📄 Görlitzer Bahnbrücken in Alt-Treptow
📋 Worum geht es?
Die ehemaligen Görlitzer Bahnbrücken in Alt-Treptow verbinden die Bezirke Treptow-Köpenick und Friedrichshain-Kreuzberg und werden seit 1994 als Fuß- und Radweg sowie als Grün- und Erholungsraum genutzt. Die Deutsche Bahn AG, Eigentümerin der Flächen, hat den Mietvertrag mit dem Bezirksamt Treptow-Köpenick zum 30.06.2026 gekündigt und plant danach eine Sperrung der vier Brückenbauwerke. Die Anfrage des Abgeordneten befasst sich mit den Hintergründen der Kündigung, dem baulichen Zustand der Brücken, bestehenden Zuständigkeiten und möglichen Alternativen zu einer vollständigen Sperrung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bezirke Treptow-Köpenick und Friedrichshain-Kreuzberg, insbesondere Anwohnerinnen und Anwohner, die die Brücken als Fuß- und Radweg nutzen, Schulkinder auf dem Weg zur Bouché-Schule sowie Nutzerinnen und Nutzer der angrenzenden Grün- und Erholungsflächen. Zuständige Stellen sind die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, das Bezirksamt Treptow-Köpenick und die Deutsche Bahn AG (DB InfraGO).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: seit wann der Senat von der Kündigung und Sperrplänen weiß; welche vier Brücken konkret betroffen sind (Lage, Eigentum, Zustand, Denkmalschutz, Nutzung); welche Flächen insgesamt betroffen sind; welche Vertragsverhältnisse seit 1993 bestanden; welche Stelle für Unterhaltung, Pflege, Reinigung und Sicherheit zuständig war; welche Gründe die DB für die Kündigung angab; ob Gutachten zum baulichen Zustand vorliegen; wie der Senat die Verkehrssicherheit bewertet; ob mildere Maßnahmen als eine Vollsperrung möglich wären; welche Kosten für verschiedene Optionen entstehen würden; welche Gespräche seit 2023 stattfanden; ob Übernahmegespräche mit dem Land Berlin gescheitert sind; ob die DB eine Eigentumsübertragung angeboten hat; und welche Senatsverwaltungen befasst sind.
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat erhielt am 14.04.2026 in einer Videokonferenz Kenntnis von der Kündigung. Betroffen sind vier Brücken (Elsenstraße, Bouchéstraße, Lohmühlenstraße, über den Landwehrkanal) auf einer Gesamtfläche von 26.947 m², davon 21.205 m² im Eigentum der DB und 5.742 m² in Fremdeigentum. Die Brücken sind denkmalgeschützt und benötigen laut DB Instandhaltungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Stand- und Verkehrssicherheit. Der ursprüngliche Mietvertrag datiert vom 4. August 1994 mit vier Nachträgen; die bauliche Unterhaltungspflicht liegt laut zweitem Nachtrag von 1999 bei der DB. Als Kündigungsgründe nannte die DB wirtschaftliche Erwägungen sowie die Gewährleistung der Verkehrs- und Standsicherheit. Dem Senat liegen keine Gutachten oder Prüfberichte zum baulichen Zustand vor; eine Bewertung der Verkehrssicherheit kann der Senat daher nicht abgeben. Die Frage nach milderen Maßnahmen als einer Vollsperrung sieht der Senat allein beim Baulastträger DB. Die Gesamtkostenerhebung ist laut Senat noch nicht abgeschlossen. Bei einem Gespräch am 02.12.2025 erklärte die DB die Bereitschaft, das Grundstück im Ist-Zustand an das Land Berlin zu übertragen; eine Übernahme kam laut Senat bislang nicht zustande, da die von der DB geforderte Ablöse für das Land finanziell nicht tragbar gewesen sei. Am 14.04.2026 erklärte die DB laut Senat, keine Möglichkeiten für Investitionen in den Bestand zu sehen und nur noch gefahrenabwehrend tätig zu werden; eine Eigentumsübertragung könne nur auf höchster politischer Ebene erfolgen. Laut Senat hat die DB dem Land Berlin eine vollständige Eigentumsübertragung angeboten. Unmittelbar betroffen sind laut Senat die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie die Senatsverwaltung für Finanzen; die Antwort zu weiteren Ressorts bricht im vorliegenden Dokumentauszug ab.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom SPD-Abgeordneten Alexander Freier-Winterwerb am 29. April 2026 eingereicht; die Antwort des Senats datiert vom 20. Mai 2026. Der Senat hat zur Beantwortung Stellungnahmen des Bezirksamts Treptow-Köpenick und der Deutschen Bahn AG eingeholt und gibt diese als gekennzeichnete Zitate wieder. Die Einschätzungen zu Ursachen der Kündigung, zur Erforderlichkeit einer Vollsperrung und zu möglichen Alternativen stammen laut Antwort von der Deutschen Bahn AG als Baulastträgerin, nicht vom Senat selbst. Zahlenangaben zu Flächen (26.947 m² gesamt) stammen laut Antwort von der Deutschen Bahn AG. Der Senat erklärt ausdrücklich, dass ihm keine Gutachten oder Prüfberichte zum baulichen Zustand der Brücken vorliegen und die Erhebung der Gesamtkosten noch nicht abgeschlossen ist.