📄 Graue Flecken in Berlin: wo bleibt die Gigabitförderung für schnelles Internet?
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt den Stand des Glasfaserausbaus in Berlin und die Förderung sogenannter „grauer Flecken“ – Adressen mit unzureichender Internetversorgung. Es geht um den Zeitplan der Gigabit-Strategie des Senats, die Fördermittel des Bundes und des Landes sowie die Rolle der Bezirke bei der Umsetzung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Berliner Haushalte und Adressen in allen Bezirken, die als förderfähige „graue Flecken“ identifiziert wurden, sowie die zuständigen Bezirksämter (Straßen- und Grünflächenämter) und die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: Wann rechnet der Senat mit vollständiger Gigabit-Versorgung? Welche Zwischenziele bestehen bis 2027 und 2030? Welche Gebiete wurden im Markterkundungsverfahren als graue Flecken identifiziert und welche davon werden über die Gigabitförderung 2.0 gefördert? Welche Rolle spielen die Bezirke? Wie hoch sind die verfügbaren Fördermittel und für welche Projekte wurden sie bewilligt? Wie unterscheidet sich die Gigabitförderung 2.0 vom früheren Graue-Flecken-Programm des Bundes von 2021? Gibt es weitere laufende oder beantragte Fördermittel?
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat gibt an, dass die 2021 beschlossene Gigabit-Strategie eine flächendeckende Glasfaserversorgung bis 2030 anstrebt, wobei die Richtlinien der Regierungspolitik 2023–2026 eine Umsetzung bis 2028 vorsehen. Zwischenziele für 2027 bestehen laut Senat nicht. Im Markterkundungsverfahren 2024 wurden rund 16.000 Adressen stadtweit als förderfähig nach der Gigabitrichtlinie 2.0 des Bundes identifiziert. Welche Gebiete konkret gefördert werden, könne erst nach finaler Bewilligung durch den Bund gesagt werden, da sich die Antragstellung noch in der Finalisierung befinde. Die Planung erfolgte laut Senat unter der Maßgabe begrenzter Landesmittel für die Kofinanzierung; die Umsetzung erfordere Abstimmung mit den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern als Wegebaulastträger. Die Förderung sei zu 50% über Landesmittel zu tragen; im Landeshaushalt 2026/2027 seien dafür 11 Mio. Euro veranschlagt (2026: 4 Mio. Euro, 2027: 7 Mio. Euro). Zum Unterschied zur Förderrichtlinie des Bundes vom 26.04.2021 nennt der Senat die sogenannte Aufgreifschwelle: Diese lag 2021 bei 100 Mbit/s, womit faktisch nur Adressen ohne DSL-Anschluss förderfähig waren; mit der Gigabitrichtlinie 2.0 wurde sie auf 200 Mbit/s angehoben. Laut Senat sind aktuell keine weiteren Fördermittelanträge zur Gigabit-Versorgung in Vorbereitung.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Stefan Ziller (Bündnis 90/Die Grünen) am 13.05.2026 eingereicht; die Antwort des Senats datiert vom 27.05.2026. Der Senat nennt als Zeithorizont für die flächendeckende Glasfaserversorgung 2030 (Gigabit-Strategie) bzw. 2028 (Richtlinien der Regierungspolitik 2023–2026). Genannte Zahlen: rund 16.000 förderfähige Adressen (Markterkundungsverfahren 2024), 11 Mio. Euro Kofinanzierungsmittel im Landeshaushalt 2026/2027 (4 Mio. Euro 2026, 7 Mio. Euro 2027), Förderanteil des Landes von 50%. Als Vergleichswert wird die Förderrichtlinie des Bundes vom 26.04.2021 genannt (Aufgreifschwelle 100 Mbit/s) gegenüber der Gigabitrichtlinie 2.0 (Aufgreifschwelle 200 Mbit/s).