📄 Schallschutzentgelt
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft das Schallschutzentgelt, eine Komponente der Entgeltordnung des Flughafens BER, mit der Schallschutzmaßnahmen für Anwohner finanziert werden. Die Fragestellerin möchte wissen, wie hoch die Einnahmen aus diesem Entgelt in den letzten fünf Jahren waren und wofür sie konkret verwendet wurden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB), die Senatsverwaltung für Finanzen sowie Anwohner im Umfeld des BER, für die Schallschutzmaßnahmen finanziert werden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Gefragt wird: 1) Wie hoch waren die Einnahmen aus sämtlichen Entgelten der Entgeltordnung des BER in den letzten fünf Jahren (mit konkreten Euro-Angaben je Jahr)? 2) Wie hoch waren speziell die Einnahmen aus dem Schallschutzentgelt in diesem Zeitraum (mit konkreten Euro-Angaben je Jahr)? 3) Was wird mit den Schallschutzentgelten in den jeweiligen Jahren konkret finanziert?
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet mit Unterstützung der FBB: Die Umsatzerlöse im Bereich Aviation beliefen sich 2021 auf 160,1 Mio. EUR, 2022 auf 263,4 Mio. EUR, 2023 auf 292,4 Mio. EUR, 2024 auf 319,0 Mio. EUR und 2025 (vorläufig, da der Jahresabschluss noch nicht final ist) auf 337,0 Mio. EUR. Die konkreten Einnahmen aus dem Schallschutzentgelt selbst werden laut Senat nicht offengelegt, da sie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse darstellen; der Senat gibt lediglich an, dass die entsprechenden Erlöse analog zur Entwicklung der Passagier- und Frachtzahlen gestiegen seien. Zur Verwendung teilt der Senat mit, dass aus den Erlösen im Wesentlichen Schallschutzmaßnahmen refinanziert werden und seit der Eröffnung des BER rund ein Viertel der Kosten des Schallschutzprogramms über diese Entgelte refinanziert werden konnte.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Antje Kapek) am 5. Mai 2026 eingereicht; die Antwort des Senats liegt vor, datiert auf den 21. Mai 2026 und wurde von Wolfgang Schyrocki (in Vertretung) für die Senatsverwaltung für Finanzen unterzeichnet. Der Senat verweist zu den Umsatzerlösen auf die im Internet veröffentlichten Geschäftsberichte der FBB. Konkrete Euro-Zahlen zum Schallschutzentgelt selbst nennt der Senat nicht, mit der Begründung, diese seien Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.