📄 Bund-Länder Einrichtung ZUR (Gemeinsames Zentrum zur Unterstützung der Rückführung) im BMI; Beteiligung Berlins
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft das Gemeinsame Zentrum zur Unterstützung der Rückführung (ZUR), eine Bund-Länder-Einrichtung beim Bundesministerium des Innern (BMI), die seit Mai 2017 Rückkehr- und Rückführungsmaßnahmen koordiniert. Der Fragesteller verweist einleitend auf den Anschlag vom Breitscheidplatz 2016, bei dem der Täter trotz Ausreisepflicht nicht habe zurückgeführt werden können, und fragt nach Fallzahlen, Staatsangehörigkeiten und dem Erfolg der ZUR-Arbeit seit 2016.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind das Landesamt für Einwanderung Berlin, die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, das Landeskriminalamt Berlin, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Bundespolizei sowie ausreisepflichtige Ausländer, deren Rückführung Gegenstand der Fragen ist.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Gefragt wird unter anderem: Wie viele schwerkriminelle Ausreisepflichtige gibt es seit 2016 jährlich in Berlin, welche Staatsangehörigkeiten haben sie, wie viele Fälle bearbeitet das ZUR, wie viele Rückführungen gelangen, wie viele Passersatzpapiere werden ausgestellt, wie viele Wiedereinreisen nach Abschiebung werden festgestellt, wie viele Beschäftigte entsendet Berlin bzw. andere Länder ins ZUR, wie bewertet der Senat Effizienz und Kosten des ZUR, welche Erfolgs- und Scheiterquoten gibt es bei Abschiebungen, was hat das BMI zur Erhöhung der Rückführungen unternommen, wie bewertet der Senat die Zusammenarbeit von Bund, Ländern, Bundespolizei und BAMF, und welche Lehren hat Berlin aus dem vom Fragesteller genannten Anschlagsfall gezogen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet, dass zu den meisten Fragen (Fallzahlen schwerkrimineller Ausreisepflichtiger, Staatsangehörigkeiten, ZUR-Fallzahlen, Rückführungserfolge, Passersatzpapiere, Wiedereinreisen, Beschäftigtenzahlen anderer Länder, Erfolgsquoten) keine statistische Erfassung vorliegt. Konkret benannt wird: Seit Mai 2017 entsendet Berlin eine Dienstkraft in Entgeltgruppe E9b TV-L an das ZUR. Die Beschaffung von Passersatzpapieren liegt laut Senat nicht beim ZUR, sondern beim BAMF (§ 75 Nr. 13 AufenthG) bzw. in Einzelfällen der Bundespolizei (§ 71 Abs. 3 Nr. 7 AufenthG); das zuständige BAMF-Referat ist zwar örtlich im ZUR angesiedelt, aber organisatorisch getrennt. Das ZUR selbst habe laut Senat eine koordinierende, keine operative Funktion und führe keine eigenen Rückführungen durch. Zu den strukturellen Folgen aus dem Anschlag 2016 nennt der Senat: neue Stellen und eine 2020 geschaffene Abteilung für Islamismus/Terrorismus im LKA Berlin, ein 2020 eingerichtetes Staatsschutzreferat in der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, ein eigenständiges Referat für Sicherheit und Rückkehrmanagement, die laut Senat bundesweit erste auf Gefährder und schwere Straftäter spezialisierte Abschiebungshafteinrichtung sowie Abschiebungsanordnungen nach § 58a AufenthG.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage vom Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD); eine Antwort der Senatsverwaltung für Inneres und Sport liegt vor (Antwort vom 19.05.2026, unterzeichnet in Vertretung von Christian Hochgrebe). Der Senat verweist auf den Bericht des Untersuchungsausschusses des Abgeordnetenhauses vom 09.08.2021 (Ausführungen ab Seite 929) sowie auf eine Dokumentation unter der angegebenen Quelle zu den Untersuchungen nach dem Anschlag von 2016. Zur Einschätzung der Bund-Länder-Zusammenarbeit bei Rückführungen äußert der Senat, diese sei „zielorientiert und vertrauensvoll“; eigene Angaben zur Effizienz- und Kostenbewertung des ZUR macht der Senat nicht, da hierzu keine Daten vorliegen.