📄 Wohnen auf Zeit bei öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften II
📋 Worum geht es?
Die Anfrage bezieht sich auf eine frühere Schriftliche Anfrage (Drs. 19/25159) zum Thema Wohnen auf Zeit bei den öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften berlinovo und BIM. Der Fragesteller bittet um Nachlieferung von Daten, die in der vorherigen Anfrage erfragt, aber offenbar noch nicht vollständig geliefert wurden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die landeseigenen Unternehmen Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH (berlinovo) und BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) sowie Mieterinnen und Mieter von Wohnungen für temporäre Zwecke in sozialen Erhaltungsgebieten (Milieuschutzgebieten) in Berlin.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller bittet um Nachlieferung der Daten durch die berlinovo und die BIM, so wie bereits in der Drucksache 19/25159 erfragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die berlinovo teilt mit, dass 241 Einheiten im Segment Wohnen für temporäre Zwecke in sozialen Erhaltungsgebieten (Milieuschutzgebieten) liegen und potenziell von den entsprechenden Regelungen betroffen sind. Die BIM gibt an, keine Wohnungen zu haben, die von den Regelungen betroffen sein könnten.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion Die Linke (Abgeordneter Niklas Schenker) eingereicht. Eine Antwort des Senats liegt vor, datiert auf den 19.03.2026, unterzeichnet in Vertretung von Machulik (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen). Der Senat gibt an, die Sachverhalte nicht aus eigener Zuständigkeit beantworten zu können, und hat daher Stellungnahmen von berlinovo und BIM eingeholt, die in eigener Verantwortung erstellt wurden. Es wird auf die frühere Drucksache 19/25159 Bezug genommen. Konkrete Zahl: 241 Einheiten der berlinovo in Milieuschutzgebieten laut Angabe der berlinovo.