📄 Gehwegschaden und Baustellensicherung im Feldblumenweg 4 (12557 Berlin, Treptow-Köpenick)
📋 Worum geht es?
Der Abgeordnete fragt nach einer seit Oktober 2025 bestehenden Absperrung eines beschädigten Gehwegabschnitts vor dem Grundstück Feldblumenweg 4 in Berlin-Treptow-Köpenick. Laut Vorbemerkung des Abgeordneten fehlen im Pflaster Betonsteine und es ist eine Hohlraumbildung erkennbar, aktive Bauarbeiten seien derzeit nicht feststellbar.
👥 Wer ist betroffen?
Anwohnerinnen und Anwohner sowie Passantinnen und Passanten im Feldblumenweg in Treptow-Köpenick, das Bezirksamt Treptow-Köpenick und das zuständige Straßen- und Grünflächenamt (SGA).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Abgeordnete fragt unter anderem: seit wann und aus welchem Anlass die Absperrung besteht; welche technische Schadensursache festgestellt wurde; welche Bewertung zur Verkehrssicherheit vorliegt; wer für Beseitigung und Wiederherstellung verantwortlich ist; wann die Maßnahme beauftragt wurde und welcher Fertigstellungstermin vorgesehen ist; warum die Wiederherstellung bislang nicht erfolgte; welche verkehrsrechtliche Anordnung zugrunde liegt und ob die RSA 21 eingehalten wird; wann Kontrollen der Verkehrssicherheit erfolgten; ob Hinweise auf Schädlingsbefall geprüft wurden; und ob Anwohnerinnen und Anwohner über die Gefahrenlage informiert wurden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick antwortet: Die Absperrung besteht seit dem 06.10.2025, da im Gehweg Betonpflastersteine fehlen und der Bereich unterspült ist; die genaue Schadensursache konnte nicht ermittelt werden. Gemäß § 7 des Berliner Straßengesetzes handle es sich um eine umgehend zu sichernde Gefahrenstelle. Zuständig für die Reparatur sei, sofern kein anderer Verursacher (z. B. ein Leitungsunternehmen) festgestellt werde, das Straßen- und Grünflächenamt (SGA), das ein Fachunternehmen beauftragen werde; ein Fertigstellungstermin könne erst nach Beauftragung genannt werden, da die Ursachenprüfung noch laufe. Als Grund für die bisherige Verzögerung wird eine länger anhaltende Frostperiode genannt. Die Absperrung sei vom SGA zur Sicherung der Gefahrenstelle aufgestellt worden; zu einer verkehrsrechtlichen Anordnung mit Datum und Geltungsdauer sowie zur Einhaltung der RSA 21 macht das Bezirksamt keine weiteren Angaben. Da die Straße der Begehungsklasse II zugeordnet sei, finde der Straßenbegang alle zwei Monate statt, erweiterte Kontrollen seien nicht erforderlich. Eine Schädlingsbekämpfung werde derzeit eingeleitet. Eine Information der Anwohnerinnen und Anwohner sei in einem solchen Fall nicht erforderlich; bei Feststellung eines Defekts an einer Trink- oder Abwasserleitung müsste eine Mitteilung durch das jeweilige Versorgungsunternehmen erfolgen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Dr. Martin Sattelkau (CDU) eingereicht. Eine Antwort der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt liegt vor, basierend auf einer Stellungnahme des Bezirksamts Treptow-Köpenick. Genannte Fakten: Absperrung seit 06.10.2025; Zuordnung der Straße zur Begehungsklasse II mit Straßenbegang alle zwei Monate; Verweis auf § 7 des Berliner Straßengesetzes. Zur genauen Schadensursache, zu einem Beauftragungs- oder Fertigstellungstermin sowie zur verkehrsrechtlichen Anordnung liegen laut Antwort keine abschließenden Angaben vor.