📄 Rahmenvereinbarung Heilpädagogische Gruppen
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt die Rahmenvereinbarung Heilpädagogische Gruppen (RV HpG), eine Vereinbarung zwischen dem Land Berlin und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin e. V., die die Rahmenbedingungen für heilpädagogische Gruppen in der Kindertagesbetreuung regelt. Die Fragestellerinnen wollten wissen, wie zugänglich die Vereinbarung und die zugehörigen Kostenblätter für die Fachöffentlichkeit sind und welche konkreten Weiterentwicklungen seit 2019 umgesetzt wurden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Träger heilpädagogischer Gruppen, Kinder mit Förderbedarf in der inklusiven Kindertagesbetreuung sowie der Paritätische Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin e. V. als Vertragspartner des Landes Berlin.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerinnen fragen: 1. Wie wurde die aktuelle RV HpG der (Fach-)Öffentlichkeit zugänglich gemacht, bzw. warum nicht? 2. Sind die aktuellen Kostenblätter öffentlich zugänglich, wo einzusehen bzw. warum nicht, mit Bitte um Übersendung? 3. Welche konkreten Weiterentwicklungen über die bereits in Drucksache 19/24355 genannten Maßnahmen hinaus wurden mit der seit 01.01.2019 geltenden RV HpG umgesetzt? 4. Welche Vertragspartner sind aktuell in eine mögliche Überprüfung oder Weiterentwicklung eingebunden?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie antwortet: Die RV HpG liegt den Trägern heilpädagogischer Gruppen vor; interessierte Träger erhalten sie im Vorfeld von Gesprächen mit der Senatsverwaltung, zusammen mit dem aktuellen Kostenblatt und Kontaktdaten bestehender Gruppen. Eine breite Veröffentlichung sei wegen des insgesamt begrenzten Platzangebots von 150 Plätzen nicht zielführend. Zur Frage nach weiteren Weiterentwicklungen seit 2019 verweist der Senat auf die bereits in Drucksache 19/24355 gegebene Antwort und ergänzt nichts. Vertragspartner des Landes Berlin ist der Paritätische Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin e. V.; im Januar 2026 wurde ein gemeinsamer Prozess zur Überprüfung und Fortentwicklung der RV HpG gestartet. Dem Dokument ist zudem ein Kostenblatt (Anlage, gültig ab 01.01.2026) beigefügt mit detaillierten Personal- und Sachkostensätzen für heilpädagogische Gruppen.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage von den Abgeordneten Catrin Wahlen und Marianne Burkert-Eulitz (Bündnis 90/Die Grünen). Eine Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie liegt vor (datiert 24. März 2026, in Vertretung Falko Liecke). Der Senat nennt ein begrenztes Platzangebot von 150 Plätzen als Grund gegen eine breite Veröffentlichung der RV HpG. Es wird auf die frühere Drucksache 19/24355 verwiesen, zu der inhaltlich nichts weiter ergänzt wird. Laut Antwort wurde im Januar 2026 ein gemeinsamer Prozess zur Überprüfung und Fortentwicklung der RV HpG mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin e. V. gestartet. Das beigefügte Kostenblatt gilt ab 01.01.2026 und enthält konkrete Euro-Beträge für Personal- und Sachkosten.