📄 Nachfragen zur Drucksache 19 / 25 141: zum Thema: Unterbringung besonders schutzbedürftiger geflüchteter Menschen
📋 Worum geht es?
Der Abgeordnete stellt Nachfragen zu einer früheren Schriftlichen Anfrage (19/25141) über die Unterbringung besonders schutzbedürftiger geflüchteter Menschen in Berlin, etwa Menschen mit Behinderungen, LSBTIQ*-Personen, alleinreisende Frauen und alleinerziehende Mütter. Es geht um die Zahl geeigneter Unterkunftsplätze, bauliche Barrierefreiheit, Betreuung und besondere Verpflegungsbedarfe.
👥 Wer ist betroffen?
Besonders schutzbedürftige Geflüchtete (u.a. Menschen mit Mobilitäts-, Hör- oder Sehbeeinträchtigungen, LSBTIQ*-Personen, alleinreisende Frauen und alleinerziehende Mütter mit Kindern), das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung (LFU) sowie Betreiber von Gemeinschaftsunterkünften, Aufnahmeeinrichtungen und Notunterkünften in Hotels/Hostels.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: Warum gibt es nur rund 950 spezifische Plätze für besonders Schutzbedürftige bei insgesamt rund 38.000 Unterbringungsplätzen, und wurde dies seit 2022 nicht ausgebaut? Gibt es Pläne zum Ausbau geschützter Plätze für alleinreisende Frauen/alleinerziehende Mütter? Wie viele rollstuhlgerechte Plätze gibt es je Unterkunft, im Ankunftszentrum und in Erstaufnahmeeinrichtungen? Wie viele Regelunterkünfte haben eigene Etagen/Gebäudeteile für Schutzbedürftige? Welche Maßnahmen gibt es für hör- und sehbeeinträchtigte Personen und wie läuft die Beantragung? Wie wird bei besonderen Ernährungsbedarfen (Allergien, Diabetes, Schwangerschaft) vorgegangen? Wie hoch ist der Betreuungsschlüssel (Sozialarbeit, Sozialbetreuung, Kinder-/Jugendbetreuung, Psychologen) in Hostels/Hotels sowie in AE, GU1, GU2 und GU3?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass grundsätzlich alle regelhaften Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte besonders schutzbedürftige Geflüchtete aufnehmen können, nicht nur die fünf spezialisierten Unterkünfte. Rund 12.700 Plätze stünden in MUF-1.0- und MUF-2.0-Unterkünften mit barrierefreiem Bereich zur Verfügung, davon rund 3.500 Plätze seit 2022 an sieben neuen Standorten (vier im Bau, drei in Planung). Rollstuhlgerechte Plätze werden derzeit nicht statistisch erfasst; dies soll erst mit dem Fachverfahren GStU möglich werden. Für hörbeeinträchtigte Personen wird bei Bedarf technische Ausstattung beauftragt, ersatzweise ist das Tempohome Columbiadamm entsprechend ausgestattet; die geplante Unterkunft Theodor-Heuss-Platz verzögert sich wegen Sanierung bis voraussichtlich 1. Halbjahr 2029. Für sehbeeinträchtigte Personen gibt es keine speziellen Unterkünfte; Hilfsmittel wie Blindenstöcke müssen individuell beantragt werden. Bei Ernährungsbedarfen melden Betroffene ihren Bedarf dem Unterkunftsbetreiber, der dies an den Verpflegungsdienstleister weitergibt. Für die aufsuchende Sozialarbeit in Hostels/Hotels (3.500 Plätze) sind 7 VZÄ Sozialarbeit, 28 VZÄ Sozialbetreuung und 3,5 VZÄ Psycholog*innen vorgesehen; eine explizite Kinder-/Jugendbetreuung ist nicht vorgesehen. Die Antwort zu Frage 8 (Betreuungsschlüssel in AE, GU1, GU2, GU3) ist im vorliegenden Dokumentauszug nicht enthalten.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage von Jian Omar (Bündnis 90/Die Grünen) am 12. Mai 2026, die Antwort des Senats liegt vor (datiert 28. Mai 2026). Die Anfrage bezieht sich ausdrücklich auf die vorherige Drucksache 19/25141 vom 9. Februar 2026. Genannte Zahlen laut Senat: rund 38.000 Unterbringungsplätze insgesamt, rund 12.700 Plätze in MUF-1.0/2.0-Unterkünften, davon rund 3.500 Plätze seit 2022 neu geschaffen (vier Standorte im Bau, drei in Planung). Für die aufsuchende Sozialarbeit in Hostel-/Hotelunterkünften (3.500 Plätze) nennt der Senat 7 VZÄ Sozialarbeit, 28 VZÄ Sozialbetreuung, 3,5 VZÄ Psycholog*innen. Fertigstellung der Sanierung der Unterkunft Theodor-Heuss-Platz wird für III. Quartal 2028 angegeben, Inbetriebnahme frühestens I. Halbjahr 2029. Die Kooperation mit zwei Pflegeheimen des Johannisstift läuft laut Senat bis Ende 2026. Der Fragesteller verweist zur Begründung seiner Nachfrage u. a. auf eine Studie der BAfF aus 2020 zu Traumaprävalenz bei Geflüchteten (16–55 %).