Zurück zur Übersicht
BerlinSchriftliche AnfrageAfD

📄 Kindesmissbrauch in Marzahn Hellersdorf

1. April 2026Dokument 19/25475 · WP 19Berlin
Gunnar Lindemann
Kindesmissbrauchsexualisierte GewaltKinderschutzStrafverfolgungPrävention
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit Fällen von Kindesmissbrauch im Berliner Bezirk Marzahn-Hellersdorf. Der Fragesteller bezieht sich auf eine Aussage des Bezirksstadtrats Lemm, wonach im ersten Halbjahr 2025 bereits so viele Fälle gemeldet worden seien wie im gesamten Jahr 2024, und fragt nach Fallzahlen, strafrechtlicher Verfolgung, möglicher Dunkelziffer sowie nach Maßnahmen gegen sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Bezirk.

👥 Wer ist betroffen?

Kinder und Jugendliche im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, die Polizei Berlin und die Staatsanwaltschaft Berlin.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: wie viele Fälle von Kindesmissbrauch in Marzahn-Hellersdorf 2023 bis 2026 aktenkundig sind; wie viele davon strafrechtlich verfolgt und bestraft wurden; wie hoch die geschätzte Dunkelziffer ist; warum laut Bezirksamt Täter sich den Bezirk gezielt aussuchen würden; wie sich der Anstieg der Fälle erklären lässt; welche Maßnahmen von Senat und Bezirksamt umgesetzt bzw. geplant sind; sowie Angaben zu Herkunft und Geschlecht der ermittelten Tatverdächtigen und der Opfer, aufgeschlüsselt nach Jahren 2023 bis 2026.

🔎 Was wurde geantwortet?

Laut Antwort des Senats sind beim Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf für 2023 28, für 2024 59 und für 2025 62 Fälle von Kindesmissbrauch aktenkundig; für 2026 liegen noch keine Zahlen vor. Die polizeiliche Eingangsstatistik (DWH FI) weist für Marzahn-Hellersdorf 110 Fälle für 2023, 111 für 2024, 189 für 2025 und 71 Fälle bis zum 12.03.2026 aus (insgesamt 481). Bei der Staatsanwaltschaft Berlin wurden 83 (2023), 118 (2024), 104 (2025) und 26 (2026) Verfahren mit Bezug zu diesen polizeilichen Vorgängen erfasst (insgesamt 331), von denen bislang in zwölf Verfahren eine Verurteilung erfolgte. Eine Einschätzung der Dunkelziffer kann das Bezirksamt nicht vornehmen. Laut Senat ist der Anstieg der Fälle 2025 auf einen Ermittlungskomplex mit 86 Einzelverfahren zurückzuführen, bei dem ein in Marzahn-Hellersdorf gemeldeter Tatverdächtiger das Internet als Tatmittel nutzte. Zur Erklärung, warum Täter laut Bezirksamt den Bezirk gezielt aussuchen würden, verweist der Senat auf Angaben der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch (UBSKM), wonach Täter Verletzlichkeit ausnutzten, begünstigt durch Armut, Anonymität in Großsiedlungen und eine hohe Zahl dysfunktionaler Familienverhältnisse im Bezirk. Als umgesetzte Maßnahmen nennt der Senat u. a. Kinderschutzambulanzen an sechs Berliner Kliniken, das Childhood-Haus Berlin (seit 2020), spezialisierte Fachberatungsstellen (u. a. Wildwasser e. V., EJF, Strohhalm e. V., HILFE-FÜR-JUNGS e. V., IN VIA e. V.), die Ausführungsvorschrift AV Kinderschutz Jug Ges sowie Fortbildungsangebote der Sozialpädagogischen Fortbildungsstätte Berlin-Brandenburg. Das Bezirksamt nennt als eigene Maßnahmen eine ab Mai 2026 geplante Wanderausstellung im „Haus Babylon“, den gesehenen Bedarf für eine bezirkliche Fachberatungsstelle, Bemühungen um ein bezirksübergreifendes Beratungszentrum im Osten der Stadt sowie die Förderung des Projekts „Pädagogische Gruppenarbeit für Kinder nach Gewalterfahrung in der Familie“. Der im Dokument enthaltene Auszug zur Tabelle über Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen bricht bei der Zahl für 2023 (75 deutsch) ab; weitere Daten zu Herkunft und Geschlecht von Tatverdächtigen und Opfern sind im vorliegenden Textausschnitt nicht vollständig enthalten.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom AfD-Abgeordneten Gunnar Lindemann am 10.03.2026 eingereicht; die Antwort des Senats datiert vom 24.03.2026. Die Antwort verweist auf die Senatskonzeption „Netzwerk Kinderschutz“ (Senatsbeschluss Februar 2007, MzK Drs. 16/0285). Die Aussage, Täter würden sich den Bezirk gezielt aussuchen, wird vom Senat unter Berufung auf Angaben der UBSKM erläutert, nicht als eigene Feststellung des Senats formuliert. Die Vorbemerkung des Abgeordneten bezieht sich auf eine Aussage des Bezirksstadtrats Lemm vom 26.02.2026 in der Bezirksverordnetenversammlung; diese Aussage wird im Dokument als Zitat des Bezirksstadtrats wiedergegeben, nicht als eigene Feststellung des Senats. Der Senat weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Vergleich zwischen polizeilich erfassten Fällen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren nur begrenzt möglich ist, da mehrere polizeiliche Vorgänge in einem Verfahren zusammengefasst werden können.

Quelle: Berlin, Dokument 19/25475, Wahlperiode 19, eingereicht 10. März 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.