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BerlinSchriftliche AnfrageCDU

📄 Auswirkungen der Special Protected Area auf Bauvorhaben in Karow

25. März 2026Dokument 19/25444 · WP 19Berlin
Johannes Kraft
VogelschutzgebietBaugenehmigungFFH-PrüfungStadtentwicklungUmweltauflagen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Abgeordnete Johannes Kraft (CDU) fragt die Berliner Landesregierung, welche Auswirkungen das EU-Schutzgebiet „Special Protected Area“ (SPA, Vogelschutzgebiet) auf geplante neue Stadtquartiere im Ortsteil Karow hat. Konkret geht es um die Projekte Karow Süd am Karower Kreuz, An der Laake und Am Teichberg sowie um mögliche Folgen für Baugenehmigungen, Flächennutzung und Umweltauflagen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die geplanten Stadtquartiere Karow Süd (Am Karower Kreuz, An der Laake, Am Teichberg) im Ortsteil Karow (Bezirk Pankow), die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie der Bezirk Pankow, der zur Beantwortung eine Stellungnahme abgegeben hat.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Gefragt wird: 1) Welche Auswirkungen hat die SPA-Richtlinie auf die geplanten Stadtquartiere hinsichtlich Baugenehmigungen, Flächennutzung und Umweltauflagen? 2) Sind zusätzliche Umweltprüfungen oder Genehmigungen nötig? 3) Werden laufende oder geplante Bauvorhaben wegen des SPA-Status überprüft oder angepasst? 4) Beeinflusst der SPA-Status Dauer oder Ablauf von Baugenehmigungsverfahren? 5) Welche Bauprojekte sind innerhalb oder nahe des SPA zulässig bzw. ausgeschlossen? 6) Gibt es zu berücksichtigende Abstandsflächen oder sonstige Auflagen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass sich die Flächen der drei Quartiere außerhalb der derzeit geplanten SPA-Gebietskulisse befinden. Ob für alle drei Quartiere eine FFH-Vorprüfung erforderlich ist, um erhebliche Beeinträchtigungen des SPA-Gebiets auszuschließen, werde noch geprüft. Zu Auswirkungen auf die Dauer von Genehmigungsverfahren gebe es noch keine Erkenntnisse; durch erhöhte Anforderungen an eine FFH-Vorprüfung und ggf. eine nachgelagerte FFH-Verträglichkeitsprüfung könnten sich die Verfahrenszeiten verlängern, mit einem Einfluss auf den Verfahrensablauf selbst sei aber nicht zu rechnen. Ausgeschlossen seien Projekte, von denen erhebliche Beeinträchtigungen für die Schutzgüter des Natura-2000-Gebiets ausgehen könnten; lasse sich dies in einer FFH-Vorprüfung nicht ausschließen, werde eine FFH-Verträglichkeitsprüfung notwendig, aus der sich gegebenenfalls Ausgleichsmaßnahmen ergäben. Eine pauschale Abstandsfläche nennt die Landesregierung nicht, da stets eine projekt- und planbezogene Einzelfallprüfung sowie eine kumulative Betrachtung mit anderen Plänen und Projekten erforderlich sei.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom CDU-Abgeordneten Johannes Kraft am 6. März 2026 eingereicht (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 9. März 2026); die Antwort des Senats datiert vom 18. März 2026 (Eingang am 19. März 2026) und wurde in Vertretung von Slotty für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen unterzeichnet. Der Senat hat zur Beantwortung den Bezirk Pankow um eine Stellungnahme gebeten, die eingeflossen ist. Konkrete Zahlen, Fristen oder Kosten nennt die Antwort nicht.

Quelle: Berlin, Dokument 19/25444, Wahlperiode 19, eingereicht 6. März 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.