📄 Entlastung für Eltern und Schüler*innen: Once-Only Prinzip in Schulen?
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt die Umsetzung des EU-Digitalisierungsgrundprinzips „Once-Only“ im Berliner Schulwesen. Dieses Prinzip soll bewirken, dass Eltern und Schüler*innen Daten nicht mehrfach bei verschiedenen Behörden einreichen müssen, weil diese bereits vorliegen. Der Fragesteller möchte wissen, wie weit die Umsetzung fortgeschritten ist, welche Verwaltungsprozesse betroffen sein sollen und ob es eine Roadmap gibt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Eltern und Schüler*innen im Berliner Schulsystem sowie die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, die Schulen und die zuständigen IT-Infrastruktureinrichtungen (u. a. ITDZ).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt: 1) Wie weit ist die Umsetzung des Once-Only-Prinzips im Zusammenhang mit dem Schulbesuch? 2) Welche konkreten Verwaltungsprozesse (z. B. Anmeldung, Schulwechsel, Krankmeldungen, Schülerbeförderung, Lernmittelbefreiung) sollen künftig darunter fallen? 3) Welche Daten müssen Eltern aktuell mehrfach einreichen, obwohl sie bereits bei Behörden vorliegen? 4) Gibt es eine strategische Roadmap oder Projektplanung mit Zeitplan? 5) Wie wird die Vereinbarkeit mit DSGVO und Berliner Schuldatenschutz sichergestellt? 6) Welche Hindernisse sieht der Senat bei der Umsetzung?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie antwortet: Mit der Zentralen Schulverwaltungsumgebung (ZSVU), der Lehrkräfte-Unterrichts-Schul-Datenbank (LUSD) und dem Berliner Schulportal (inklusive Single Sign-On) sei ein Systemverbund geschaffen worden, in dem Daten einmalig bei der Schulanmeldung erfasst und zentral in der LUSD gespeichert werden, u. a. für Schülerausweis mit Fahrtberechtigung, Schulübergang, Zeugnisdruck, Digitales Klassenbuch und Digitales Notenbuch. Weitere Fachverfahren (Schülerausweis, Digitales Klassenbuch mit Krankmeldung, Digitales Notenbuch, Übergangsprozesse) befänden sich in Entwicklung, Testung oder Pilotierung. Eine Übersicht der Daten, die Eltern aktuell mehrfach einreichen müssen, liege dem Senat nicht vor. Berlin habe den Staatsvertrag zum Nationalen Once-Only-Technical-System (NOOTS) unterzeichnet und entwickle im Rahmen von NOOTS-Arbeitsgruppen eine Projektplanung; ein konkreter Zeitplan wird nicht genannt. Die Vereinbarkeit mit DSGVO und Schuldatenschutz werde über das Projektmanagementhandbuch des Landes Berlin und den Standardprozess Datenschutz der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit (BlnBDI) sichergestellt, mit regelmäßigem Austausch mit der BlnBDI. Als aktuelles Hindernis nennt der Senat die noch offene Prüfung, ob eine zentrale Bereitstellung eines Sicheren Anschlussknotens (SAK) als standardisierte Infrastrukturleistung über das ITDZ möglich ist.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Stefan Ziller (Bündnis 90/Die Grünen) am 7. Mai 2026 eingereicht; die Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie liegt vor (datiert 26. Mai 2026, unterzeichnet von Dr. Torsten Kühne in Vertretung). Rechtliche Grundlage ist laut Antwort das Onlinezugangsgesetz (OZG) sowie das OZG-Änderungsgesetz; Berlin hat den Staatsvertrag zum Nationalen Once-Only-Technical-System (NOOTS) unterzeichnet. Zur Frage, welche Daten Eltern mehrfach einreichen müssen, liegt dem Senat laut eigener Angabe keine Übersicht vor. Ein konkreter Zeitplan für die Einführung wird in der Antwort nicht genannt.