📄 Was wird gegen den unhaltbaren baulichen Zustand des Gebäudes in der Luitpoldstraße 23 in Schöneberg getan?
📋 Worum geht es?
Der Fragesteller thematisiert den baulichen Zustand des Wohnhauses Luitpoldstraße 23 in Schöneberg, insbesondere einen seit Monaten bestehenden Dachschaden, der laut Fragesteller zu Schimmel, Feuchtigkeitsschäden und statischen Risiken in mehreren Wohnungen führt. Gefragt wird, welche Schäden dem Senat bekannt sind, ob rechtliche Schritte gegen die Eigentümerin eingeleitet wurden und ob eine strategische Entmietung vorliegen könnte.
👥 Wer ist betroffen?
Die Mieter*innen des Hauses Luitpoldstraße 23 in Schöneberg, das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: Welche Schäden und Gutachten sind bekannt? Besteht ein Risiko für Statik, Deckenabfall oder Wassereintritt? Wurden rechtliche Schritte gegen die Eigentümerin eingeleitet? Welche Fristen für die Instandsetzung wurden gesetzt? Wie hoch sind verhängte Zwangsgelder und wurden sie gezahlt? Wurde eine Ersatzvornahme (Gerüstdach durch das Bezirksamt) geprüft bzw. verworfen, und auf welcher Grundlage? Wurde eine strategische Entmietung durch die Eigentümerseite geprüft, und gibt es einen gesamtstädtischen Maßnahmenplan dagegen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat konnte die Fragen 1 bis 13 nicht beantworten. Laut Antwort wurde die Anfrage am 9. März 2026 an den Senat weitergeleitet, das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg am 10. März 2026 um Zulieferung gebeten und am 17. sowie 18. März 2026 erneut daran erinnert. Bis zum 23. März 2026 war die Zulieferung des Bezirks nicht eingegangen, weshalb der Senat erklärt, ihm lägen keine Erkenntnisse vor.
⚡ Einordnung
Eingereicht von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Abgeordneter Sebastian Walter). Die Antwort des Senats datiert vom 24. März 2026 und enthält laut Senat keine inhaltliche Beantwortung, da die erforderliche Zulieferung des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg trotz zweifacher Erinnerung (17. und 18. März 2026) bis zum 23. März 2026 ausblieb. Die Behauptungen zu Schimmel-, Feuchtigkeits- und statischen Schäden sowie zu einer möglichen strategischen Entmietung stammen ausschließlich vom Fragesteller und sind durch die Senatsantwort nicht bestätigt oder widerlegt. Der Fragesteller verweist dabei auf einen Artikel im MieterMagazin 11/2025 und einen RBB-Bericht vom Dezember 2025.