📄 Zwischennutzung von Grundstücken transparent machen
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft vier Grundstücke in Berlin (Gürtelstraße 26, Wiesenweg 14, Markgrafendamm 14/15, Modersohnstraße 2), die teilweise seit 2013 bis 2015 mit Bauwagen („Wagenburgen“) zwischengenutzt werden. Erfragt werden Dauer und Rechtsgrundlage der Nutzung, Flächengrößen, Pächter, Pachthöhen, Vertragslaufzeiten sowie die grundsätzliche Eignung der Flächen für Wohnungsneubau.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Pächter der Flächen (Verein für alternative Wohnideen e.V., Edelrost e.V., Laster- und Hängerburg e.V.), die Bezirksämter Friedrichshain-Kreuzberg und Lichtenberg, die Senatsverwaltung für Finanzen sowie die jeweiligen Nachbarschaften der Grundstücke.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen: Seit wann werden die Grundstücke zwischengenutzt? Welche Flächengrößen haben sie? Wer sind die Pächter? Wie hoch ist die Pacht pro Quadratmeter? Welche Vertragslaufzeiten bestehen? Wird die erhöhte Grundsteuer 2025 vollständig auf die Pächter umgelegt? Sind die Grundstücke für Wohnungsneubau oder andere Nutzungen geeignet? Gibt es Überlegungen des Eigentümers, alternative Nutzungen zu realisieren?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet: Die Gürtelstraße 26 (1.678 m²) wird seit 1.4.2015 zwischengenutzt (Pächter: Verein für alternative Wohnideen e.V., 0,40 €/m², jährliche Verlängerung). Der Wiesenweg 14 (381 m²) befindet sich nicht im Landesgrundvermögen, es liegt kein Pachtvertrag vor. Der Markgrafendamm 14/15 (6.059 m²) wird seit 1.10.2014 an Edelrost e.V. für „Instandhaltung, Erhalt und Pflege von Fahrzeugen in Selbsthilfe“ verpachtet (0,99 €/m², unbestimmte Zeit mit 6-monatiger Kündigungsfrist). Die Modersohnstraße 2 (5.500 m²) wird seit 1.1.2013 an Laster- und Hängerburg e.V. verpachtet (0,40 €/m², Laufzeit bis 31.12.2034 mit Verlängerungsoption). Über die vollständige Umlage der 2025 erhöhten Grundsteuer ist laut Antwort noch nicht entschieden. Zur Bebaubarkeit: Für Gürtelstraße 26 und Modersohnstraße 2 würde sich eine Wohnnutzung laut Antwort nach § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügen. Der Wiesenweg 14 liegt laut Antwort in einem faktischen Gewerbegebiet, eine Wohnnutzung wäre dort gemäß § 8 BauNVO unzulässig; eine Prüfung nach dem seit 30.10.2025 geltenden „Wohnungsbau-Turbo“ (§ 31 Abs. 3 bzw. § 246e BauGB) sei mangels Konzept derzeit nicht möglich. Der Markgrafendamm 14/15 liegt laut Antwort im Trassenbereich des geplanten 17. Bauabschnitts der BAB 100 (Bestandteil von Stadtentwicklungsplan Verkehr 2025 und Bundesverkehrswegeplan 2030); diese Fläche solle von Neubebauung freigehalten werden. Zu Überlegungen des Eigentümers für alternative Nutzungen lägen laut Antwort keine Informationen vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Prof. Dr. Martin Pätzold (CDU) am 7.5.2026 eingereicht; die Antwort des Senats datiert vom 26.5.2026, unterzeichnet von Wolfgang Schyrocki (Senatsverwaltung für Finanzen) in Vertretung. Der Senat gibt an, die Sachverhalte überwiegend nicht in eigener Zuständigkeit beantworten zu können und hat dafür die Bezirksämter Friedrichshain-Kreuzberg und Lichtenberg um Stellungnahme gebeten. Konkrete Zahlen und Fristen: Pachtbeginn 2013–2015 je Grundstück, Flächengrößen 381–6.059 m², Pachtsätze 0,40–0,99 €/m², Vertragslaufzeit Modersohnstraße bis 31.12.2034. Verwiesen wird auf § 34 BauGB, § 8 BauNVO, § 31 Abs. 3 BauGB bzw. § 246e BauGB (in Kraft seit 30.10.2025), den Stadtentwicklungsplan Verkehr 2025, den Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (StEP MoVe) sowie den Bundesverkehrswegeplan 2030.