📄 Entwicklungen beim Abzug der Kirchensteuer als Sonderausgaben im Land Berlin
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der Entwicklung des Kirchensteueraufkommens im Land Berlin sowie mit dem steuerlichen Abzug der Kirchensteuer als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 Einkommensteuergesetz. Hintergrund ist der 30. Subventionsbericht der Bundesregierung, der diese Regelung als unbefristete steuerliche Maßnahme mit bundesweit prognostizierten Steuermindereinnahmen von 4,4 Mrd. Euro für 2026 ausweist.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind kirchensteuerpflichtige Bürgerinnen und Bürger in Berlin, die Berliner Finanzämter sowie der Landeshaushalt Berlins durch die damit verbundenen Steuermindereinnahmen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: wie sich das Kirchensteueraufkommen in Berlin 2015 bis 2025 jährlich entwickelt hat (nach Jahr, Finanzamt, Religionsgemeinschaft); wie hoch die als Sonderausgaben geltend gemachten Kirchensteuerbeträge waren; wie viele Steuerpflichtige dies jährlich taten und mit welchem Durchschnitts- bzw. Medianbetrag; wie hoch die daraus resultierenden Steuermindereinnahmen für Berlin waren oder geschätzt werden können; welche Schätzmethode der Senat für sachgerecht hält; wie sich die Mindereinnahmen zum Kirchensteueraufkommen verhalten; und wie hoch der rechnerische staatliche Mitfinanzierungsanteil je 100 Euro gezahlter Kirchensteuer war.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet mit detaillierten Tabellen: Die als Sonderausgaben geltend gemachten Kirchensteuerbeträge stiegen von 213,7 Mio. Euro (2015) auf einen Höchstwert von 278,1 Mio. Euro (2021), lagen 2023 bei 263,3 Mio. Euro und sanken 2024 auf 177,1 Mio. Euro bzw. 2025 auf 23,8 Mio. Euro – wobei die Bearbeitung der Steuererklärungen für 2024 und 2025 laut Senat noch nicht abgeschlossen ist. Die Zahl der Fälle mit Kirchensteuer-Sonderausgabenabzug lag zwischen rund 256.000 und 282.000 jährlich (2015–2023), mit Durchschnittswerten von 823 bis 1.025 Euro und Medianwerten von 337 bis 412 Euro je Fall; für 2024/2025 sind die Fallzahlen wegen unvollständiger Bearbeitung deutlich niedriger (209.899 bzw. 37.849 Fälle). Zu den tatsächlichen Steuermindereinnahmen in Berlin liegen dem Senat keine Aufzeichnungen vor. Als Schätzung nennt der Senat einen rechnerischen Berliner Anteil von rund 3 % an den bundesweiten Mindereinnahmen aus den Subventionsberichten, die bundesweit zwischen rund 3,58 Mrd. Euro (2015) und 4,48 Mrd. Euro (2023) lagen; daraus ergibt sich ein rechnerischer Berliner Anteil von 107 Mio. Euro (2015) bis 134 Mio. Euro (2023), danach 129 Mio. Euro (2024 und 2025). Zum Verhältnis dieser Mindereinnahmen zum tatsächlichen Kirchensteueraufkommen sowie zum staatlichen Mitfinanzierungsanteil je 100 Euro Kirchensteuer kann der Senat laut eigener Aussage mangels Aufzeichnungen keine belastbare Auskunft geben. Zusätzlich liegt eine detaillierte Tabelle (Anlage) zum Gesamtkirchensteueraufkommen nach Finanzamt und Konfession für die Jahre 2015 bis 2018 vor, mit einem Gesamtaufkommen von rund 272,6 Mio. Euro (2015) bis 301,2 Mio. Euro (2017).
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (SPD) am 6. Mai 2026 eingereicht und ging am 8. Mai 2026 beim Abgeordnetenhaus ein. Die Antwort der Senatsverwaltung für Finanzen datiert vom 21. Mai 2026 (Eingang 26. Mai 2026) und wurde in Vertretung von Tanja Mildenberger unterzeichnet. Die Antwort verweist auf den 30. Subventionsbericht der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 21/1600) sowie auf frühere Subventionsberichte (26. bis 29. SB) als Quelle der bundesweiten Zahlen. Der Senat gibt an, zu mehreren Fragen (Fragen 4, 6 und 7) keine Aufzeichnungen über tatsächliche Steuermindereinnahmen in Berlin zu besitzen und daher keine belastbare Auskunft geben zu können.