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BerlinSchriftliche AnfrageAfD

📄 Adler Group und der Steglitzer Kreisel XIV Welche Konsequenzen zieht der Senat aus den rechtskräftigen Urteilen und der fortbestehenden Nichtumsetzung des Projekts?

7. Juni 2026Dokument 19/26037 · WP 19Berlin
Dr. Kristin Brinker
Steglitzer KreiselAdler GroupBaugenehmigungBaustellenkontrolleAbgeschlossenheitsbescheinigung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage behandelt den langjährigen Baustillstand am Hochhausprojekt Steglitzer Kreisel in Berlin. Die Fragestellerin verweist auf rechtskräftige Gerichtsentscheidungen, wonach die Fertigstellung durch die Adler Group weiterhin möglich und vertraglich geschuldet sei, während die Adler Group gegenüber Käufern mit Schreiben vom 07.01.2026 erklärt habe, die Wohnungen nicht mehr fertigstellen zu wollen. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Konsequenzen der Senat und der Bezirk Steglitz-Zehlendorf aus dieser Diskrepanz ziehen.

👥 Wer ist betroffen?

Käufer von Wohnungen im Steglitzer Kreisel, die Adler Group als Bauherrin, der Bezirk Steglitz-Zehlendorf (Bezirksamt und Bauaufsicht), die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie die Senatskanzlei.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin fragt unter anderem: Welche Gespräche oder Prüfungen zu einem möglichen Erwerb/Rückerwerb des Projekts durch das Land Berlin seit der E-Mail der Senatskanzlei vom 19.11.2025 stattgefunden haben; welche Optionen der Senat zur weiteren Projektentwicklung prüft; wie der Senat die Diskrepanz zwischen den Gerichtsurteilen und der Erklärung der Adler Group bewertet; ob eine Anwendung von § 176 BauGB (Baugebot) oder anderer städtebaulicher Instrumente geprüft wurde; ob der Senat die Zuständigkeit für das Bauvorhaben an sich ziehen will; welche Gespräche zwischen Bezirk und Senat seit dem 18.02.2026 stattfanden; sowie nach dem Stand der Baugenehmigungsverfahren für die Bauteile A bis E und der Abgeschlossenheitsbescheinigung.

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat antwortet, dass keine Gespräche, Prüfungen oder Abstimmungen zu einem Erwerb/Rückerwerb stattgefunden hätten und ein Rückkauf wegen erheblicher wirtschaftlicher und rechtlicher Risiken zu keinem Zeitpunkt geprüft worden sei. Dem Senat lägen keine Erkenntnisse zu weiteren Optionen, Hindernissen oder konkreten Maßnahmen vor; er äußere sich nicht zu privatrechtlichen Streitigkeiten und sehe keine behördlichen Möglichkeiten, den Bauherrn zur Fertigstellung zu verpflichten. Eine aktuelle Prüfung, die Zuständigkeit für das Vorhaben an sich zu ziehen, gebe es nicht. Laut Mitteilung des Bezirks fanden erste Gespräche zwischen Bezirk und Senat zur Vorbereitung von Planungsgrundsätzen für den Fall eines Verkaufs statt; Bauzustandsbesichtigungen der Bau- und Wohnungsaufsicht erfolgten im Januar, März und April 2026, wobei im Januar witterungsbedingt keine Arbeiten liefen und im März weiter an der Kernertüchtigung sowie an Korrosionsschutz und Stahlkonstruktion gearbeitet wurde. Für den Turm (Bauteil D) wurde laut Bezirk ein zweiter Nachtrag zur Verstärkung der Stahlkonstruktion eingereicht, der sich in Bearbeitung befinde; für die Bauteile A und B seien im Mai Verlängerungsbescheide zu Vorbescheiden eingereicht worden. Der Bauantrag für das Parkhaus (Bauteil E) vom 15.11.2021 sei weiterhin in Bearbeitung, ebenso die Abgeschlossenheitsbescheinigung für Bauteil E. Der Bezirk bezeichnet das äußere Erscheinungsbild als dem Steglitzer Zentrum "nicht würdig", betont aber, alle Verpflichtungen würden verwaltungsrechtlich jederzeit durchgesetzt; zivilrechtliche Entscheidungen bewerte der Bezirk nicht.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der AfD-Abgeordneten Dr. Kristin Brinker gestellt; eine Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 29.05.2026 liegt vor, in die eine Stellungnahme des Bezirks Steglitz-Zehlendorf eingeflossen ist. Die Fragestellerin verweist auf das Urteil des Landgerichts Berlin II vom 26.07.2023 (Az. 20 O 55/22) sowie die Beschlüsse des Kammergerichts Berlin vom 19.12.2023 und 08.02.2024 (Az. 27 U 82/23), wonach die vertraglichen Verpflichtungen der Adler Group fortbestünden und eine Umsetzung des Projekts grundsätzlich weiterhin möglich sei; sie verweist zudem auf ein Schreiben der Adler Group vom 07.01.2026 an Käufer sowie auf eine E-Mail der Senatskanzlei vom 19.11.2025 an einen namentlich genannten Wohnungskäufer. Die Anfrage bezieht sich außerdem auf eine frühere Schriftliche Anfrage 19/24201 sowie auf eine BVV-Sitzung Steglitz-Zehlendorf vom 18.02.2026. Der Senat und der Bezirk äußern sich nicht zu zivilrechtlichen Fragen und verweisen bei offenen Punkten wiederholt darauf, keine eigenen Erkenntnisse zu haben.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26037, Wahlperiode 19, eingereicht 6. Mai 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.