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BerlinSchriftliche Anfrage

📄 Kooperationen von Hochschulen des Landes Berlin mit militärischen und sicherheitstechnischen Institutionen

22. März 2026Dokument 19/25424 · WP 19Berlin
Dr. Alexander King
HochschulkooperationenRüstungsforschungDrittmittelZivilklauselzivile Sicherheitsforschung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit Kooperationen von Berliner Hochschulen und hochschulnahen Forschungsinstituten mit militärischen bzw. sicherheitstechnischen Institutionen. Dazu zählen Drittmittel- und Forschungsaufträge sowie weitere Kooperationsformen wie Veranstaltungen, Lehre oder Stiftungsprofessuren mit dem Bundesministerium der Verteidigung, der Bundeswehr, der Europäischen Rüstungsagentur (EDA) und privaten Rüstungsfirmen. Zusätzlich wird nach der Beteiligung Berliner Hochschulen am BMBF-Forschungsprogramm 'Forschung für die zivile Sicherheit 2018 bis 2023' sowie nach sogenannten Zivilklauseln an den Hochschulen gefragt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Hochschulen des Landes Berlin und hochschulnahe Forschungsinstitute (An-Institute), insbesondere die Technische Universität Berlin, sowie die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: 1./2. welche Forschungsaufträge und Kooperationen seit 2015 mit dem Bundesverteidigungsministerium, der Bundeswehr und der EDA bestehen und wie viele zusätzliche als vertraulich eingestufte Projekte es gibt; 3./4. welche Kooperationen seit 2010 mit privaten Rüstungsfirmen bestehen und wie viele vertrauliche Projekte es darüber hinaus gibt; 5./6. welche Hochschulen am BMBF-Programm 'Forschung für die zivile Sicherheit 2018 bis 2023' beteiligt sind, mit welchen Partnern sie dabei kooperieren und wie viele vertrauliche Projekte es zusätzlich gibt; 7. welche Berliner Hochschulen über Zivilklauseln oder vergleichbare Regelungen verfügen und wie diese ausgestaltet sind.

🔎 Was wurde geantwortet?

Zu den Fragen 1 bis 6 (Kooperationen mit Verteidigungsministerium, Bundeswehr, EDA, privaten Rüstungsfirmen und BMBF-Sicherheitsforschungsprogramm) antwortet der Senat, dass ihm dazu keine Informationen vorliegen. Zu Frage 7 teilt der Senat mit, dass von den Berliner Hochschulen allein die Technische Universität Berlin über eine Zivilklausel verfügt. Diese wurde vom Akademischen Senat der TU Berlin am 29. Mai 1991 beschlossen: Es soll keine rüstungsrelevante Forschung durchgeführt, keine entsprechenden Aufträge oder Zuwendungen angenommen und keine Arbeitsverträge für aus Drittmitteln finanzierte Mitarbeiter in solchen Vorhaben geschlossen werden. Antragsteller müssen erklären, dass ihr Projekt nicht militärischen Zwecken dient; bei ungeklärten Zweifeln übernimmt die TU Berlin die Mittelverwaltung nicht.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Dr. Alexander King am 2. März 2026 eingereicht (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 4. März 2026); die Antwort der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege erfolgte am 16. März 2026. Zu den Fragen 1 bis 6 liegen dem Senat laut eigener Aussage keine Informationen vor. Zu Frage 7 nennt der Senat als Beleg den Beschluss des Akademischen Senats der TU Berlin vom 29. Mai 1991 zur Zivilklausel, auf den sich die Antwort im Wortlaut bezieht.

Quelle: Berlin, Dokument 19/25424, Wahlperiode 19, eingereicht 2. März 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.