📄 Wenn Fahrgäste im Regen stehengelassen werden – Fehlendes Wartehäuschen am Bahnhof Schöneweide
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit dem Fehlen von Wetterschutz- und Sitzmöglichkeiten an der Bushaltestelle der Linie 165 am Bahnhof Schöneweide in Richtung Müggelschlößchenweg. Der Fragesteller möchte wissen, warum dort kein ausreichender Wetterschutz besteht und was kurzfristig für die Fahrgäste verbessert werden kann.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Fahrgäste der Buslinie 165 an der Haltestelle Bahnhof Schöneweide sowie die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und das zuständige Bezirksamt.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Gefragt wird: (1) warum derzeit keine ausreichenden Wetterschutz- und Sitzmöglichkeiten an der Haltestelle bestehen, (2) warum die Ausstattung der ehemaligen Tramhaltestelle abgebaut wurde, obwohl dort weiterhin die Bushaltestelle liegt, (3) ob ein Zusammenhang mit laufenden bzw. geplanten Bauarbeiten am Bahnhof besteht, (4) welche Anforderungen an Wetterschutz, Sitzgelegenheiten und Barrierearmut bei länger andauernden Baumaßnahmen an wichtigen Umsteigepunkten gelten, (5) ob während des geplanten Umbaus des Bahnhofsvorplatzes temporäre Unterstellmöglichkeiten geprüft wurden, (6) welche kurzfristigen Maßnahmen zur Verbesserung geplant sind, und (7) wann mit einer regulären Ausstattung der Haltestelle zu rechnen ist.
🔎 Was wurde geantwortet?
Laut Antwort der Senatsverwaltung, gestützt auf eine Stellungnahme der BVG, wurde im Oktober 2024 beim Bezirk ein Antrag auf Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes für ein Wartehäuschen gestellt, der sich nach Kenntnis der BVG noch in Prüfung befindet. Ohne Sondernutzungserlaubnis könne die Einrichtung des Wartehäuschens weder regulär noch temporär erfolgen. Die frühere Ausstattung der ehemaligen Tramhaltestelle sei laut BVG abgebaut worden, weil sie in zu großem Abstand zur Bushaltestelle stand und nicht in Fahrtrichtung bzw. nicht zur Haltestelle hin ausgerichtet war. Laut BVG bestehe kein Zusammenhang zwischen den Bauarbeiten und dem Aufstellen eines Wartehäuschens. Die Senatsverwaltung verweist auf Kapitel III.2.5.1. des gültigen Nahverkehrsplans Berlins, wonach an Bushaltestellen mit hoher verkehrlicher Bedeutung in der Regel Witterungsschutz sowie Sitzgelegenheiten und/oder Anlehnhilfen vorzusehen sind, die Errichtung aber von den örtlichen Gegebenheiten abhänge; bei Störungen und Baustellen sei nach Kapitel III.4.5.3. grundsätzlich eine barrierefreie Gestaltung erforderlich. Laut BVG könne die Errichtung der Wartehalle beauftragt werden, sobald die Zustimmung des Bezirksamts vorliegt, wobei gegebenenfalls zusätzlich eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich sei.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Lars Düsterhöft (SPD) am 7. Mai 2026 eingereicht; die Antwort der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt datiert vom 27. Mai 2026. Die Antworten zu den BVG-Sachverhalten beruhen auf einer Stellungnahme der BVG, die die Senatsverwaltung um Mitwirkung gebeten hat. Genannt wird ein im Oktober 2024 beim Bezirk gestellter Antrag auf Sondernutzung, der laut BVG noch in Prüfung ist. Verwiesen wird auf den Nahverkehrsplan des Landes Berlin, Kapitel III.2.5.1. und III.4.5.3.