📄 Empfehlungen des Monitoringberichts 2024 der Pflegebeauftragten des Landes Berlin
📋 Worum geht es?
Die Anfrage bezieht sich auf den ersten Monitoringbericht der Pflegebeauftragten des Landes Berlin, Prof. Dr. Sinja H. Meyer-Rötz, der im März 2025 vorgelegt wurde und zwischen September und Dezember 2024 bearbeitete Anliegen und Beschwerden von Pflegebedürftigen sowie pflegenden Angehörigen dokumentiert. Laut Fragesteller zeigt der Bericht strukturelle Defizite auf, etwa lange Bearbeitungszeiten bei Anträgen auf Hilfe zur Pflege, fehlende Notfallversorgungsstrukturen und Verbraucherschutzlücken gegenüber Leistungsanbietern. Der Senat antwortet zu sechs Themenbereichen: Strategie für pflegende Angehörige, Notfallversorgung, Öffentlichkeitsarbeit, Vertragskündigungen durch Pflegeanbieter, Nachbarschaftshilfe und Barrierefreiheit im Wohnumfeld.
👥 Wer ist betroffen?
Pflegebedürftige Menschen und pflegende An- und Zugehörige in Berlin (laut Bericht knapp 500.000 Personen unmittelbar betroffen), die 36 Berliner Pflegestützpunkte, die Heimaufsicht, ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: bis wann der Senat eine überarbeitete Strategie für pflegende Angehörige vorlegt und mit welchen Zielen und Beteiligungsformaten; welche Schritte zur Prüfung oder Einrichtung eines rund um die Uhr erreichbaren Pflegenotfalltelefons nach Hamburger Vorbild unternommen werden; wie hoch die Haushaltsmittel für Öffentlichkeitsarbeit zu Pflegeberatung 2024 und 2025 waren und wie deren Erfolg gemessen wird; wie viele Beschwerden über einseitige Vertragskündigungen oder intransparente Vertragsklauseln 2023 und 2024 bekannt wurden und welche Sanktionen angewendet wurden; warum die Berliner Qualifizierungsanforderungen für die Abrechnung des Entlastungsbetrages bei Nachbarschaftshilfe nach Ansicht der Fragesteller strenger seien als in anderen Bundesländern und ob eine Anpassung geplant ist; sowie welche verbindlichen Mechanismen existieren oder geplant sind, um Bedarfe Pflegebedürftiger in Stadtentwicklungs- und Wohnungsbauprogramme zu integrieren.
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet, dass der Berliner Landespflegeplan 2025 die isolierte Strategie für pflegende Angehörige ersetzt und deren Stärkung als eigenständiges Handlungsfeld enthält. Zur Notfallversorgung verweist der Senat auf 36 Pflegestützpunkte, den Dienst „Pflege in Not“, einen rund um die Uhr besetzten Krisendienst an Wochenenden/Feiertagen sowie den Hausnotruf; Berlin plant, sich an der im Eckpunktepapier „Zukunftspakt Pflege“ vorgesehenen Erprobung eines bundesweiten Pflegenotfalltelefons bis 2027 zu beteiligen. Für Öffentlichkeitsarbeit der Pflegestützpunkte wurden 2024 rund 86.800 € und 2025 rund 91.400 € eingesetzt; die Fachberatungsstellen „Pflege in Not“ und „echt unersetzlich“ wendeten 2025 zusätzlich 16.404 € auf, finanziert durch das Land Berlin. Zu Vertragskündigungen hat der Senat selbst keine Daten; die Heimaufsicht bearbeitete 2023 acht und 2024 sieben Beschwerden über einseitige Vertragskündigungen oder intransparente Vertragsklauseln. Zur Nachbarschaftshilfe erklärt der Senat, die Berliner Voraussetzungen entsprächen § 45a SGB XI und seien nicht strenger als in der Mehrzahl anderer Länder; eine Änderung der Pflegeunterstützungsverordnung ist nicht geplant. Zur Barrierefreiheit verweist der Senat auf das Sechste Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin (2024), wonach seit 1. Januar 2025 drei Viertel der neu errichteten Wohnungen in Gebäuden mit Aufzugspflicht barrierefrei erreichbar sein müssen, sowie auf die Wohnungsbauförderungsbestimmungen (WFB 2023, Entwurf WFB 2026) und das Förderprogramm „IBB Altersgerecht Wohnen“.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom AfD-Abgeordneten Carsten Ubbelohde am 4. März 2026 eingereicht; die Antwort des Senats datiert vom 18. März 2026. Der Senat nennt konkrete Zahlen: Öffentlichkeitsarbeitsmittel für Pflegestützpunkte 2024 (86.800 €) und 2025 (91.400 €), zusätzliche Mittel von 16.404 € für „Pflege in Not“ und „echt unersetzlich“ 2025, sowie 8 (2023) bzw. 7 (2024) Beschwerden bei der Heimaufsicht zu Vertragskündigungen. Der Senat verweist auf den Berliner Landespflegeplan 2025, das Eckpunktepapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ (Pflegenotfalltelefon bis 2027), das Sechste Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin (2024) und die Wohnungsbauförderungsbestimmungen WFB 2023/2026. Die im Vorbemerkungstext genannte Zahl von knapp 500.000 unmittelbar von Pflege betroffenen Berlinern stammt laut Fragesteller aus dem Monitoringbericht 2024 der Pflegebeauftragten.