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BerlinSchriftliche AnfrageDie Linke

📄 Warum steht das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf beim Wohnungsbauprojekt der Degewo in Zehlendorf seit Jahren auf der Bau-Bremse?

4. Juni 2026Dokument 19/26049 · WP 19Berlin
Franziska Brychcy
WohnungsbauBebauungsplanverfahrenMietpreisbindungGeschossflächenzahlKitaplätze
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Fragestellerin thematisiert, dass das von der degewo geplante Wohnungsbauprojekt am Wiesenschlag in Zehlendorf (Bezirk Steglitz-Zehlendorf) seit dem Antrag vom 29. Mai 2017 noch nicht zur Festsetzung des Bebauungsplans geführt hat. Es geht um die Gründe für die lange Verfahrensdauer, die Entwicklung der Planung (Wohnungszahl, Geschosshöhen, Kitaplätze) sowie um die Rolle des Bezirksamts und der CDU im Verfahren.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind künftige Mieterinnen und Mieter der geplanten Wohnungen, die Kita-Bedarfsplanung in Zehlendorf, die Nachbarschaft an der Potsdamer Chaussee 86a/87, das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie die degewo als Vorhabenträgerin.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin erfragt unter anderem: seit wann das Projekt geplant wird, wie sich die Zahl der geplanten Wohnungen und Kitaplätze im Zeitverlauf verändert hat, warum das Verfahren so lange dauert, wann der Bebauungsplan voraussichtlich festgesetzt wird, wann frühestens mit Baustart gerechnet werden kann, warum die Bauhöhe reduziert wurde, wie die BVV-Abstimmung vom 12. Dezember 2018 zur Geschossflächenzahl verlief, ob dadurch Wohnungen oder Kitaplätze entfallen sind, wie Senat und Bezirksamt den Bedarf an günstigem und barrierefreiem Wohnraum in Zehlendorf einschätzen und ob sich der zuständige CDU-Stadtrat persönlich für das Projekt eingesetzt hat.

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat und das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf antworten: Der Antrag auf den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde am 29. Mai 2017 gestellt, ursprünglich für ca. 260 Wohneinheiten, aktuell sind 182 Wohnungen geplant, davon 50 Prozent gefördert. Die Verzögerungen entstanden u.a. durch die Corona-Pandemie, langwierige Verhandlungen über einen Nachbarschaftsvertrag, einen Bearbeitungsstopp wegen des vorrangigen Verfahrens Lichterfelde-Süd und seit 2023 stockende Verhandlungen zum Durchführungsvertrag wegen passiver Lärmschutzmaßnahmen. Die Gebäudehöhe wurde von sechs auf maximal fünf Geschosse reduziert, die geplante Geschossflächenzahl beträgt 1,14, die höchsten Gebäude sind 17,05 m hoch. Die BVV beschloss am 12. Dezember 2018 den Antrag zur Geschossflächenzahl 1,0 mit 34 Ja-, 3 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen; laut Bezirksamt musste die Wohnungszahl dadurch nicht reduziert werden. Die Kita-Planung wurde laut Bezirksamt kürzlich fallengelassen, da kein Bedarf mehr gesehen wird und sich der vorgesehene Träger zurückgezogen hat; die degewo prüft eine alternative Wohnnutzung der Fläche. Eine Festsetzung des Bebauungsplans wird für das erste Halbjahr 2027 erwartet, Baufeldfreimachung im Februar 2028 und Baubeginn Mitte 2028, Bauzeit ca. 2 Jahre bis Mitte 2030.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Franziska Brychcy (Die Linke) eingereicht; der Senat hat geantwortet und dafür eine Stellungnahme des Bezirksamts Steglitz-Zehlendorf eingeholt, die in die Antwort eingeflossen ist. Der Senat bewertet den Bedarf an günstigem und mietpreisgebundenem sowie barrierefreiem Wohnraum in Berlin und Steglitz-Zehlendorf als weiterhin hoch. Das Bezirksamt gibt an, dem Projekt hohe Priorität zuzuordnen und bestätigt laut eigener Aussage derzeit keine Einwände gegen Bauhöhe und Gestaltung der Baukörper. Zur Frage eines persönlichen Einsatzes des zuständigen CDU-Stadtrats verweist das Bezirksamt lediglich auf den halbjährlichen Austausch mit der Wohnungsbauleitstelle im Rahmen des Bündnisses für Wohnungsneubau, ohne dies zu bestätigen oder zu verneinen.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26049, Wahlperiode 19, eingereicht 11. Mai 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.