📄 Tempelhofer Feld: was plant der Senat hinsichtlich der Erweiterung der Unterkünfte für Geflüchtete und Asylbegehrende?
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die geplante Erweiterung der Unterkünfte für Geflüchtete und Asylbegehrende auf dem Tempelhofer Feld in Berlin. Es geht um den aktuellen Planungsstand, den Zeitplan, die vorgesehenen Flächen und die bauliche Ausgestaltung einer neuen Wohncontaineranlage.
👥 Wer ist betroffen?
Geflüchtete und Asylbegehrende, die in der geplanten Unterkunft untergebracht werden sollen; Anwohnerinnen und Anwohner sowie Nutzer des Tempelhofer Feldes; das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung (LFU) und die Berliner Immobilien Management GmbH (BIM GmbH) als zuständige Stellen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: Wie ist der Stand und Zeitplan der Erweiterung und wann soll die Unterkunft bezugsfertig sein? Treffen Medienberichte über eine veränderte Flächenplanung zu? Wie viele Plätze soll die Unterkunft erhalten? Ist die bestehende Grillfläche betroffen? Welche Flächen sind für Zufahrt, Freiflächen und Gebäude vorgesehen? Wurden die Flächen auf Altlasten untersucht? Sind weitere Flächen für die Baustelle vorgesehen und soll eingezäunt werden? Ist eine Baugenehmigung beantragt? Wie werden die Versorgungsleitungen verlegt und wie werden die Gebäude beheizt? Welche Baukörper sind geplant? Soll die bestehende Wohncontaineranlage zurückgebaut werden?
🔎 Was wurde geantwortet?
Laut Antwort der Senatsverwaltung ist die BIM GmbH mit der Umsetzung beauftragt; die Unterkunft ist als temporäre Konstruktion für mehrjährige Nutzung geplant. Ein konkreter Zeitplan liegt nicht vor, da die gesetzlichen Grundlagen fehlen: Für die geplante Containeranlage ist ein Beschluss des Abgeordnetenhauses zur Verlängerung der Stand- und Nutzungsdauer bis zum 31.06.2036 nötig; ohne diesen Beschluss wäre eine Nutzung nur bis 31.12.2028 möglich. Die ursprünglich in Drucksache 19/24958 genannte Fläche bleibt Planungsgrundlage, es wird aber zusätzlich eine benachbarte Fläche geprüft. Die Unterkunft soll 1.000 Personen aufnehmen. Die Prüfung von Ersatzstandorten für die Grillfläche am Tempelhofer Damm ist laut Antwort auf Drucksache 19/24958 noch nicht abgeschlossen. Die Zufahrt soll über das bestehende Tempohome erfolgen. Altlasten- und Baugrunduntersuchungen stehen noch aus. Ein Bauantrag wurde noch nicht gestellt. Versorgungsleitungen sollen möglichst unterirdisch verlegt werden. Die Gebäude sind als dreigeschossige Baukörper mit anteiligen Verwaltungs- und Betreiberflächen geplant. Die neue Unterkunft soll laut Planung vorrangig dem Ersatz der Notunterkunftsplätze in den Hangars der Notunterbringung Tempelhof dienen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Julian Schwarze (Bündnis 90/Die Grünen) und Dr. Michael Efler (Die Linke) eingereicht; eine Antwort der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung liegt vor (unterzeichnet durch Aziz Bozkurt, in Vertretung, Berlin, 22. Mai 2026). Die Antwort verweist mehrfach auf die frühere Schriftliche Anfrage Nr. 19/24958. Genannte Zahlen und Fristen laut Regierungsantwort: geplante Kapazität 1.000 Personen; ohne Gesetzesänderung nur Nutzung bis 31.12.2028 möglich, mit Gesetzesänderung bis 31.06.2036. Mehrere Aspekte (genaue Flächenwahl, Zaunverlauf, Baustelleneinrichtung, Baugenehmigung, Gutachten zu Altlasten) sind laut Antwort noch nicht abschließend festgelegt bzw. stehen noch aus.