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BerlinSchriftliche AnfrageCDU

📄 ASOG-Einrichtung in der Straße Am Sandhaus in Berlin-Buch (Teil 3)

22. März 2026Dokument 19/25446 · WP 19Berlin
Johannes Kraft
GrundstücksverkaufErbpachtGenossenschaftlicher WohnungsbauStadtentwicklungGebäudeabriss
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft das Grundstück Am Sandhaus 31 in Berlin-Buch (13125 Berlin) im Zusammenhang mit der Entwicklung des Neuen Stadtquartiers Buch-Am Sandhaus. Es geht um mögliche Verkaufspläne, bauliche Veränderungen und eine Umnutzung der Fläche.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Anwohner und Nutzer der Liegenschaft Am Sandhaus 31 in Berlin-Buch sowie Genossenschaften, denen das Grundstück zum Kauf angeboten werden soll.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: 1) Gibt es Pläne, das Grundstück zu veräußern oder in Erbpacht zu vergeben? 2) Gibt es Pläne für bauliche Veränderungen der Gebäude? 3) Gibt es Pläne, die bauliche Nutzung der Liegenschaft zu verändern? 4) Ist eine Überbauung der Fläche im Zusammenhang mit der Entwicklung des Neuen Stadtquartiers Am Sandhaus vorgesehen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen antwortet: Es ist derzeit geplant, das Grundstück zum Kauf an Genossenschaften anzubieten. Zudem ist geplant, die Bestandsgebäude auf dem Grundstück abzureißen und genossenschaftlichen Wohnungsbau zu errichten. Eine Bebauung des Grundstücks ist vorgesehen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von Johannes Kraft (CDU) gestellt. Eine Antwort des Senats liegt vor, unterzeichnet in Vertretung von Slotty (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen). Der Titel verweist auf einen dritten Teil ('Teil 3') der Anfrage zu diesem Thema, was auf frühere, im Dokument nicht näher benannte Anfragen zum gleichen Grundstück hindeutet.

Quelle: Berlin, Dokument 19/25446, Wahlperiode 19, eingereicht 6. März 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.