📄 Sperrung des ehemaligen Bahndamms und der Brücken der Görlitzer Bahn in Alt-Treptow
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die zum 30. Juni 2026 angekündigte Sperrung des ehemaligen Bahndamms und der vier Brücken der Görlitzer Bahn in Alt-Treptow, die seit 1994 vom Bezirk Treptow-Köpenick als Fuß- und Radweg genutzt werden. Die Deutsche Bahn AG hat als Eigentümerin den Mietvertrag mit dem Bezirk zu diesem Datum gekündigt und begründet die Sperrung mit Korrosionsschäden an den denkmalgeschützten Bauwerken, die die Verkehrssicherheit gefährden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Fußgänger*innen und Radfahrer*innen, die die Wegeverbindung über die Brücken (Elsenstraße, Bouchéstraße, Lohmühlenstraße, Landwehrkanal) nutzen, der Bezirk Treptow-Köpenick als bisheriger Mieter, die Deutsche Bahn AG (DB InfraGO) als Eigentümerin sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller erfragen unter anderem: den Stand der Verhandlungen zwischen Senat und DB zur Übernahme der Brücken; die konkreten Zustandsnoten der einzelnen Brücken und die angewandten Prüfkriterien; die Prüfhistorie und durchgeführten Erhaltungsmaßnahmen seit Stilllegung des Bahnbetriebs; die Zuständigkeit für die Brücken (Bezirk, Senat oder DB); ob eine Einsturzgefahr besteht und ob die Sperrung unausweichlich ist; welche Maßnahmen und Kosten für eine gefahrlose Nutzung nötig wären; sowie ob und in welchem Umfang der Bezirk zu Rückbaumaßnahmen am Bahndamm verpflichtet ist, einschließlich Auswirkungen auf Vegetation, Biotopverbindung und den Spielplatz an der Lohmühlenstraße.
🔎 Was wurde geantwortet?
Laut Antwort der DB haben alle vier Brücken die Zustandsnote 4 (Teilbauwerke 3-4); Note 4 bedeutet gravierende Schäden, bei denen eine Instandsetzung laut DB nicht mehr sinnvoll ist. Die DB nennt als Hauptursache den vom Bezirk aufgebrachten Radweg mit Sand-Kies-Gemisch, der die Entwässerung erschwere und die Korrosion beschleunigt habe. Die DB ist laut eigener Angabe seit Jahren mit dem Land und seit Monaten mit dem Bezirk über eine Übernahme im Gespräch, bisher ohne Ergebnis. Der Bezirk verweist auf den zweiten Nachtrag zum Mietvertrag von 1999/2000, wonach die bauliche Unterhaltungspflicht laut § 10 Nr. 1 bei der DB (heute DB InfraGO) liege. Laut DB geht aktuell keine Gefahr für den Straßenraum unter den Brücken aus. Der Bezirk listet mögliche Rückbaumaßnahmen auf (u.a. Treppen, Rampe, Mobiliar) mit geschätzten Gesamtkosten von 115.500 Euro, die laut § 16 Mietvertrag der Bezirk tragen müsste; ob ein Rückbau zwingend erforderlich ist, ist laut Bezirk noch nicht abschließend geklärt. Der Senat erklärt, ihm lägen keine eigenen Erkenntnisse zum Bauwerkszustand und zu den Mietvertragsinhalten vor, und verweist zusätzlich auf die frühere Schriftliche Anfrage Nr. 19/25973.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage von den Abgeordneten Catrin Wahlen und Antje Kapek (Bündnis 90/Die Grünen) am 12. Mai 2026; die Antwort des Senats datiert vom 27. Mai 2026 und enthält Stellungnahmen der DB AG und des Bezirksamts Treptow-Köpenick. Genannte Zahlen: Zustandsnote 4 für alle vier Brücken, Mietvertrag von 1994 mit zweitem Nachtrag 1999/2000, Kündigung zum 30. Juni 2026, geschätzte Rückbaukosten von insgesamt 115.500 Euro. Es wird auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/25973 verwiesen. Die Bewertung, dass eine Instandsetzung nicht mehr sinnvoll sei und die Verkehrssicherheit gefährdet sei, stammt von der DB; die Einschätzung zur Zuständigkeit für die bauliche Unterhaltung stammt vom Bezirksamt Treptow-Köpenick.