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BerlinSchriftliche AnfrageAfD

📄 Förderung der Organismendemokratie

28. Mai 2026Dokument 19/26008 · WP 19Berlin
Kristin Brinker
VereinsförderungHaushaltsmittelKulturförderungFördermittelHaushaltstitel
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Fragestellerin erkundigt sich nach der finanziellen Förderung des Vereins „Organismendemokratie/organisms democracy e.V.“ durch die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Hintergrund ist laut Anfrage ein Presseartikel zu diesem Thema. Die Anfrage bezieht sich auf die Jahre 2020 bis 2025 sowie auf geplante Förderungen für 2026 und 2027.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind der Verein „Organismendemokratie/organisms democracy e.V.“ sowie die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt als fördernde Stelle.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin möchte wissen: 1. In welcher Höhe der Verein oder seine Projekte zwischen 2020 und 2025 von der Senatsverwaltung gefördert wurden. 2. Ob für 2026 und 2027 eine Förderung beabsichtigt ist. 3. In welchem Haushaltstitel diese Mittel in den jeweiligen Jahren abgebildet sind.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Senatsverwaltung antwortet, dass der Verein 2020 mit 22.734 Euro und 2022 mit 37.059 Euro gefördert wurde; für die übrigen Jahre im Zeitraum 2020–2025 wird keine Förderung genannt. Für 2026 und 2027 ist derzeit keine Förderung geplant. Die Mittel waren im Kapitel 0810 etatisiert, 2020 im Titel 68417 und 2022 im Titel 6862.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Anfrage von der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD). Eine Antwort der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt liegt vor, unterzeichnet in Vertretung von Cerstin Richter-Kotowski. Die Anfrage verweist auf einen Presseartikel als Anlass; die genannten Förderbeträge und Haushaltstitel stammen aus der Antwort des Senats.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26008, Wahlperiode 19, eingereicht 7. Mai 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.