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BerlinSchriftliche AnfrageSPD

📄 Nachfrage: Ermessensausübung und sofortige Vollziehung bei WBS-Widerruf in Pankow

29. Juli 2026Dokument 19/25974 · WP 19Berlin
Sevim Aydin
WohnberechtigungsscheinRücknahme und WiderrufVerwaltungsermessensofortige Vollziehunggeförderter Wohnraum
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage ist eine Nachfrage zur vorherigen Schriftlichen Anfrage 19/25974 über Rücknahme und Widerruf von Wohnberechtigungsscheinen (WBS). Anlass sind frühere Aussagen des Bezirksamts Pankow, wonach bei Rücknahme oder Widerruf eines WBS keine Ermessensausübung stattfinde und die sofortige Vollziehung grundsätzlich angeordnet werde. Die Fragestellerin möchte wissen, wie der Senat diese Aussagen rechtlich bewertet.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Inhaberinnen und Inhaber von Wohnberechtigungsscheinen im Bezirk Pankow, das Bezirksamt Pankow als zuständige Behörde sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Gefragt wird: (1) Wie bewertet der Senat die Aussage Pankows, es finde keine Ermessensausübung statt, obwohl §§ 48, 49 VwVfG grundsätzlich Ermessen vorsehen? (2) Wie bewertet der Senat die Aussage, die sofortige Vollziehung werde grundsätzlich angeordnet, obwohl eine individuelle Begründung erforderlich sei? (3) Aus welchem rechtlichen Grund berücksichtigt Pankow keine besonderen persönlichen oder atypischen Lebensumstände? (4) Existieren in Pankow interne Arbeitshinweise, Dienstanweisungen oder Prüfschemata für den Widerruf? (5) Erfolgt bei Wegfall einer Bedingung automatisch ein Widerruf oder wird im Einzelfall geprüft? (6) Hat Pankow eine rechtswidrige schematische Praxis bei WBS-Widerrufen etabliert? (7) Wie viele Fälle von Rücknahme oder Widerruf gab es 2024 und 2025 nach Aktenlage, wenn keine statistische Erfassung erfolgt?

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat hält an seiner Bewertung fest, dass Rücknahme und Widerruf eines WBS mangels speziellerer Regelungen nach §§ 48, 49 VwVfG im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde stehen und dass die Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO eine individuelle Begründung eines besonderen Vollzugsinteresses erfordert, da Widerspruch und Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 1 VwGO grundsätzlich aufschiebende Wirkung haben. Das Bezirksamt Pankow korrigiert seine frühere, nach eigener Aussage zu pauschale Angabe: Es finde keine automatische Rücknahme oder automatischer Widerruf statt, es bestünden keine Anhaltspunkte für eine rechtswidrige schematische Praxis, und besondere persönliche Umstände, Vertrauensschutz und Härten würden im Einzelfall berücksichtigt, sofern hinreichend konkret vorgetragen. Weder der Senat noch das Bezirksamt haben nach eigener Aussage landeseinheitliche Arbeitshinweise, Dienstanweisungen oder Prüfschemata für diese Fälle erlassen. Eine statistische Erfassung der Rücknahme- und Widerruffälle für 2024/2025 erfolgt in Pankow nicht; der Textauszug zur konkreten Fallzahl bricht im Dokument ab, sodass die genaue Zahl hier nicht vorliegt.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Anfrage von der Abgeordneten Sevim Aydin (SPD) am 25. Juni 2026, Antwort des Senats datiert vom 22. Juli 2026. Es handelt sich um eine Nachfrage zur vorangegangenen Schriftlichen Anfrage 19/25974. Der Senat hat zur Beantwortung das Bezirksamt Pankow um eine in eigener Verantwortung erstellte Stellungnahme gebeten, die im Dokument wörtlich wiedergegeben wird. Das Bezirksamt Pankow bezeichnet seine frühere Aussage zur fehlenden Ermessensausübung und zur grundsätzlichen Anordnung der sofortigen Vollziehung selbst als 'zu pauschal' bzw. 'missverständlich' und stellt dies richtig. Nach Angaben des Bezirksamts wurden keine themenbezogenen Rundschreiben, Ausführungsvorschriften oder landeseinheitlichen Vorgaben zur Ermessensausübung bei WBS-Rücknahme/-Widerruf durch die Senatsverwaltung erlassen oder bekanntgegeben. Eine statistische Erfassung der Fallzahlen für 2024/2025 existiert laut Bezirksamt nicht; der im Dokumentauszug vorliegende Antworttext zu Frage 7 ist unvollständig abgeschnitten.

Quelle: Berlin, Dokument 19/25974, Wahlperiode 19, eingereicht 25. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.