📄 Wohnungsbauverhinderung durch GESOBAU und Senat im Grünen Kiez Pankow
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft eine seit dem 04.10.2023 abgesperrte Wohngrünfläche im „Grünen Kiez“ in Pankow, auf der die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft GESOBAU AG ein Bauvorhaben zwischen Kavalierstraße und Ossietzkystraße plant. Der Fragesteller thematisiert die Absperrung, die Kosten des Vorhabens und mögliche gerichtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Natur- und Baurecht.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Anwohnerinnen und Anwohner der Wohnanlage im Grünen Kiez Pankow, Mieterinnen und Mieter der GESOBAU, die untere Naturschutzbehörde (uNB) sowie das Bezirksamt Pankow.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: wann die Zäune um die Grünflächen entfernt werden; ob das Bauvorhaben aufgegeben und die Planungshoheit an den Bezirk zurückgegeben wird; wie hoch die Kosten für Absperrung und Bewachung sowie für gerichtliche Verfahren zu Naturschutz- und Baurecht sind; wie hoch die Kosten für die im artenschutzrechtlichen Verfahren beauftragte Anwaltskanzlei sind; ob diese Kosten aus Mieteinnahmen bestritten wurden; ob der Senat dafür Haushaltsmittel bereitgestellt hat; und wann die Landesregierung dem, was der Fragesteller als „Farce“ bezeichnet, ein Ende setzen will.
🔎 Was wurde geantwortet?
Laut Stellungnahme der GESOBAU können die Zäune wegen Verkehrssicherheit, einer fortbestehenden Baumschnittuntersagung der unteren Naturschutzbehörde sowie toter und kranker Bäume nicht entfernt werden; als Ersatz sei 2024 im nördlichen Bereich eine Ersatzspielfläche für den „Bergspielplatz“ geschaffen worden. Die GESOBAU prüft laut eigener Angabe weiterhin Optionen für die Errichtung von bezahlbarem Wohnraum auf dem Areal und befindet sich dazu in Gesprächen mit dem Bezirksamt Pankow. Zu den konkreten Kosten für Absperrung, Bewachung, Gerichtsverfahren und die beauftragte Anwaltskanzlei macht die GESOBAU keine Angaben, da es sich laut GESOBAU um vertrauliche Unternehmensinformationen handle. Laut GESOBAU werden Bauprojekte wie üblich durch interne und externe Mittel finanziert. Der Senat erklärt, keine Haushaltsmittel aus dem Landeshaushalt bereitgestellt zu haben. Die GESOBAU weist die vom Fragesteller verwendete Bezeichnung „Farce“ zurück und macht die untere Naturschutzbehörde für die mehrfache Verzögerung der Baumaßnahme verantwortlich; der Senat schließt sich dieser Einschätzung der GESOBAU an.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Dr. Michael Efler (Die Linke) eingereicht. Eine Antwort des Senats liegt vor, datiert auf den 27.05.2026, unterzeichnet von Staatssekretär Machulik für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Zu den Fragen 3, 4 und 5 (Kosten) macht die GESOBAU unter Verweis auf vertrauliche Unternehmensinformationen keine konkreten Zahlen. Der Senat nennt als Fakt, dass keine Landeshaushaltsmittel bereitgestellt wurden. Die Bewertung der Verzögerung als Verschulden der unteren Naturschutzbehörde ist als Einschätzung der GESOBAU gekennzeichnet, der sich der Senat ausdrücklich anschließt.