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BerlinSchriftliche AnfrageBündnis 90/Die Grünen

📄 Umsetzung des Schallschutzprogramms

1. Juni 2026Dokument 19/25994 · WP 19Berlin
Antje Kapek
SchallschutzprogrammFluglärmAnspruchsermittlungEntschädigungFlughafenausbau
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft das Schallschutzprogramm am Flughafen BER, mit dem Eigentümerinnen und Eigentümer betroffener Wohneinheiten für bauliche Schallschutzmaßnahmen oder Entschädigungen entschädigt werden. Im Mittelpunkt stehen der Umsetzungsstand bis Ende 2025 ausgegebener Anspruchsermittlungen (ASE), die Frage einer möglichen Verjährung von Erstattungsansprüchen sowie die bisherige Ausschöpfung des veranschlagten Budgets von 730 Mio. Euro.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohneinheiten in den Schallschutz- und Entschädigungsgebieten rund um den BER, insbesondere im Bezirk Treptow-Köpenick, sowie die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) und die Fluglärmkommission (FLK).

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin erfragt: ob die FBB die Bearbeitung und Kostenerstattung bis Ende 2022 ausgegebener Anspruchsermittlungen zum 31.12.2025 wegen Verjährung eingestellt hat; wie viele ermittelte, aber noch nicht umgesetzte ASE-B und ASE-E es insgesamt und in Berlin gibt; ob es weitere Erstattungsmöglichkeiten für Betroffene gibt; wie der Beschluss 113-03 der Fluglärmkommission vom 03.12.2025 zum Schallschutzprogramm umgesetzt wird und ob sich Berlin dafür einsetzt; den aktuellen Umsetzungsstand des Schallschutzprogramms in Berlin/Treptow-Köpenick in tabellarischer Form; sowie den Stand der Budgetausschöpfung der 730 Mio. Euro, aufgeschlüsselt nach Kostenarten, einschließlich der auf Berlin entfallenden Beträge und des Zeitpunkts der Schlussabrechnung.

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat antwortet auf Basis von Angaben der FBB: Die Bearbeitung und Kostenerstattung der bis Ende 2022 ausgegebenen ASE wurde zum 31.12.2025 eingestellt, wobei Einreichungen kurz nach Fristablauf noch kulant berücksichtigt wurden; mehr als 85% der Antragstellenden hatten ihre ASE seit mindestens fünf Jahren vorliegen. Insgesamt blieben 7.506 Wohneinheiten ohne Umsetzung, davon 2.300 in Berlin (242 ASE-B Tagschutz, 2.054 ASE-B Nachtschutz, 4 ASE-E). Weitere gesetzliche Erstattungsmöglichkeiten bestehen laut Senat nicht. Der Beschluss 113-03 der Fluglärmkommission vom 03.12.2025 ist laut Senat rechtlich nicht bindend, da die FLK keine Regelungswirkung gegenüber dem Flughafenbetrieb entfaltet; für eine Auszahlung ohne Umsetzungsnachweis sehen FBB und Senat keine Rechtsgrundlage. Vom Budget von 730 Mio. Euro wurden bislang insgesamt 473,2 Mio. Euro verausgabt (80,5 Mio. Euro bauliche Schallschutzmaßnahmen, 306,7 Mio. Euro Entschädigungszahlungen, 23,7 Mio. Euro Außenwohnbereichsentschädigungen, 62,3 Mio. Euro Baunebenkosten); auf Berliner Anspruchsberechtigte entfallen davon rund 12,2 Mio. Euro (bauliche Maßnahmen), 72,8 Mio. Euro (Entschädigungen) und 4,4 Mio. Euro (Außenwohnbereich). Nachweise für letztmalig 2026 versandte Anspruchsermittlungen können laut Senat bis Ende 2029 eingereicht werden, Erstattungen erfolgen bis dahin bzw. bis Anfang 2030; die endgültigen Gesamtkosten stehen laut Senat erst danach fest.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Anfrage von der Abgeordneten Antje Kapek (Bündnis 90/Die Grünen) am 5. Mai 2026; die Antwort des Senats (Senatsverwaltung für Finanzen, in Vertretung Wolfgang Schyrocki) datiert vom 21. Mai 2026 und liegt vollständig vor. Die Antwort beruht laut Senat teilweise auf Angaben der FBB, die um Stellungnahme gebeten wurde. Genannte Zahlen und Fristen: 7.506 betroffene Wohneinheiten bundesweit, 2.300 davon in Berlin; Budget von 730 Mio. Euro, davon 473,2 Mio. Euro verausgabt; Einreichungsfrist für Nachweise bis Ende 2029, Erstattungen bis Anfang 2030. Der Senat verweist auf den Planfeststellungsbeschluss als Rechtsgrundlage und bezeichnet den Beschluss 113-03 der Fluglärmkommission als nicht bindend.

Quelle: Berlin, Dokument 19/25994, Wahlperiode 19, eingereicht 5. Mai 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.