sowie teilweise 12 bis 14 auf die früheren Drucksachen 19/22981 (16. Juni 2025) und 19/22408 (16. April 2025), ohne neue Angaben zu machen. Zu Frage 10 antwortet der Senat, das Standardsettingverfahren solle eine einheitliche, transparente und rechtssichere Bearbeitung gewährleisten; ein IT-Fachverfahren solle voraussichtlich im 2. Quartal in Betrieb gehen und die systematische Erfassung von Diskriminierungsvorfällen in allen Bezirken professionalisieren. Zu Frage 11 erklärt der Senat, die Beauftragte habe bei Amtsantritt im März 2024 keine Konzepte, Strukturen oder Fachverfahren vorgefunden, da die Stelle zuvor über vier Jahre unbesetzt gewesen sei; ein Kontakt zu früheren Amtsinhaberinnen sei nicht vorgesehen, lediglich übliche Onboarding-Unterlagen seien bereitgestellt worden. Zu Fragen 12 bis 14 teilt der Senat mit, die Beauftragte sei seit April 2025 fachlich zuständig für das von der Senatsverwaltung finanzierte Zuwendungsprojekt ADAS und Mitglied des ADAS-Fachbeirats; mit der LADG-Ombudsstelle bestehe eine abgestimmte Beratungsstruktur. Zu Frage 15 erläutert der Senat, die AGG-Beschwerdestelle sei gemäß § 13 Abs. 1 AGG für Beschwerden von Beschäftigten zuständig, während die Antidiskriminierungsstelle der Senatsverwaltung vorrangig für Beschwerden von Schüler*innen, Eltern und Schulen zuständig sei.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingereicht; eine Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie liegt vor (datiert 17. März 2026, unterschrieben von Staatssekretär Dr. Torsten Kühne). Der Senat verweist mehrfach auf die Vorgänger-Drucksachen 19/22981 vom 16. Juni 2025 und 19/22408 vom 16. April 2025 statt neuer Angaben. Laut Senat ist die Stelle der Antidiskriminierungsbeauftragten vor März 2024 gut vier Jahre unbesetzt gewesen. Der Senat nennt als Zeitpunkt für die Inbetriebnahme des neuen IT-Fachverfahrens das 2. Quartal (Jahr nicht genannt). Seit April 2025 ist die Beauftragte laut Senat zuständig für das Zuwendungsprojekt ADAS.

Quelle: Berlin, Dokument 19/25415, Wahlperiode 19, eingereicht 27. Februar 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.