📄 Gewobag XXIV: Gewerbeeinheit Frobenstraße 22/Ecke Bülowstraße
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft eine Gewerbeeinheit der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Gewobag in der Frobenstraße 22/Ecke Bülowstraße in Berlin. Die Fragesteller berichten, dass die Fläche ursprünglich für ein vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg mit sozialen Trägern entwickeltes Konzept für ein Sozialcafé/Nachtcafé vorgesehen war, die Gewobag stattdessen aber eine gewerbliche Vermietung, zunächst an ein Zahnlabor, ankündigte. Nach Angaben der Fragesteller stand die Fläche zum Zeitpunkt der Anfrage weiterhin leer.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind der Bezirk Tempelhof-Schöneberg, insbesondere das Quartier rund um die Frobenstraße, die Gewobag als landeseigenes Wohnungsunternehmen, soziale Träger, die ein Sozialcafé/Nachtcafé umsetzen wollten, sowie potenzielle gewerbliche Mieter.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: seit wann die Fläche leer steht; warum sie seit Anfang Januar 2025 weiterhin nicht nutzbar war; wann eine (erneute) gewerbliche Nutzung geplant ist; ob aktuell ein Mietvertrag besteht und falls ja seit wann und mit welchem geplanten Nutzungsbeginn; ob die Fläche weiterhin für ein Zahnlabor vorgesehen ist oder welche andere Nutzung geplant ist; warum die Fläche trotz Bedarfs nicht an einen sozialen Träger für ein Sozialcafé/Nachtcafé vermietet wird und ob dies aus Sicht der Gewobag noch möglich wäre; welche Kriterien bei der Mieterauswahl maßgeblich waren; und ob die Gewobag alternative geeignete Gewerbeflächen im Umfeld besitzt, die dem Bezirk für ein Sozialcafé angeboten wurden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Gewobag teilt mit, die Fläche sei weiterhin vermietet; aus Datenschutzgründen könnten zum einzelnen Mietverhältnis keine weiteren Angaben gemacht werden. Bei der Vermietung von Gewerbeflächen berücksichtige die Gewobag laut eigener Aussage unter anderem Wirtschaftlichkeit, effiziente Bestandsbewirtschaftung, Versorgungsfunktion im Quartier, kleine und lokale Gewerbetreibende, Kunst- und Kulturschaffende sowie Bildung und Soziales; Vermietungen an Interessenten mit laut Gewobag „ethisch kontroversen“ Geschäftsfeldern oder -praktiken schließe sie aus. Zur konkreten früheren Mieterauswahl erklärt die Gewobag, das für ein Sozialcafé vorgesehene Konzept sei seinerzeit nicht tragfähig gewesen und habe nicht den abgestimmten Parametern entsprochen; nach mehrmaligem Aufschub gegenüber dem Bezirksamt sei an den jetzigen Mieter vermietet worden. Zu Frage 8 teilt die Gewobag mit, sie habe mit dem potenziellen Träger zwischenzeitlich Flächen besichtigt, die sich als ungeeignet erwiesen hätten; die Zusage gegenüber dem Bezirksamt, die Umsetzung eines Projekts im Schulterschluss zu unterstützen, gelte weiterhin.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Sebastian Walter (Bündnis 90/Die Grünen) gestellt. Eine Antwort des Senats liegt vor; sie gibt ausschließlich die Stellungnahme der Gewobag wieder, da der Senat die Sachverhalte laut eigener Angabe nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Konkrete Angaben zu Mietdauer, Mietbeginn, Mieteridentität oder zum aktuellen Stand der Leerstandsdauer macht die Gewobag unter Verweis auf den Datenschutz nicht. Die Anfrage datiert vom 9. März 2026 (Eingang 10. März 2026), die Antwort vom 23. März 2026 (Eingang 24. März 2026).