📄 Israelisches Restaurant schließt wegen Anfeindungen – Ist der Schutz der Bürger noch gesichert?
📋 Worum geht es?
Der Fragesteller nimmt die Schließung des israelischen Restaurants „Gila & Nancy“ in Berlin zum Anlass, den Senat nach dem Umgang mit Anfeindungen gegen jüdisch und israelisch konnotierte Betriebe zu befragen. Er stellt dabei die Vereinbarkeit solcher Schließungen mit der Senatsaussage, in Berlin sei „kein Platz für Antisemitismus“, infrage und fragt nach Zahlen zu Betriebsaufgaben, Polizeieinsätzen, Versammlungen und Strafverfahren im Zusammenhang mit solchen Betrieben.
👥 Wer ist betroffen?
Jüdische und israelische Gewerbebetriebe in Berlin, namentlich genannt werden „Gila & Nancy“ (Mitte), „Feinberg's“ (Schöneberg), „DoDa's“ (Friedrichshain-Kreuzberg) und „Bleibergs“ (Charlottenburg); außerdem die Jüdische Gemeinde zu Berlin, die Berliner Polizei, die Staatsanwaltschaft Berlin und die Bezirksämter.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Gefragt wird unter anderem: Wie bewertet der Senat die Schließung israelisch/jüdisch konnotierter Lokale im Lichte des Staatsvertrags mit der Jüdischen Gemeinde von 1994? Wie viele Gewerbebetriebe mit Israel-/jüdischem Bezug haben seit dem 7. Oktober 2023 Aufgabe, Verlegung oder zeitweise Einstellung wegen Anfeindungen angezeigt, aufgeschlüsselt nach Bezirk, Branche und Jahr? Wie viele Polizeieinsätze gab es bei solchen Betrieben? Wie viele Versammlungen/Kundgebungen fanden vor diesen Betrieben statt? Welche Straf- und Ordnungsverfahren wurden eingeleitet? Welche konkreten Schutzmaßnahmen hat der Senat für die vier genannten Betriebe ergriffen? Welche zusätzlichen Maßnahmen plant der Senat künftig?
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet, dass der Schutz jüdischen und israelischen Lebens oberste Priorität habe und bekräftigt die Aussage, dass in Berlin kein Platz für Antisemitismus sei. Laut Senat werden in Berlin polizeiliche Schutzmaßnahmen an über 160 Objekten mit entsprechendem Bezug realisiert; bei bekannten Bedrohungslagen erfolgen weitere Maßnahmen wie Sicherheitsgespräche, objekt- oder personenbezogener Schutz sowie Unterstützung aus Opferfonds. Zur Bekämpfung einschlägiger Straftaten wurden Zentralstellen für Hasskriminalität beim Landeskriminalamt Berlin und bei der Staatsanwaltschaft Berlin eingerichtet. Zur Frage nach der Zahl betroffener Gewerbebetriebe teilt der Senat mit, dass Gewerbeanmeldungen, -ummeldungen und -abmeldungen keine Angaben zu Gründen wie Antisemitismus erfassen, weshalb keine Zahlen vorliegen. Zu Polizeieinsätzen bei den betroffenen Betrieben, zu Versammlungen davor und zu eingeleiteten Straf- und Ordnungsverfahren erklärt der Senat, dass entsprechende Daten nicht im automatisierten Verfahren auswertbar seien. Zu konkreten Schutzmaßnahmen für die vier genannten Betriebe sowie zu geplanten künftigen Einzelmaßnahmen macht der Senat keine Angaben, da dies aus einsatztaktischen Gründen und zum Schutz der Wirksamkeit der Maßnahmen nicht offengelegt werde.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Hugh Bronson (AfD) am 12. Mai 2026 eingereicht; die Antwort der Senatsverwaltung für Inneres und Sport datiert vom 20. Mai 2026 und liegt vollständig vor. Die Behauptung, Schließungen jüdisch/israelischer Lokale stünden im Widerspruch zur Senatsaussage „kein Platz für Antisemitismus“, ist eine Bewertung des Fragestellers, nicht des Senats. Der Senat nennt als Fakten: über 160 geschützte Objekte mit jüdischem/israelischem Bezug sowie die Existenz von Zentralstellen für Hasskriminalität bei LKA und Staatsanwaltschaft Berlin. Zu den konkret erfragten Zahlen (Betriebsaufgaben, Polizeieinsätze, Versammlungen, Verfahren, Einzelmaßnahmen für die vier genannten Betriebe) liefert der Senat laut eigener Aussage keine Daten, da diese entweder nicht erfasst, nicht automatisiert auswertbar oder aus einsatztaktischen Gründen nicht offenzulegen seien. Verwiesen wird auf den Staatsvertrag zwischen Berlin und der Jüdischen Gemeinde zu Berlin vom 8. Februar 1994 sowie auf § 14 der Gewerbeordnung.