Zurück zur Übersicht
BerlinSchriftliche AnfrageAfD

📄 Clan-Kriminalität auf Rädern – Werden Berlins Autovermieter zum Problemfall?

31. März 2026Dokument 19/25457 · WP 19Berlin
Thorsten Weiß
AutovermietungClankriminalitätLandeskriminalamtFahrzeugsicherstellungGewerberecht
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage behandelt Berliner Autovermietungen, die nach Angaben des Landeskriminalamts (LKA) dem Phänomenbereich der sogenannten Clankriminalität zugeordnet werden. Ausgangspunkt sind Medienberichte aus den Jahren 2022 und 2025, denen zufolge die Zahl solcher Betriebe von rund 40 auf rund 60 Firmen mit etwa 2.200 Fahrzeugen angestiegen sei. Die Fragesteller wollen wissen, wie sich diese Zahlen entwickelt haben und welche Maßnahmen der Senat dagegen ergreift.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Berliner Autovermietungsbetriebe, das Landeskriminalamt (LKA) Berlin, die Polizei Berlin, die Staatsanwaltschaft Berlin sowie die Senatsverwaltung für Inneres und Sport.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen unter anderem: Wie viele Autovermietungen wurden 2024, 2025 und aktuell (Stand März 2026) als clanbelastet identifiziert und wie viele Fahrzeuge entfallen darauf? Nach welchen Kriterien erfolgt diese Zuordnung und wie haben sie sich seit 2022 verändert? Wie erklärt der Senat den Anstieg der Betriebszahlen? Liegen Erkenntnisse über die konkrete Nutzung der Fahrzeuge für Straftaten vor? Welche Maßnahmen wurden seit 2022 ergriffen? Wie viele Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet und wie viele Fahrzeuge sichergestellt (jeweils nach Jahren aufgeschlüsselt)? Wie bewertet der Senat die Wirksamkeit der Maßnahmen? Plant der Senat gesetzliche Verschärfungen, etwa eine Erlaubnispflicht statt der bisherigen Anzeigepflicht für das Autovermietungsgewerbe?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet: Die LKA-Sonderauswertung „Rent“ identifizierte 2024 rund 60 Firmen mit ca. 2.200 Fahrzeugen als der Clankriminalität zugerechnet; 2025 erfolgte wegen des Projekts „CaaS Rent“ keine erneute Erhebung. Aktuell (Stand 12. März 2026) werden 523 Autovermietungskonstrukte diesem Phänomenbereich zugeordnet; die zugehörige Fahrzeugzahl sei automatisiert nicht recherchierbar. Die Zuordnung erfolgt seit 2022 per Einzelfallprüfung, insbesondere wenn Betreibende, Strohpersonen oder Nutzende dem Phänomenbereich der Clankriminalität zugehörig sind. Der Senat führt den Anstieg sowohl auf verstärkte polizeiliche Sensibilisierung als auch auf tatsächliche Entwicklungen zurück. Laut Polizei werden Fahrzeuge regelmäßig für Straftaten genutzt, etwa Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, verbotene Kraftfahrzeugrennen, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Raub- und Einbruchsdelikte. Zahlen zu Ermittlungsverfahren und Fahrzeugsicherstellungen seit 2022 seien automatisiert nicht recherchierbar. Als Maßnahme wurde eine temporäre Ermittlungsgruppe „Rent“ eingerichtet, die mit der Staatsanwaltschaft ein Verfahren abschloss; seit Oktober 2025 läuft das EU-kofinanzierte, zweijährige Projekt „CaaS Rent“ unter LKA-Federführung. Der Senat hat eine Bundesratsinitiative zur leichteren Einziehung von Kraftfahrzeugen beschlossen (Verschärfung des Verschuldensmaßstabs von „leichtfertig“ auf „fahrlässig“ bei Vermietern), die der Bundesrat am 6. März 2026 (1062. Sitzung) behandelt hat. Eine Erlaubnispflicht für Autovermietungen erfordere eine Änderung der Gewerbeordnung, für die der Bund zuständig ist; die Justizministerkonferenz hat auf Berliner Initiative das Bundesjustizministerium gebeten, sich beim Bundeswirtschaftsministerium für eine Prüfung einzusetzen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion (Abgeordneter Thorsten Weiß) eingereicht; eine Antwort der Landesregierung (Senatsverwaltung für Inneres und Sport, in Vertretung Christian Hochgrebe) liegt vor, datiert auf den 22. März 2026. Genannte Zahlen laut Senat: ca. 60 Betriebe mit ca. 2.200 Fahrzeugen (Stand 2024), 523 Betriebe (Stand 12. März 2026); Gesamtmarkt ca. 2.000 Berliner Autovermietungen mit rund 60.000 Fahrzeugen laut im Dokument zitierter Presseberichterstattung. Die Bezeichnungen „clanbelastet“ und „Clankriminalität“ sind Formulierungen aus der Fragestellung bzw. der polizeilichen Kategorisierung, keine strafrechtlichen Feststellungen zu einzelnen Personen. Der Senat verweist auf eine von ihm beschlossene Bundesratsinitiative, behandelt in der 1062. Bundesratssitzung am 6. März 2026 (Bundesrats-Drucksache 55/26), sowie auf einen Beschluss der Justizministerkonferenz zur Prüfung einer Gewerbeordnungsänderung.

Quelle: Berlin, Dokument 19/25457, Wahlperiode 19, eingereicht 10. März 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.