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BerlinSchriftliche AnfrageCDU

📄 Rückgang von Gastfamilien für Austauschschülerinnen und Austauschschüler in Berlin

7. Juni 2026Dokument 19/26067 · WP 19Berlin
Lars Bocian
SchüleraustauschGastfamilienWohnraummangelAufenthaltstitelinternationale Schulpartnerschaften
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Abgeordnete Lars Bocian (CDU) fragt den Senat von Berlin nach der Entwicklung der Zahl von Gastfamilien für Austauschschülerinnen und Austauschschüler sowie nach den Gründen für einen vermuteten Rückgang. Zudem geht es um die rechtlichen Grundlagen, auf denen sich Austauschschülerinnen und -schüler in Deutschland aufhalten, und um zuständige Behörden sowie mögliche Unterstützungsangebote für Gastfamilien.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Austauschschülerinnen und Austauschschüler aus dem Ausland, potenzielle Gastfamilien in Berlin, teilnehmende Schulen und Lehrkräfte, die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie das Landesamt für Einwanderung (LEA).

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage möchte wissen: ob dem Senat Erkenntnisse zur Entwicklung der Zahl von Gastfamilien vorliegen; welche Rolle Lebenshaltungskosten, Wohnraummangel und organisatorische Anforderungen für die Bereitschaft von Familien spielen; auf welcher juristischen Grundlage sich Austauschschüler in Deutschland aufhalten; welche Behörden für Aufenthaltstitel zuständig sind; wie der Senat die Visumdauer von unter 10 Monaten für das Auslandsjahr bewertet und ob eine Verlängerung angestrebt wird; ob der Senat mit dem Auswärtigen Amt in Kontakt steht; ob Probleme bei der Unterbringung wegen fehlender Aufenthaltspapiere bekannt sind; welche Unterstützungsangebote für Gastfamilien bestehen; und ob der Senat Maßnahmen plant, um die Aufnahmebereitschaft zu erhöhen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie antwortet: Da Austausch und Schulpartnerschaften nicht zur amtlichen Statistik gehören, liegen keine Erkenntnisse zur zahlenmäßigen Entwicklung von Gastfamilien vor. Rückmeldungen von Schulen und Partnerinstitutionen deuten laut Senat auf eine seit Corona schwierigere Situation hin, wobei vor allem Wohnraummangel im angespannten Berliner Wohnungsmarkt und eine allgemein geringere Bereitschaft der Familien genannt werden; Lebenshaltungskosten spielten laut Senat eine geringere Rolle, da häufig finanzielle Zuschüsse gewährt würden. Eine ähnliche Tendenz werde europaweit beobachtet, etwa beim Austausch mit Paris, wo zunehmend auf Jugendherbergen, Hotels oder Drittortbegegnungen statt Gastfamilien ausgewichen werde. Zur Rechtsgrundlage erläutert der Senat die einschlägigen Paragrafen des Aufenthaltsgesetzes (u.a. § 4, § 6, § 16f, § 71) sowie der Aufenthaltsverordnung und verweist auf unterschiedliche Regelungen je nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsdauer. Zuständig für Aufenthaltstitel in Berlin ist das Landesamt für Einwanderung (LEA). Visa würden laut Visumhandbuch grundsätzlich mit zwölf Monaten Gültigkeit ausgestellt, bei kürzeren Aufenthalten entsprechend kürzer; die Visumerteilung liegt beim Bund. Ein gesonderter Kontakt zum Auswärtigen Amt bestehe neben regelmäßigen Austauschformaten zwischen Bund und Ländern nicht. Dem Senat seien keine aufenthaltsrechtlichen Probleme bei der Unterbringung bekannt. Der Senat selbst führe keine direkten Maßnahmen zur Erhöhung der Aufnahmebereitschaft durch, da nach dem Prinzip der „Entsendelandsförderung“ die Förderung im jeweiligen Partnerland erfolge; die Berliner Schulbehörde fördere Gastfamilien in Berlin daher nicht, unterstütze aber die Akquise von Gastfamilien für einzelne Programme (Voltaire-/Sauzay-Programme des DFJW, Austauschprogramm mit Oslo) durch Kommunikation in eigenen Netzwerken.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von Lars Bocian (CDU) am 12. Mai 2026 eingereicht; die Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie liegt vor und datiert vom 29. Mai 2026. Der Senat nennt als Rechtsgrundlagen unter anderem §§ 4, 6, 16f und 71 AufenthG sowie § 41 AufenthV. Genannte Förderprogramme sind Erasmus+, das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW, Sauzay- und Voltaire-Programme), das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) und der Pädagogische Austauschdienst der Kulturministerkonferenz. Zu konkreten Zahlen zur Entwicklung der Gastfamilienzahl liegen dem Senat laut eigener Aussage keine Erkenntnisse vor, da dieser Bereich nicht amtlich statistisch erfasst wird.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26067, Wahlperiode 19, eingereicht 12. Mai 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.