📄 Warum werden die Fortbildungen von „Meet2Respect“ für Lehrer:innen nicht mehr im Fortbildungsverzeichnis aufgeführt?
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich damit, dass die Fortbildungen des Anbieters „Meet2Respect“ für Lehrkräfte nicht mehr im „Fortbildungsangebot für das Pädagogische Personal Berlins“ aufgeführt werden. Die Fragesteller wollten wissen, warum das so ist und welche Konsequenzen das für teilnehmende Lehrkräfte hat.
👥 Wer ist betroffen?
Pädagogisches Personal (Lehrkräfte) in Berlin, die Fortbildungen bei „Meet2Respect“ besuchen möchten, sowie Schulleitungen, die über die Anerkennung externer Fortbildungen entscheiden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollten wissen: 1. Aus welchen Gründen und seit wann die Fortbildungen von „Meet2Respect“ nicht mehr in der Datenbank der Fortbildung Berlin aufgeführt werden. 2. Welche Folgen das für teilnehmende Lehrkräfte hat, insbesondere bei Teilnahmebescheinigung, Jahresbescheinigung und Übernahme von Betreuungskosten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie antwortet: Meet2Respect bot Fortbildungen bis 2024 über die Fortbildungsdatenbank an; seitdem seien keine neuen Anträge auf Eintrag eingegangen. Im März 2026 habe ein Gespräch mit Meet2Respect stattgefunden, in dem die formalen Anforderungen erläutert wurden, die aus der Umstrukturierung der Qualifizierungsangebote im Berliner Landesinstitut für Qualifizierung und Qualitätsentwicklung an Schulen (BLiQ) zu einer modularisierten Angebotsstruktur resultieren. Zu den Folgen: Fortbildungen in der Datenbank werden auf die Fortbildungspflicht nach § 3 Absatz 4 Satz 2 und 3 der Lehrkräftefortbildungsverordnung (FBLVO) angerechnet. Auch externe, nicht gelistete Angebote können laut § 3 Absatz 4 Satz 4 FBLVO durch die Schulleitung anerkannt werden. Teilnahmebescheinigungen stellt der Anbieter aus und legt sie der Schulleitung vor; eine Pflicht zur Vorlage der in der Datenbank generierten Jahresbescheinigung bestehe nicht. Betreuungskosten könnten auch bei externen Veranstaltungen beantragt werden.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Dr. Susanna Kahlefeld und Louis Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) eingereicht. Die Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie liegt vor (datiert 21. Mai 2026, unterzeichnet in Vertretung von Christina Henke). Genannt werden § 3 Absatz 4 Satz 2, 3 und 4 der Verordnung über die Fortbildung für Lehrkräfte im Land Berlin (FBLVO) sowie das Berliner Landesinstitut für Qualifizierung und Qualitätsentwicklung an Schulen (BLiQ) als Grund für die geänderte Angebotsstruktur.