📄 Anfrage zum Sachstand: geplante Unterbringung einer Schule für Suchtkranke (Tannenhof) in der Rixdorfer Grundschule in Berlin-Neukölln
📋 Worum geht es?
Der Abgeordnete fragt nach dem Sachstand der geplanten Unterbringung der Tannenhof-Schule für Suchtkranke in Teilen der Rixdorfer Grundschule in Berlin-Neukölln. Im Mittelpunkt stehen die Auswahl des Standorts, die geplante räumliche Trennung der beiden Einrichtungen sowie Schutzmaßnahmen für die Grundschulkinder. Der Senat antwortet auf Basis von Angaben des Bezirksamts Neukölln, da er für die Standortentscheidung nicht selbst zuständig ist.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Schulpersonal der Rixdorfer Grundschule, die Tannenhof-Schule für Suchtkranke, das Bezirksamt Neukölln (Volkshochschule und Schul- und Sportamt) sowie die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Abgeordnete fragt unter anderem: Wie ist der aktuelle Planungs- und Entscheidungsstand? Welche Maßnahmen zur räumlichen und organisatorischen Trennung sind vorgesehen, besonders auf dem Schulhof? Wie werden Schutzmaßnahmen für die Grundschulkinder gewährleistet? Wie wurden Eltern, Schulpersonal und weitere Beteiligte einbezogen? Gibt es geprüfte alternative Standorte? Wann ist mit einer finalen Entscheidung zu rechnen? Wie bewerten Senat und Bezirksamt das Vorhaben? Wer hat die Standortentscheidung getroffen und wann? Welche Schulgremien waren eingebunden? Gibt es einen Beschluss der Schulkonferenz? Ist eine öffentliche Informationsveranstaltung geplant?
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet, dass fortlaufend Abstimmungen zwischen Bezirksamt Neukölln und Schulgemeinschaft stattfinden, um eine konsensuale Lösung zu finden. Vorgesehen sind ein separater Eingang für die Tannenhof-Schule, eine vollständig getrennte Nutzung von Unterrichtsräumen, Fluren und Sanitäranlagen sowie eine bauliche Trennung der Unterrichtsbereiche; ein konkretes Nutzungskonzept zu Aufsicht, Pausen, Pausenhof, Beschwerdewegen und Krisenabläufen liegt dem Senat laut eigener Angabe noch nicht vor. Schutzvorgaben ergeben sich laut Senat aus §§ 8, 51 und 74a Schulgesetz sowie den AV Aufsicht und AV Gewalt, Notfälle und Krisen. Die Tannenhof-Schule musste laut Senat den Standort Mahlower Straße zum Dezember 2024 wegen Beendigung des Mietverhältnisses verlassen und ist seit 1. Januar 2025 interimsweise am OSZ Georg Schlesinger in Reinickendorf untergebracht; eine Alternative in Neukölln habe bislang nicht bereitgestellt werden können. Die Rixdorfer Grundschule wurde laut Senat im Schuljahr 2025/26 wegen sinkender Schülerzahlen auf Dreizügigkeit reduziert, wodurch Raumkapazitäten frei wurden. Die Standortentscheidung sei im Bezirksamt Neukölln zwischen Volkshochschule und Schul- und Sportamt unter Beteiligung der Schulen getroffen worden; Gespräche zwischen Bezirksamt und Schulleitung hätten bereits in der ersten Jahreshälfte 2025 stattgefunden, ein ursprünglich für Ende 2025 vorgesehener Einzug sei an fehlenden organisatorischen und baulichen Voraussetzungen gescheitert. Gesamtkonferenz, Gesamtelternvertretung und Schulkonferenz seien informiert worden, ein Beschluss der Schulkonferenz liege jedoch nicht vor. Eine Informationsveranstaltung habe am 11.05.2026 an der Rixdorfer Grundschule stattgefunden. Der Senat erklärt, eine Umsetzung an einer Grundschule ohne vollständige räumliche Trennung und ohne tragfähiges Schutz- und Betriebskonzept für nicht sachgerecht zu halten.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Lars Bocian (CDU) gestellt; eine Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie liegt vor (datiert 20.05.2026). Der Senat verweist auf §§ 8, 51 und 74a Schulgesetz sowie die AV Aufsicht und AV Gewalt, Notfälle und Krisen als rechtliche Grundlagen. Laut Senat endete das Mietverhältnis der Tannenhof-Schule in der Mahlower Straße im Dezember 2024, der Interimsstandort am OSZ Georg Schlesinger wird seit 1. Januar 2025 genutzt. Nach Angaben des Senats liegt kein Beschluss der Schulkonferenz vor, und eine vollständige Dokumentation geprüfter Standortalternativen liegt dem Senat nicht vor. Die Vorbemerkung des Abgeordneten nennt erhebliche Bedenken in der Elternschaft der Rixdorfer Grundschule, als deren Einschätzung gekennzeichnet.