📄 Multiprofessionelle Teams an Schulen und die neuen Zumessungsrichtlinien: Hat der Senat neue Ungerechtigkeiten geschaffen?
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der Umwandlung von zugemessenen Lehrkräftestunden in Stellen für andere Professionen (z. B. Sozialarbeiter, Erzieher, Verwaltungsleitung) an Berliner Schulen. Der Fragesteller möchte wissen, ob die neuen Zumessungsrichtlinien dabei zu einer ungleichen Verteilung zwischen Schulformen und Bezirken geführt haben. Zusätzlich geht es um die personelle Ausstattung von Schulsekretariaten und Verwaltungsleitungen sowie um die sogenannte Verlässliche Grundausstattung.
👥 Wer ist betroffen?
Berliner Schulen aller Schulformen (Grundschulen, Integrierte Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien, Förderschulen, Berufliche Schulen, Zweiter Bildungsweg), aufgeschlüsselt nach Bezirken; betroffen sind zudem Lehrkräfte, Schulsekretariate und Verwaltungsleitungen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte unter anderem wissen: Welche Änderungen ergaben sich durch die neuen Zumessungsrichtlinien? Wie viele Lehrkräftestellen wurden seit 2023 je Schulform und Bezirk in andere Professionen umgewandelt, und in welche Professionen konkret? Welche Schulen haben wie viel Prozent ihrer Stellen umgewandelt? Trifft es zu, dass Regionen und Schulformen mit früher höherem Lehrkräftemangel nun höhere Umwandlungsquoten aufweisen? Wie viele umgewandelte Stellen sind unbesetzt? Wie viele Schulsekretariats- und Verwaltungsleitungsstellen gibt es, nach welchem Schlüssel und auf welcher Rechtsgrundlage werden sie verteilt? Wie viele Lehrkräftestellen wurden für die Verlässliche Grundausstattung zugemessen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet, dass sich am Verfahren zur Umwandlung von Lehrkräftestunden in andere Professionen nichts geändert hat; die 3 % seien nur eine Zielvorgabe. Die Umwandlungsquote stieg berlinweit von 1,1 % (2023/24) auf 2,0 % der Bedarfe (2025/26), mit großen Unterschieden zwischen Schularten (z. B. Gymnasium 0,2 % bis 0,7 %, Förderschule 1,6 % bis 2,6 %) und Bezirken (z. B. Marzahn-Hellersdorf von 1,6 % auf 3,0 %, Friedrichshain-Kreuzberg von 0,1 % auf 1,6 %). Laut Senat ist die These, dass Regionen mit früherem Lehrkräftemangel höhere Umwandlungsquoten aufweisen, so nicht zutreffend. Für Schulsekretariate gilt ein Personalschlüssel (30 Stunden Grundbedarf plus je 1 Stunde pro 25 weiteren Schülern bzw. 30 BuT-Schülern); bei Verwaltungsleitungen galt bis 2024 eine Staffel nach Schülerzahl (0,5 VZE bis 699 Schüler, 1 VZE ab 700), seit 2024 werden laut Senat keine neuen Stellen dieser Art mehr vergeben außer für neu gegründete Schulen. Rechtsgrundlagen für diese Zumessungsschlüssel bestehen laut Senat nicht und seien auch nicht nötig. Die Verlässliche Grundausstattung stieg berlinweit von 984,3 VZE (2024/25) auf 1125,6 VZE (2025/26), mit Rückgang bei Gemeinschaftsschulen (-6,5 VZE) und starkem Anstieg bei Gymnasien (+24,9 VZE).
⚡ Einordnung
Eingereicht von Louis Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) am 3. März 2026, Antwort des Senats (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, in Vertretung Christina Henke) liegt vor, datiert 20. März 2026. Mehrere Antworten verweisen auf separate Anlagen (Anlage 1 bis 6) mit detaillierten Tabellen, die im vorliegenden Textauszug nicht vollständig enthalten sind.