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BerlinSchriftliche Anfrage

📄 Überwachung und mögliche Einflussnahme auf Schülerinnen und Schüler im Zusammenhang mit Protesten gegen die Wehrpflicht

2. Juni 2026Dokument 19/26009 · WP 19Berlin
Dr. Alexander King
WehrpflichtSchulstreikVerfassungsschutzVersammlungsfreiheitJugendschutz
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage behandelt Medienberichte, wonach Schülerinnen und Schüler, die sich an Protesten und Schulstreiks gegen die geplante Wehrpflicht beteiligt hatten, von Sicherheitsbehörden wie dem Bundeskriminalamt oder dem Verfassungsschutz angesprochen oder beobachtet worden sein sollen. Der Fragesteller möchte wissen, ob und in welchem Umfang Berliner Behörden Schülerinnen und Schüler im Zusammenhang mit diesen Protesten erfasst, überwacht oder eingeschüchtert haben.

👥 Wer ist betroffen?

Berliner Schülerinnen und Schüler, die an Protesten und Schulstreiks gegen die Wehrpflicht teilgenommen haben, sowie Schulen, Schulleitungen und Lehrkräfte.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Gefragt wird unter anderem: ob Fälle von Beobachtung, Ansprache oder Erfassung von Schülerinnen und Schülern bekannt sind; ob der Verfassungsschutz Informationen über minderjährige Teilnehmende gesammelt hat und auf welcher Rechtsgrundlage; ob ein Informationsaustausch mit dem Bundeskriminalamt oder anderen Behörden stattfand; ob Schulen zur Weitergabe von Informationen aufgefordert wurden; ob Einschüchterungsversuche stattfanden; wie der Senat das Verhältnis zwischen Versammlungsfreiheit und Beobachtungsmaßnahmen bewertet; welche internen Vorgaben für die Beobachtung Minderjähriger gelten; ob Ermittlungsverfahren oder Prüffälle eröffnet wurden; welche Maßnahmen gegen unverhältnismäßige Überwachung ergriffen werden; und ob Demonstrationsteilnehmende strafrechtlich verfolgt wurden.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass ihr und dem Verfassungsschutz Berlin keine Fälle bekannt seien, in denen Schülerinnen und Schüler im Zusammenhang mit den Protesten beobachtet, angesprochen, überprüft oder erfasst wurden, und dass keine Informationen über minderjährige Teilnehmende gesammelt wurden (Fragen 1–5: 'Nein'). Der Verfassungsschutz habe im Kontext der Schülerdemonstrationen keinen Prüffall eröffnet. Gemäß § 12 VSG Bln sei die Speicherung personenbezogener Daten über Minderjährige unter 14 Jahren unzulässig; weitere Vorgaben zum Minderjährigenschutz ergäben sich aus §§ 13 Abs. 2 und 29 VSG Bln. Zu den fünf identifizierten Versammlungen im Themenkomplex 'Schulstreik' am 8. Mai 2026 (u. a. 'Nie wieder Krieg. Demo gegen Wehrpflicht', 'Der Osten verweigert die Wehrpflicht') habe das Landeskriminalamt zu einer Versammlung eine Gefährdungsbewertung erstellt, und es seien sieben Ermittlungsverfahren eingeleitet worden; Daten zu Strafermittlungsverfahren allgemein seien automatisiert nicht recherchierbar. Keine der aufgeführten Versammlungen habe zu Ermittlungsverfahren wegen Transparenten oder Äußerungen geführt. Die Landesregierung verweist zudem auf § 48 Abs. 1 SchulG (Meinungsfreiheit in der Schule), Art. 5 und 8 GG sowie den Beutelsbacher Konsens als Grundlage politischer Bildung.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Dr. Alexander King eingereicht; eine Antwort der Landesregierung (Senatsverwaltung für Inneres und Sport, in Vertretung Christian Hochgrebe) liegt vor und datiert vom 20. Mai 2026. Die Regierung verneint die Fragen 1 bis 5 vollständig. Sie nennt konkrete Zahlen: fünf Versammlungen im Themenkomplex Schulstreik am 8. Mai 2026, eine Gefährdungsbewertung durch das Landeskriminalamt, sieben eingeleitete Ermittlungsverfahren; keine Prüffälle des Verfassungsschutzes. Rechtsgrundlagen werden benannt: § 12, § 13 Abs. 2 und § 29 VSG Bln, § 48 Abs. 1, §§ 83–87 und § 84a SchulG, Art. 5 und Art. 8 GG.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26009, Wahlperiode 19, eingereicht 7. Mai 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.