📄 Olympia in Berlin und mögliche Auswirkungen auf das Neue Stadtquartier „Stadteingang West“
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit dem Neuen Stadtquartier „Stadteingang West“ in Berlin und einer möglichen Nutzung als Olympisches sowie Paralympisches Dorf im Falle einer Berliner Olympiabewerbung. Thematisiert werden der Zeitplan der Bauleitplanung, mögliche bauliche Anpassungen für die Olympianutzung sowie die verkehrliche Erschließung über das Autobahndreieck Funkturm.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind das Gebiet des ehemaligen Güterbahnhofs Grunewald, der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, künftige Bewohner und Athletinnen bzw. Athleten im Olympia-/Paralympia-Fall sowie Verkehrsteilnehmende im Bereich des Autobahndreiecks Funkturm.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: Wie sieht der aktuelle Zeitplan der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung aus? Welche Planungsteile würden für eine Nutzung als Olympisches/Paralympisches Dorf angepasst, sind temporäre Bauten vorgesehen und welche Mehrkosten entstehen dadurch? Welche konkreten Anforderungen (Barrierefreiheit, Wohnungsgrößen, Belegung, Ausstattung, Sicherheit etc.) plant der Senat? Mit welchem Zeitplan rechnet der Senat beim Umbau des Autobahndreiecks Funkturm zur Erschließung? Welcher weitere Zeitplan und Planungsstand bestehen beim Planfeststellungsverfahren AD Funkturm?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet: Die FNP-Änderung wurde im März 2022 eingeleitet, der Rahmenplan im April 2026 beschlossen; die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist für das erste Halbjahr 2027 vorgesehen, ein Beschluss wird für 2028 angestrebt; der Bebauungsplan für den ehemaligen Güterbahnhof Grunewald soll im Parallelverfahren aufgestellt werden, zudem soll das Gebiet als Vorhaben von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 AGBauGB festgestellt werden. Für eine olympische Nutzung würden Wohnungen temporär mittels Zwischenwänden in kleinere Einheiten unterteilt und nach den Spielen zurückgebaut; konkrete temporäre Bauten auf dem Gelände sind derzeit nicht vorgesehen, dem Land entstehen nach derzeitigem Stand keine Mehrkosten. Konkrete Anforderungen sollen bei einem IOC-Zuschlag in einer Anpassungsplanung festgelegt werden; die Landesregierung verweist dazu auf den „Leitfaden zur Ausarbeitung der Bewerbungskonzepte“ des Deutschen Olympischen Sportbunds und die „Olympic Host Contract – Operational Requirements“ des IOC sowie auf die Antwort zu Frage 6 der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/22835. Für den Umbau des Autobahndreiecks Funkturm geht der Senat von einer Bauzeit von ca. acht Jahren aus; die Planung und Herstellung der Erschließungsanlagen benötigt ebenfalls mindestens acht Jahre, vertiefende Planungen sind erst nach dem Planfeststellungsbeschluss möglich. Im laufenden Planfeststellungsverfahren wird derzeit ein Deckblattverfahren durchgeführt; ein Planfeststellungsbeschluss wird Ende 2026 erwartet.
⚡ Einordnung
Eingereicht von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Julian Schwarze, Klara Schedlich) am 11. Mai 2026; die Antwort des Senats liegt vor, datiert auf den 27. Mai 2026, unterzeichnet in Vertretung von Staatssekretär Slotty (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen). Das Dokument verweist auf den Rahmenplan „Stadteingang West | Vision 2040+“ (Drucksache 19/3202), auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/22835 sowie auf den Einleitungsbeschluss zur FNP-Änderung von März 2022. Genannte Fristen: frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erstes Halbjahr 2027, FNP-Beschluss angestrebt für 2028, Bauzeit AD Funkturm ca. acht Jahre, Planfeststellungsbeschluss AD Funkturm Ende 2026 erwartet. Laut Senat entstehen für die temporäre olympische Nutzung nach derzeitigem Stand keine Mehrkosten für das Land Berlin.