📄 Welchen Stellenwert hat der Diskriminierungsschutz im Berliner Bildungsprogramm und der Praxis von Kindertagesstätten?
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft das Berliner Bildungsprogramm (BBP) für Kindertagesstätten und fragt, welchen Stellenwert Diskriminierungsschutz, Rassismuskritik und Intersektionalität in der überarbeiteten Fassung gegenüber der Version von 2014 einnehmen. Im Mittelpunkt stehen außerdem die Frage, wer an der Überarbeitung beteiligt war, und wie Mehrsprachigkeit im Programm gerahmt wird.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind pädagogische Fachkräfte und Träger von Kindertageseinrichtungen in Berlin sowie Kinder mit Mehrsprachigkeit, Migrationshintergrund oder aus marginalisierten Gruppen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt unter anderem: Welche Diversitäts-Abschnitte aus dem BBP 2014 wurden gestrichen und warum; wer war an der Überarbeitung beteiligt, insbesondere mit diskriminierungs- und rassismuskritischer Expertise; wurden externe Fachstellen und Praxisexpert*innen mit marginalisiertem Erfahrungswissen einbezogen; wie wird im Kapitel zu interkultureller Diversität eine strukturelle Analyse von Dominanz- und Ungleichheitsverhältnissen verankert; wie wird verhindert, dass soziale Ungleichheit kulturalisiert dargestellt wird; welche Maßnahmen stärken die fachliche Beratungsinfrastruktur für diskriminierungskritische Begleitung von Kitas; wie wird sichergestellt, dass Mehrsprachigkeit nicht defizitorientiert gerahmt wird und welche Fortbildungsmaßnahmen für Fachkräfte vorgesehen sind.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie antwortet, dass im BBP 2014 Diversitätsaspekte überwiegend getrennt behandelt wurden (z.B. Migration, Mehrsprachigkeit, Armut, Behinderung) und eine durchgängige diskriminierungskritische oder intersektionale Rahmung nur begrenzt erfolgte. In der überarbeiteten Fassung seien diese Perspektiven aufgenommen und strukturiert worden, mit Bezug auf Kinderrechte. An der Erarbeitung waren die SenBJF (Federführung), die SenASGIVA, das Landesjugendamt Berlin und die Landeskommission Berlin gegen Gewalt beteiligt. Die wissenschaftliche Begleitung erfolgte unter anderem durch Prof. Dr. Irene Dittrich; eine 2023 einbezogene Autorinnengruppe habe die Grundlage für diskriminierungs- und rassismuskritische Perspektiven gelegt. Externe Fachstellen wie Kinderwelten und Queerformat sowie Gremien wie die AG QVTAG und die UAG BBP seien beteiligt gewesen; in zwei Rückmeldeschleifen seien Stellungnahmen von 35 Institutionen eingegangen. Der Entwurf sei abschließend von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern wie Prof. Dr. Eckhardt, Prof. Dr. Prengel, Prof. Dr. Maywald und Prof. Dr. Kammermeyer begutachtet worden, mit überwiegend positiven Rückmeldungen. Im Kapitel 'Inklusive Bildung' seien soziale Ungleichheit, Rassismus, Klassismus und Intersektionalität als zentrale Analysekategorien verankert, kulturelle Differenz werde nicht mehr als Hauptkategorie genutzt. Träger erhielten im Rahmen des KiQuTG Mittel für Fachberatung, Fort- und Weiterbildung, Supervision, Mentoring und Coaching; das SFBB biete entsprechende Fortbildungen an.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (Bündnis 90/Die Grünen) am 3. März 2026 eingereicht und am 4. März 2026 im Abgeordnetenhaus eingegangen. Die Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie datiert vom 16. März 2026 (Eingang 17. März 2026) und wurde in Vertretung von Falko Liecke unterzeichnet. Die Antwort nennt konkrete beteiligte Institutionen (SenBJF, SenASGIVA, Landesjugendamt Berlin, Landeskommission Berlin gegen Gewalt, Kinderwelten, Queerformat, AG QVTAG, UAG BBP) und benannte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie die Zahl von 35 Institutionen, die im Rahmen zweier Rückmeldeschleifen Stellungnahmen abgaben. Verweise auf frühere Drucksachen enthält das Dokument nicht.