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BerlinSchriftliche AnfrageAfD

📄 Kontrollen in Branchen mit besonderer Risikogeneigtheit zur Clankriminalität wie Spielotheken, Wettbüros, Barber-Shops, Shisha-Bars und Autovermietungen im Jahr 2025 und 2026

1. April 2026Dokument 19/25458 · WP 19Berlin
Thorsten Weiß
Verbundeinsätzegewerberechtliche KontrollenGeldwäscheShisha-BarsGewerbeordnung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage des Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) betrifft polizeiliche und gewerberechtliche Kontrollen in Berlin in Branchen, die die Fragesteller als besonders risikogeneigt für sogenannte Clankriminalität bezeichnen, darunter Spielotheken, Wettbüros, Barber-Shops, Shisha-Bars und Autovermietungen. Es wird nach Zahlen zu Verbundeinsätzen, gewerberechtlichen Kontrollen, Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und Geldwäsche-Verdachtsfällen für 2025 und 2026 gefragt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die genannten Gewerbezweige in Berlin (Spielotheken/Wettbüros, Barbershops/Friseurgeschäfte, Shisha-Bars, Autovermietungen), die Polizei Berlin, die Bezirksämter bzw. Ordnungsämter sowie die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage fragt: 1. wie viele Verbundeinsätze 2025 und 2026 in den genannten Branchen durchgeführt wurden, aufgeschlüsselt nach Jahr, Anzahl und Branchenart; 2. wie viele gewerberechtliche Kontrollen und dabei festgestellte Verstöße es gab; 3. wie viele Straftaten und Ordnungswidrigkeiten erfasst wurden; 4. wie viele Geldwäsche-Verdachtsfälle registriert wurden; 5. ob sich signifikante Veränderungen beim Geldwäscheaufkommen zeigen und wie der Senat diese bewertet; 6. auf welcher Datengrundlage die Einschätzung zum Ausmaß der Geldwäsche beruht; 7.-9. welche Daten und Erkenntnisse für künftige Schwerpunkte bei Geldwäscheprävention, für Kontrollintervalle und -intensität sowie für die Bereitstellung personeller und finanzieller Ressourcen herangezogen werden.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antwort der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz liegt vor. Die Polizei Berlin führte 2025 56 Verbundeinsätze zur Bekämpfung der Clankriminalität durch (Wettbüros/Spielstätten 10, Barbershops/Friseurgeschäfte 12, Shisha-Bars 70, Autovermietungen 1 kontrollierte Gewerbe), 2026 bislang sechs Einsätze (Barbershops 2, Shisha-Bars 2). Eine Einstufung von Branchen als risikogeneigt zur Clankriminalität erfolgt laut Polizei Berlin nicht. Gewerberechtliche Kontrollen von Spielhallen gab es 2025 dreimal, 2026 bislang keine; für Barber-Shops, Wettbüros und Autovermietungen besteht laut Senat keine Rechtsgrundlage für gewerberechtliche Kontrollen. Festgestellte Verstöße werden statistisch nicht erfasst. Bei den Verbundeinsätzen wurden 2025 81 Straftaten und 128 Ordnungswidrigkeiten festgestellt (Quelle: LKA Berlin), 2026 bis 25. Februar 7 Straftaten und 1 Ordnungswidrigkeit; insgesamt bei den Verbundeinsätzen 88 Straftaten und 129 Ordnungswidrigkeiten. Für die Entgegennahme von Geldwäsche-Verdachtsmeldungen ist laut Senat nicht das Land Berlin, sondern die bundesweite Financial Intelligence Unit (FIU) zuständig; diese Frage kann der Senat daher nicht beantworten. Zu signifikanten Veränderungen beim Geldwäscheaufkommen liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Die Fragen 7 bis 9 seien bereits durch die Antwort auf die Schriftliche Anfrage Drucksache 19/2283 vom 24. März 2025 beantwortet worden; aus Sicht des Senats ergebe sich kein Anpassungs- oder Ergänzungsbedarf, auch nicht durch die zusätzliche Einbeziehung der Autovermietungen.

⚡ Einordnung

Eingereicht von der AfD-Fraktion (Abgeordneter Thorsten Weiß). Die Antwort der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz liegt vor (Antwortdatum 25. März 2026). Der Senat verweist zur Beantwortung der Fragen 7 bis 9 auf die bereits beantwortete Schriftliche Anfrage Drucksache 19/2283 vom 24. März 2025. Die Bezeichnung 'Clankriminalität' sowie die Einordnung der genannten Branchen als 'risikogeneigt' stammen aus der Fragestellung des Abgeordneten; die Polizei Berlin stellt klar, dass sie selbst keine solche Einstufung von Branchen vornimmt. Zuständig für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen ist laut Senat die bundesweite FIU, nicht Berliner Behörden.

Quelle: Berlin, Dokument 19/25458, Wahlperiode 19, eingereicht 10. März 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.